Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Veröffentlichung des Geschäftsberichtes  (Gelesen 19074 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Kite

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« am: 14. Oktober 2005, 21:07:52 »
Bisher wurde die Erstellung des Geschäftberichtes der Stadtwerke in der Zeitung publik gemacht und man konnte selbige bei den Stadtwerken oder im Registgericht einsehen.Dies teilte man mir auch schriftlich mit.Auf erneutes Nachfragen erfuhr ich zu meinem Erstaunen,das man nicht mehr daran dächte,den Geschäftsbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen,ich könnte ja zumGericht gehen,mit der Begründung,sie seien von einer kleinen GmbH zu einer mittelgroßen geworden und somit nicht mehr verpflichtet,den Bericht der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
Auf mein Insistieren,das ich mich dann an die Energieaufsicht in Kiel wenden würde,wurde mir erklärt,als Ausnahme dürfte ich den Bericht einsehen.
Frage an die Fachleute,gibt es eine rechtliche Grundlage zu dieser Verweigerungshaltung oder habe ich nicht das Recht zur Einsicht?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2005, 21:15:26 »
@Kite

Die Versorger machen plötzlich nicht ohne Grund ein Geheimnis um ihre Zahlen, nachdem viele Verbraucher anfangen nachzulesen, wo das Geld denn geblieben ist.

Es gibt gesetzliche Publizitätspflichten, die auch für GmbHs gelten.

Der Hinweis auf die Energieaufsicht war gerade richtig.

Heimlichtuer haben etwas zu verbergen.

Jeder einzelne oder auch jede Gruppe sollte sich tunlichs den Geschäftsbericht des eigenen Versorgers besorgen, um die Entwicklung im Laufe der Zeit nachvollziehen zu können.

Sie werden überrascht sein, wie erfolgreich viele Versorger mit \"neuen Produkten\" im \"harten Wettbewerb\" sind, obschon sie Strom und Gas wie eh und je fast ganz allein am Platz verkaufen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2005, 20:56:18 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

Der Versorger ist m.E. nur mit konkreten Verweisen zu beeindrucken.
Bitte um Mitteilung der gesetzlichen Grundlage zur Publizitätspflicht eines städtischen Versorgers in der Rechtsform GmbH.
Mit freundlichen Grüßen

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2005, 21:19:34 »
@enerveto

Bisher ergab sich das aus § 9 Abs. 1 EnWG 1998.

Die Parallelnorm im umfangreichen neuen EnWG habe ich auf die Schnelle nicht parat. Vielleicht suchen Sie selbst mal. Der Gesetzestext steht ja auf den Seiten zum Download bereit.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #4 am: 20. Oktober 2005, 23:41:33 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

Parallelnorm/Nachfolgebestimmung in § 10 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Rechnungslegung und Interne Buchführung:
\"(1) Energieversorgungsunternehmen haben ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Rechtsform einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.\"

Mit der \"Offenlegung\", d.h. die Einsichtnahme in den Jahresabschluss ist in der Regel schwierig.

Mit freundlichen Grüßen

Offline Kite

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2005, 16:08:28 »
Hallo,

mit \" offenlegen\" kann man auch meinen,dass der Jahreabschluß beim

Registergericht hinterlegt worden ist

Meine Bemerkung,das ich , wenn ich den Bericht nicht zugeschickt

bekäme, mich bei der Energieaufsicht melde würde , hat Erfolg gehabt !!!

Heute kam der Bericht mit der Post.

Habe schon mal Kennzahlen wie Umsatz/Eigenkapitalrendite etc

ausgerechnet.

Die Zahlen sind noch besser als bei EON oder RWE.

Auch kleine Stadtwerke verstehen es ,sehr gute Gewinne zu machen.

Viele Grüße

Kite

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #6 am: 02. November 2005, 00:26:44 »
Sehr geehrte MitstreiterInnen!

Ergänzend zu § 10 EnWG sind die Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) insbesondere im § 267 Umschreibung der Größenklassen und § 325 Offenlegung zu finden.
Art und Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) beim zuständigen Handelsregister richten sich nach der Größenordnung der Kapitalgesellschaft (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer).
Einblick in den Jahresabschluss kann jeder nehmen.
Das zuständige Handelsregister (Amtsgericht)  mit Registernummer (HRB ...) stehen auf dem Geschäftsbogen.

Mit freundlichen Grüßen

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #7 am: 02. November 2005, 23:17:36 »
@Kite,

normalerweise werden Jahresabschlüsse von städtischen Gesellschaften, sofern die Stadt daran unmittelbar beteiligt ist, auch in der Tagespresse veröffentlicht, ferner liegen diese Abschlüsse auch öffentlich im Pressebüro der Stadt aus. Somit auch von Stadtwerken.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Achim

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 22
  • Karma: +0/-0
    • http://www.gospelchor-klangfarben.de
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #8 am: 24. November 2005, 14:21:57 »
Liebe Mitstreiter,

die mehrfache schriftliche Aufforderung an die EVM-Koblenz, mir den aktuellen Geschäftsbericht zukommen zu lassen, blieb ohne jede Resonanz. Ich erhielt gar keine Rückmeldung.

Auf meine telefonische Anfrage von heute teilte mir der Sachbearbeiter mit, die EVM habe keinen aktuellen Geschäftsbericht, den sie an Kunden verschicke. Die EVM sei von ihrer Form her nicht verpflichtet, einen Geschäftsbericht aufzulegen. Man habe zwar ein internes Blatt für die Gremien, dieses sei aber nicht für den Versand an den Kunden. Die EVM sei nur verpflichtet, im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dort könne ich die Geschäftsergebnisse für 2004 einsehen.

Ist das korrekt? Wie komme ich in den Besitz dieser Geschäftsergebnisse?

Achim Kluth
Hausen / Wied

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #9 am: 24. November 2005, 14:28:44 »
@Achim

Ihr Versorger erweckt möglicherweise den ggf. unzutreffenden Eindruck, er habe etwas zu verbergen.

Wenn der GB nicht auf den Internetseiten des Versorgers selbst veröffentlicht ist, kann man diesen auch beim zuständigen Registergericht einsehen. Die notwendigen Angaben finden Sie auf dem Briefbogen und im Internet- Impressum.

Sie sollten sich wegen der jedenfalls nicht glücklichlichen Unternehmenskommunikation ggf. an die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden.

Diese steht Ihnen ggf. auch für weitergehende Auskünfte zur Verfügung.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2005, 17:20:45 »
Sehr geehrter Herr Fricke!

Die Einsichtnahme in den Geschäftsbericht (Jahresabschluss) des regionalen Versorgers – Stadtwerke Lingen GmbH - beim zuständigen Handelsregister (Lingen HRB 100586, vormals HRB 3172), ist direkt nicht möglich.
Gesellschafter der Stadtwerke Lingen GmbH sind zu 60 % die Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH (Handelsregister Lingen HRB 100756, vormals HRB 3369) und zu 40 % die RWE Westfalen-Weser-Ems AG.
Die Stadtwerke Lingen GmbH hat mit dem Hauptgesellschafter Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag (lt. Handelsregister) geschlossen und bildet damit als Tochterunternehmen (zusammen mit weiteren städtischen GmbH-Gesellschaften) mit der Wirtschaftsbetriebe GmbH einen Konzern.
Der Konzern-Jahresabschluss wird entsprechend § 325 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht und beim Handelsregister Lingen eingereicht (Offenlegung), zuletzt für das Jahr 2003.

Zum Jahresabschluss der Tochter Stadtwerke Lingen GmbH steht im Konzernabschluss der Hinweis:
„Für die Stadtwerke Lingen GmbH, Lingen, wird gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Offenlegung des Jahresabschlusses abzusehen.“

§ 264 Abs. 3 HGB
„Eine Kapitalgesellschaft, die Tochterunternehmen eines nach § 290 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, braucht die Vorschriften dieses Unterabschnittes und des Dritten und Vierten Unterabschnittes [§§ 325 Offenlegung – 329] dieses Abschnitts nicht anzuwenden, wenn 1. ... bis 5. ...“

§ 10 Abs.1 EnWG 2005
(Gesetzestext vom „Vorgänger“ § 9 EnWG 1998 habe ich nicht.)
 „Energieversorgungsunternehmen haben ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse und ihrer Rechtsform einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschrif-ten des Handelsgesetzbuchs aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.“

Fragen an den Fachmann:
Hat § 10 EnWG  „... ungeachtet ihrer Eigentumsverhältnisse ...“ Vorrang vor § 264 Abs. 3 HGB, d.h. es ist egal, welche Beteiligungsverhältnisse bestehen und ob ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt?
Kann die Energieaufsichtsbehörde den Versorger zur Offenlegung beim Handelsregister zwingen?
Kann ein Kunde den Versorger zur Offenlegung beim Handelsregister zwingen?
Ist die Adresse der Energieaufsichtsbehörde Niedersachsen bekannt?

Mit freundlichen Grüßen

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #11 am: 01. Dezember 2005, 18:59:15 »
@enerveto


Wegen der Energieaufsichtsbehörde, die möglicherweise gemeinsam mit Schleswig-Holstein besteht, wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und dort dann auch wegen der Problematik Offenlegung der Geschäftsberichte/ Jahresabschlüsse.

Die Bestimmungen des EnWG sind m. E. als lex specialis vorrangig, weil diese sonst durch die anderen Vorschriften ausgehebelt werden könnten.


Wie man einen Versorger ggf. zur Offenlegung zwingen kann:

AG Neuwied fordert Offenlegung



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline cornulus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 32
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #12 am: 01. Dezember 2005, 21:40:50 »
@Kite

Könnten Sie bitte die Adresse, Telefonnumer, URL etc. der Energieaufsicht in Kiel hier hinterlegen, damit sie in Zukunft Mitstreitern aus SH zur Verfügung steht?

Danke und viele Grüße

cornulus

Offline Kite

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #13 am: 01. Dezember 2005, 23:05:44 »
@ Cornulus

 die Telefonnummer in Kiel ist  0431-9884250 oder -4273.Herr Dr. Sauer ist

der leitende Beamte.

Viel Glück.

Kite

Offline Achim

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 22
  • Karma: +0/-0
    • http://www.gospelchor-klangfarben.de
Veröffentlichung des Geschäftsberichtes
« Antwort #14 am: 12. Dezember 2005, 12:53:17 »
Auch die Anfrage über die Energieaufsicht führt nicht zum Erfolg: Auf zweifache Anfrage des http://www.mwvlw.rlp.de teilt die EVM-Koblenz mit, keinen Geschäftsbericht versenden zu wollen.

Der sei aber im Bundesanzeiger veröffentlicht. Unter http://banz.gbi.de/BANZ.ein kann der Geschäftsbericht anfordert werden.

Dort werden geliefert 11174 Wörter für 20.88 EUR. Hat schon jemand in eine solche Recherche investiert?

Grüße aus Hausen
Achim Kluth

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz