Energiepreis-Protest > GASAG Berlin

Gilt der Protest nicht mehr für die Tarifkunden?

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Komfortkunde:
d.h. ohne Rechtsschutzversicherung sollte man dem Mahnbescheid lieber nicht widersprechen, sondern zahlen........

opferlamm-ma:
Das sollte wohl zumindest eine Frage der (Risiko) Kalkulation sein.

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Fest in GOTTES Hand.
Sagte mal ein Rechtsanwalt zu mir.

Vielleicht auch mal erst die Klagebegründung abwarten, falls diese überhaupt kommt.

Mahnbescheide werden evtl. maschinell von einem Computerprogramm ausgelöst.
Was davon zu halten ist nA JA

Bin kein Jurist - vielleicht sollte man aber erst mal die SUBSTANTIELLE Begründung der Klage bzw. der dort geforderten BETRÄGE abwarten.

Ein Mahnbescheid sagt m.E. noch garnichts (Nicht unter Druck setzen lassen, ohne dass die Gegenseite erst mal substantiiert vorträgt auf welcher Rechts- bzw Vertragsbasis sie so handelt bzw den Mahnbescheid begründet)

ALSO: ERST MAL KOMMEMN LASSEN und Ruhe bewahren

Komfortkunde:
naja, wenn der nächste Schritt nach dem Mahnbescheid die Klage und der damit verbundene Prozeß ist, lohnt sich das für mich nicht. Da gebe ich mehr Geld für einen Rechtsanwalt aus als die Gasag von mir haben will. Wenn man - nachdem man die Klageschrift erhalten und die Begründung gelesen hat - immer noch den Betrag an die Gasag einfach überweisen könnte und damit wäre alles erledigt, würde ich das ja abwarten. Aber so.........na, ich warte den Mahnbescheid noch ab.

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