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In zweiter Instanz verurteilte das Gericht die Stadtwerke, die Gaspreiserhöhungen vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2008 in Höhe von rund 1600 Euro an einen klagenden Kunden zurückzuzahlen, weil die Preisanpassungsklauseln in beiden Gassonderverträgen unwirksam seien. Die Richter verkündeten, dass der Erstattungsanspruch keineswegs verjährt sei. Dass der Kunde den Preiserhöhungen nicht widersprochen habe, sei ohne Bedeutung. Auch die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen
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