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Autor Thema: Zweifach widersprechen?  (Gelesen 6184 mal)

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Anonymous

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Zweifach widersprechen?
« am: 09. August 2005, 23:18:18 »
Hallo,

mein Gasversorger (EVF Göppingen) hat letztes Jahr zum 1.11.2004 die Gaspreise netto um 0,38 Cent/kWh (von netto 3,39 Cent/kWh auf netto 3,77 Cent/kWh) erhöht, der Grundpreis blieb gleich.

Zusätzlich wurde der Brennwert ab 1.1.2004 von 10,15 auf 10,22 angehoben - was mir erst bei genauem Studium der Gasrechnung auffiel, denn öffentlich bekannt gemacht oder persönlich angeschrieben wurde ich über diesen Sachverhalt nicht.

Da die Jahresrechnung schon am 29.9.2004 kam zahle ich nach wie vor einen Abschlag von 90 Euro, trotz Erhöhung der Preise am 1.11.2004

Nun war ich sehr zögerlich und wollte noch vor der nächsten Jahresrechnung widersprechen, da wurde nun für den 1.9.2005 eine weitere Gaspreiserhöhung um netto 0,39 Cent/kWh (auf dann netto 4,16 Cent/kWh) angekündigt (natürlich wie immer nur in der Tageszeitung).

Im September wird die nächste Jahresendrechnung kommen, und der billige Preis ab April 2005 soll 4,24 Cent/kWh betragen. Dann kann ich ja nach erfolgtem Widerspruch vom 10.9.2004 (Abrechnungszeitraum) bis 1.11.2004 mit brutto 3,93 Cent/kWh, ab 1.11.2004 bis 31.3.2005 mit brutto 4,01 Cent/kWh (+2%) und ab 1.4.2005 bis 10.9.2005 mit brutto 4,24 Cent/kWh rechnen?

Muss ich nun zweifach widersprechen, also der Gaspreiserhöhung vom 1.11.2004 und der zum 1.9.2005?

Offline RR-E-ft

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Zweifach widersprechen?
« Antwort #1 am: 10. August 2005, 18:39:38 »
@Joe D2

Widersprechen Sie wiederum und wenden Sie vor allem die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis ein, damit nicht etwa nur geprüft wird, ob die Preiserhöhung billig sei, was der eindeutigen Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen schon widerspräche.


Nach dem Urteil des BGH vom 05.07.2005 - X ZR 60/04

(unter www.bundesgerichtshof.de - Entscheidungen - unbedingt lesen!!!!)

erfolgen alle Zahlungen der Kunden konkludent unter einem Vorbehalt. Ein solcher bräuchte also eigentlich gar nicht noch einmal erklärt werden.

Aber: sicher ist sicher.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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