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Autor Thema: Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?  (Gelesen 7630 mal)

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Offline Lange

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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« am: 14. Oktober 2005, 19:14:57 »
Hallo Community!

Ich schreibe hier mal unverblümt im Namen meiner Eltern, da sie sich nicht so mit dem Internet auskennen...

Die MITGAS hat nun mit einem Eilschreiben die bereits publizierte Preiserhöhung diese Tage kundgetan.

Wir haben nun vor, mit Hilfe des Musterbriefs von energiepreise-runter.de dem zu widersprechen.

Ich muß zwar noch die vergangenen Schreiben der MITGAS durchsehen, aber bis zu welcher Preisstufe können wir zurückgehen und den Abschlagspreis daran festmachen? Etwa bis ins Jahr 2004 zurück, wo die ersten \"umstrittenen\" Preiserhöhungen kamen?

Und wie kann man dann bei der Jahresendabrechung feststellen, ob diese auch mit dem alten Preis berechnet wurde und nicht dann trotzdem der erhöhte Preis genommen wurde und dadurch ggf. unverhältnismäßige Nachzahlungen angebracht werden?

Wie kann man sinnlose Standardantwortschreiben, in denen aufgekündigte Einzugsermächtigungen nicht angenommen werden, von vornherein bereits mit dem ersten Anschreiben vermeiden?

Gibt es schon für Sachsen oder bundesweit Entscheidungen, die eine endgültig feststehende Preisbildung für die Versorger festschreiben? Wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?

Gibt es sonst noch irgendwelche Tips, die ihr uns mit auf den Weg geben könnt, damit wir auch alles gleich richtig angehen?

MfG

M.Lange

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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2005, 19:19:17 »
@Lange

Widerspruch bis September 2004 zurück.

Abschläge und künftige Rechnungsbeträge entsprechend kürzen.

Fragen und Antworten auf der Seite lesen, ggf. auch Infos unter www.vzsa.de und http://www.vzth.de./text.php?parent=27&id=276

Stand zur Sammelklage in Hamburg unter www.vzhh.de.


Ansonsten ist noch nichts entschieden.

Hier in den Beiträgen stöbern.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Lange

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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2005, 20:16:37 »
Vielen Dank so weit an unseren unermütlichen Herrn Fricke.

Dann werden wir gleich am Montag mal das Einschreiben versenden...

Nur unabhängig von einer sinnvollen Auflage zur Preisbildung für die Versorger muß uns eins klar sein:

China & Co. kaufen wie verrückt Ressourcen auf. Preiserhöhungen werden wohl unausweichlich sein.

Nur irgendwie müssen diese dann plausibel dem Endkunden dargelegt werden, wie z.B. durch die eingeforderten Kalkulationen der Versorger etc.

Also bis dahin sollten wir alle guten Gewissens weiter Widerspruch einlegen, bis daß die Gerichte Recht sprechen mögen...

Problematisch ist sicher für die MITGAS auch, daß sie vom Vorlieferanten \"Verbundnetz Gas AG\" abhängig sind. Entweder gibt es also bald Rechtsprüche oder solche Versorger werden mit ihren Vorlieferanten Probleme bekommen. Und welche Mittel vom Versorger zur eigenen Absicherung dann zuvor in Richtung Verbraucher abgeschossen werden, möchte ich mir gar nicht ausmalen...

MfG

M.Lange

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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2005, 20:26:39 »
@Lange

Keine Angst.

Mitgas kann sich gegenüber dem Vorlieferanten VNG ganz gut wehren und wird dies wohl auch bald tun müssen, wenn man auch in Sachsen- Anhalt die Zeichen der Zeit richtig erkannt hat.

Die Kunden tun es ja auch schon.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2005, 20:34:48 »
Na hoffen wir es mal, denn dann wäre der ganze Sinn, nämlich ein echtes, marktwirtschaftliches Angebot-Nachfrage-Verhältnis in beiden Richtungen zu schaffen, erfüllt...

MfG

M.Lange

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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« Antwort #5 am: 14. Oktober 2005, 20:44:28 »
Was bedeutet im Musterschreiben der Begriff Hauptforderung?:

[..]\"Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen.\"[..]

Sollten wir demnach lediglich zur Jahresendabrechnung zu den alten Preisen bezahlen oder doch forthin mtl. Abschläge überweisen und dann die Endabrechung entsprechend den alten Preisen überprüfen?

MfG

M.Lange

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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« Antwort #6 am: 14. Oktober 2005, 20:48:02 »
@Lange

Hauptforderung meint die Rechnungsbeträge der gekürzten Abschläge und Rechnungen, nicht jedoch Nebenforderungen, wie Verzugszinsen, Mahnkosten usw., was sowieso unberechtigt ist und später ausgebucht werden muss.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Reaktion auf MITGAS-Eilanschreiben ?
« Antwort #7 am: 14. Oktober 2005, 21:45:34 »
Ah, ok, danke für die Info.

MfG

M.Lange

 

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