Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neues Drohschreiben von EMB erhalten !  (Gelesen 9155 mal)

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Offline Heinz K.

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« am: 06. August 2011, 11:03:24 »
Hallo an alle.

Ich habe gestern, wie wahrscheinlich noch viele andere EMB-Kunden mal wieder einen Drohbrief erhalten.
Angeblich kann die EMB jetzt den Beleg der Angemessenheit der Gaspreise erbringen.
Rechtlich wäre jetzt geklärt worden, wie eine solche Erläuterung auszusehen hat. Der BGH hätte  in einem Urteil vom 13.06.2007 die wesentlichen Grundsätze für den Nachweis aufgezeigt.

Zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben die Berechnungen der Kostenentwicklungen bestätigt.
Das sind Ernst & Young vom 29.09.2008 und PricewaterhouseCoopers vom 20.12.2007.

Ich kann mich da an ein Schreiben erinnern, das ich vor ein paar Jahren erhalten habe, wo fast das gleiche drin stand.

Ich soll jetzt bis zum 15.08.2011 die angebliche Restschuld überweisen. Ansonsten würden sie die Forderungen gerichtlich durchsetzen.

Interessant ist ausserdem, das sie in der Aufstellung der offenen Forderungen sämtliche Abschlagsanforderungen des laufenden Abrechnungsjahres komplett einfordern, obwohl ich Abschlagszahlungen in Höhe meines ermittelten Preises monatlich bezahle !

Wie reagiere ich jetzt darauf ?


Heinz

Offline Maverick

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #1 am: 06. August 2011, 15:30:06 »
Hallo Heinz,

vielen Dank erstmal für das Posting - man ist also doch nicht alleine!

Wie man auf die auch meiner Meinung nach als Drohschreiben zu qualifizierende Post reagiert, hängt davon ab, was für einen Vertrag man hat und wie man gegenüber der EMB widersprochen hat.

Ich für meinen Teil (Sondervertragskunde) werde die Forderungen der EMB schriftlich zurückweisen. Sollte - wie von der EMB angekündigt - in diesem Fall das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden, werde ich innerhalb der Widerspruchsfrist widersprechen.

Wenn man sich hier im EMB-Forum (z.B. hier) umschaut sieht man, dass die EMB bereits Rückforderungsansprüche von Kunden vor Gericht anerkannt hat und das bestimmte Preisänderungsklauseln der EMB höchstrichterlich als unwirksam erklärt wurden.
Unter diesen Umständen und mit diesem Wissen, das die EMB natürlich auch hat, halte ich die Drohbriefaktion der EMB fast schon für Nötigung.

Die Testate der Wirtschaftsprüfer sind für mich nicht wirklich aussagekräftig, da sie von der EMB bestellt wurden (vgl. hier).

Werde von mir aus auch die Verbraucherschützer in Potsdam mitlesen lassen, die - vgl. ersten Link oben - schon Erfolge gegenüber der EMB verbuchen können.

Beste Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline D. aus G.

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #2 am: 06. August 2011, 16:24:42 »
Ebenfalls an Alle!

Bin also erwartungsgemäß nicht alleine mit dem Drohbrief. Habe vergleichbares Schreiben erhalten mit dem Hinweis auf das BGH-Urteil vom 19.11.2008 (AZ: VIII ZR 138/07) und Beilage der betreffenden Presseerklärung Nr. 211/2008 des BGH.
Das dem betreffenden BGH-Urteil vorhergehende \"Ursprungsverfahren\" vor dem AG Dinslaken ist nach meinen Recherchen wohl endgültig abgeschlossen (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1306138842_8674__12.pdf). Soweit ich das Urteil verstehe, klingt das allerdings garnicht so nach den Ausführungen der EMB. Vielmehr werden die über ein bestimmtes Datum hinaus gehenden Preiserhöhungsforderungen mit Hinweis auf unzureichende Darlegung abschlägig beschieden. (Als unzureichende Darlegung würde ich in diesem Zusammenhang natürlich auch die von der EMB verschickten Gutachten von PWC sowie Ernst & Young bezeichnen.)
Dem beklagten Energieversorger wurden lediglich die vertraglich vereinbarten Entgelte bzw. die aus diesen bestehenden Rückstände nebst Zinsen zugestanden.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, wie die EMB mit diesem Verfahren argumentieren will.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja einen juristisch bewanderten Mitstreiter, der einem einen Rat zur weiteren Vorgehensweise geben kann. Habe übrigens den Tarif EMB Komfort 24 aus dem Jahre 2003.

Bedanke mich im Voraus und wünsche allen Mitstreitern nur das Beste.

D. aus G.

Offline Heinz K.

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #3 am: 06. August 2011, 16:47:36 »
Habe diese Gutachten meines Erachtens vor ein paar Jahren schon einmal bekommen.
Sie kommen mir jedenfalls sehr bekannt vor.
Ich habe einen Vertrag aus dem Jahre 2000 , als es nur die EMB als Anbieter gab. Ich bin wahrscheinlich also auch ein Sondervertragskunde.

Ich werde also diesen Brief und die Forderungen zurückweisen.

Der Brief ist auch nicht explizit als Mahnbrief oder ähnliches zu erkennen.

Er trägt die Überschrift \" Angemessenheit der EMB - Gaspreise \" .

Er nimmt Bezug auf ein BGH-Urteil vom 13.06.2007 ohne ein Aktenzeichen zu nennen und die Wirtschaftsprüfungsunternehmen nehmen Bezug auf die Jahre 2004 bis 2006 !

Sie sind also schon etwas älter !

Kennt einer von euch diesen Brief schon von vor ein paar Jahren und was wurde damals dagegen unternommen ?


Heinz

Offline Maverick

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #4 am: 06. August 2011, 17:00:10 »
Hallo D. aus G.,

kurzer Hinweis zum genannten BGH-Urteil und zur beigefügten Presseerklärung, in der schon im ersten Satz die wesentlichen Worte \"der allgemeine Tarif\" stehen.
Ist nicht EMB Komfort 24 aber ein Sondervertragstarif? Dann träfe das von der EMB genannte BGH-Urteil auf den Sachverhalt ja gar nicht zu.... ;-)
Im übrigen finden sich im Forum neuere BGH-Entscheidungen zum Sachverhalt Preisänderungsklauseln bei Sonderverträgen.
Die EMB weiß schon, warum sie diese für sie negativen Entscheidungen nicht zitiert.

Beste Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Samweis

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #5 am: 09. August 2011, 08:22:39 »
Hallo liebe Mitstreiter,

das Schreiben der EMB ähnelt nicht nur dem damaligen aus, ich glaube, 2007(?), nein es ist sogar Wort für Wort identisch! ^^ ;-)
Ein Widerspruchsschreiben wird vermutlich die richtige Antwort sein.

Beste Grüße
Samweis

Offline D. aus G.

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #6 am: 14. August 2011, 20:32:41 »
@ Maverick
Vielen Dank für den Hinweis mit dem allgemeinen Tarif. Das wäre doch schon mal ein Ansatzpunkt. Wegen neuerer Urteile werde ich mal das Forum durchforsten.

@ Heinz K.
Zitat
Der Brief ist auch nicht explizit als Mahnbrief oder ähnliches zu erkennen.
Wie sah denn Dein Brief aus?
Bei mir kam hinter \"Angemessenheit der EMB-Gaspreise\" noch \"letzte Zahlungsaufforderung\". Ich denke, das kann man schon als Mahnung verstehen.
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Was mir insgesamt ein wenig Angst macht, sind die Ausführungen des BGH bezüglich des Nachweises der Preissteigerungen. Der Nachweis kann lt. BGH auch durch vom Versorger benannte Zeugen erfolgen. Was dabei heraus kommt, können wir uns alle vorstellen, denke ich.
Also falls noch jemand weiterführende Informationen zu diesem Thema hat...

Beste Grüße
D. aus G.

Offline bolli

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #7 am: 15. August 2011, 08:25:14 »
Zitat
Original von D. aus G.
Was mir insgesamt ein wenig Angst macht, sind die Ausführungen des BGH bezüglich des Nachweises der Preissteigerungen. Der Nachweis kann lt. BGH auch durch vom Versorger benannte Zeugen erfolgen. Was dabei heraus kommt, können wir uns alle vorstellen, denke ich.
Na ja, entscheidend sind wohl die Fragen, die zu stellen sind. Wenn die jemand vor Gericht bewusst falsch beantwortet, macht er sich einer Falschaussage vor Gericht strafbar, was auch nicht ohne ist. Aber wenn nicht die richtigen Fragen gestellt werden und keine gute Vorbereitung da ist, kann man sich die Aussagen tatsächlich schenken.
Deshalb ist bei Prozessen, in denen es um die Billigkeit (Angemessenheit) der Preise geht, nicht nur anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen, sondern sie sollte möglichst auch noch für diesen Bereich (Wirtschaftsrecht, Bilanzen lesen und die richtigen Schlüsse ziehen können) fachkompetent sein.

Offline Micha123

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Neues Drohschreiben von EMB erhalten !
« Antwort #8 am: 19. September 2011, 17:11:35 »
Hallo,

inzwischen ist ja die \"Entschuldigung\" der emb bzgl. Ihres Schreibens eingegangen. Man werde sich wieder melden...
Seit 2005, also seit 6 Jahren, schafft es das Unternehmen nich, nachvollziehbar zu erklären, warum ich nachzahlen soll. Die Forderungen auf den Rechnungen sind stets nicht nachvollziehbar und solche Schreiben wie jetziges, weisen aus, daß sich trotz 2004er-Preisen ein ernsthaftes Kündigungsbedürfnis nicht einstellt.
Was wird also passieren? Ab und an sendet ein Sachbearbeit mal was raus, einige werden zahlen, andere bleiben stur. Aufgrund der Situation, daß nur Altverträge widersprechen können, löst sich das \"Problem\" für die emb wohl irgendwann von selbst. Bis dahin ist es halt fast betriebswirtschaftlicher Unsinn unzählige Klagen wegen der 2004er-Preise durchzupeitschen und nicht zu wissen was rauskommt (siehe Gasag in Berlin). Sprich, der Spatz in der Hand ist denen lieber als die Taube auf dem Dach.
So sehe ich das halt. Andere Variante wäre uns rauszuschmeißen, jedoch geht so etwas, wenn es in großem Rahmen stattfindet, auch durch die Presse und reißt dann andere normal zahlende Kunden mit hinfort, die sich dann auch ermutigt fühlen sich einen ggf. billigeren Versorger zu suchen...
Es bleibt spannend...

Gruß

Micha123

 

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