Hallo Community!
Ich schreibe hier mal unverblümt im Namen meiner Eltern, da sie sich nicht so mit dem Internet auskennen...
Die MITGAS hat nun mit einem Eilschreiben die bereits publizierte Preiserhöhung diese Tage kundgetan.
Wir haben nun vor, mit Hilfe des Musterbriefs von energiepreise-runter.de dem zu widersprechen.
Ich muß zwar noch die vergangenen Schreiben der MITGAS durchsehen, aber bis zu welcher Preisstufe können wir zurückgehen und den Abschlagspreis daran festmachen? Etwa bis ins Jahr 2004 zurück, wo die ersten \"umstrittenen\" Preiserhöhungen kamen?
Und wie kann man dann bei der Jahresendabrechung feststellen, ob diese auch mit dem alten Preis berechnet wurde und nicht dann trotzdem der erhöhte Preis genommen wurde und dadurch ggf. unverhältnismäßige Nachzahlungen angebracht werden?
Wie kann man sinnlose Standardantwortschreiben, in denen aufgekündigte Einzugsermächtigungen nicht angenommen werden, von vornherein bereits mit dem ersten Anschreiben vermeiden?
Gibt es schon für Sachsen oder bundesweit Entscheidungen, die eine endgültig feststehende Preisbildung für die Versorger festschreiben? Wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?
Gibt es sonst noch irgendwelche Tips, die ihr uns mit auf den Weg geben könnt, damit wir auch alles gleich richtig angehen?
MfG
M.Lange