Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Änderung der AGB

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Christian Guhl:
Eon-Avacon teilt den Strom-Kunden jetzt mit, dass die AGB zum 01.Sept. geändert werden. Als Preisanpassungsklausel wird nun der GVV-Text § 5.2 unverändert übernommen. Wer mit der Änderung einverstanden ist, braucht nichts zu tun. Wer  nicht einverstanden ist, soll widersprechen. Angeblich läuft dann der Vertrag unverändert weiter. Aber wahrscheinlich nur bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit.

bolli:
Und wer nicht widerspricht hat damit trotzdem sein Einverständnis zu dieser Änderung nicht automatisch gegeben.  ;)
So sieht es zumindest der BGH (U. v. 14.07.2010 - VIII ZR 246/08,  Stillschweigen ist im Nichtgewerblichen Verkehr nicht automatisch Zustimmung. Das gilt zumindest für Sonderverträge.) Außerdem siehe auch hier

Christian Guhl:
Eon-Avacon behauptet in einem Zeitungsartikel, dass die Kunden die Änderungen der AGB konkludent annehmen würden, wenn nicht widersprochen wird. Auf Basis der Änderungsklausel in den AGB sei man dazu berechtigt.
Das Verfahren vor dem EuGH würde Eon nicht betreffen.
Schade eigentlich, dass Veralberung der Kunden nicht strafbar ist.
Wenn der Artikel Online gestellt wird, werde ich einen Link  bekanntgeben.

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