Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
Heinz K.:
Hallo an alle.
Ich habe gestern, wie wahrscheinlich noch viele andere EMB-Kunden mal wieder einen Drohbrief erhalten.
Angeblich kann die EMB jetzt den Beleg der Angemessenheit der Gaspreise erbringen.
Rechtlich wäre jetzt geklärt worden, wie eine solche Erläuterung auszusehen hat. Der BGH hätte in einem Urteil vom 13.06.2007 die wesentlichen Grundsätze für den Nachweis aufgezeigt.
Zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben die Berechnungen der Kostenentwicklungen bestätigt.
Das sind Ernst & Young vom 29.09.2008 und PricewaterhouseCoopers vom 20.12.2007.
Ich kann mich da an ein Schreiben erinnern, das ich vor ein paar Jahren erhalten habe, wo fast das gleiche drin stand.
Ich soll jetzt bis zum 15.08.2011 die angebliche Restschuld überweisen. Ansonsten würden sie die Forderungen gerichtlich durchsetzen.
Interessant ist ausserdem, das sie in der Aufstellung der offenen Forderungen sämtliche Abschlagsanforderungen des laufenden Abrechnungsjahres komplett einfordern, obwohl ich Abschlagszahlungen in Höhe meines ermittelten Preises monatlich bezahle !
Wie reagiere ich jetzt darauf ?
Heinz
Maverick:
Hallo Heinz,
vielen Dank erstmal für das Posting - man ist also doch nicht alleine!
Wie man auf die auch meiner Meinung nach als Drohschreiben zu qualifizierende Post reagiert, hängt davon ab, was für einen Vertrag man hat und wie man gegenüber der EMB widersprochen hat.
Ich für meinen Teil (Sondervertragskunde) werde die Forderungen der EMB schriftlich zurückweisen. Sollte - wie von der EMB angekündigt - in diesem Fall das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden, werde ich innerhalb der Widerspruchsfrist widersprechen.
Wenn man sich hier im EMB-Forum (z.B. hier) umschaut sieht man, dass die EMB bereits Rückforderungsansprüche von Kunden vor Gericht anerkannt hat und das bestimmte Preisänderungsklauseln der EMB höchstrichterlich als unwirksam erklärt wurden.
Unter diesen Umständen und mit diesem Wissen, das die EMB natürlich auch hat, halte ich die Drohbriefaktion der EMB fast schon für Nötigung.
Die Testate der Wirtschaftsprüfer sind für mich nicht wirklich aussagekräftig, da sie von der EMB bestellt wurden (vgl. hier).
Werde von mir aus auch die Verbraucherschützer in Potsdam mitlesen lassen, die - vgl. ersten Link oben - schon Erfolge gegenüber der EMB verbuchen können.
Beste Grüße,
Maverick
D. aus G.:
Ebenfalls an Alle!
Bin also erwartungsgemäß nicht alleine mit dem Drohbrief. Habe vergleichbares Schreiben erhalten mit dem Hinweis auf das BGH-Urteil vom 19.11.2008 (AZ: VIII ZR 138/07) und Beilage der betreffenden Presseerklärung Nr. 211/2008 des BGH.
Das dem betreffenden BGH-Urteil vorhergehende \"Ursprungsverfahren\" vor dem AG Dinslaken ist nach meinen Recherchen wohl endgültig abgeschlossen (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1306138842_8674__12.pdf). Soweit ich das Urteil verstehe, klingt das allerdings garnicht so nach den Ausführungen der EMB. Vielmehr werden die über ein bestimmtes Datum hinaus gehenden Preiserhöhungsforderungen mit Hinweis auf unzureichende Darlegung abschlägig beschieden. (Als unzureichende Darlegung würde ich in diesem Zusammenhang natürlich auch die von der EMB verschickten Gutachten von PWC sowie Ernst & Young bezeichnen.)
Dem beklagten Energieversorger wurden lediglich die vertraglich vereinbarten Entgelte bzw. die aus diesen bestehenden Rückstände nebst Zinsen zugestanden.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, wie die EMB mit diesem Verfahren argumentieren will.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja einen juristisch bewanderten Mitstreiter, der einem einen Rat zur weiteren Vorgehensweise geben kann. Habe übrigens den Tarif EMB Komfort 24 aus dem Jahre 2003.
Bedanke mich im Voraus und wünsche allen Mitstreitern nur das Beste.
D. aus G.
Heinz K.:
Habe diese Gutachten meines Erachtens vor ein paar Jahren schon einmal bekommen.
Sie kommen mir jedenfalls sehr bekannt vor.
Ich habe einen Vertrag aus dem Jahre 2000 , als es nur die EMB als Anbieter gab. Ich bin wahrscheinlich also auch ein Sondervertragskunde.
Ich werde also diesen Brief und die Forderungen zurückweisen.
Der Brief ist auch nicht explizit als Mahnbrief oder ähnliches zu erkennen.
Er trägt die Überschrift \" Angemessenheit der EMB - Gaspreise \" .
Er nimmt Bezug auf ein BGH-Urteil vom 13.06.2007 ohne ein Aktenzeichen zu nennen und die Wirtschaftsprüfungsunternehmen nehmen Bezug auf die Jahre 2004 bis 2006 !
Sie sind also schon etwas älter !
Kennt einer von euch diesen Brief schon von vor ein paar Jahren und was wurde damals dagegen unternommen ?
Heinz
Maverick:
Hallo D. aus G.,
kurzer Hinweis zum genannten BGH-Urteil und zur beigefügten Presseerklärung, in der schon im ersten Satz die wesentlichen Worte \"der allgemeine Tarif\" stehen.
Ist nicht EMB Komfort 24 aber ein Sondervertragstarif? Dann träfe das von der EMB genannte BGH-Urteil auf den Sachverhalt ja gar nicht zu.... ;-)
Im übrigen finden sich im Forum neuere BGH-Entscheidungen zum Sachverhalt Preisänderungsklauseln bei Sonderverträgen.
Die EMB weiß schon, warum sie diese für sie negativen Entscheidungen nicht zitiert.
Beste Grüße,
Maverick
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