Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt

Extremreaktion des Versorgers, brauche dringend Rat

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Maharik:
Hallo,

mein Versorge hat ja den Sondervertrag zum 31.12.2010 gekündigt und mich in die Grundversorgung gesteckt. Ich habe der Rechtmäßigung der Kündigung damals widersprochen.. weiter die alten Preise im Rahmen reduzierter Abschläge gezahlt. Der Versorger hat nun eine Sperrandrohung geschickt und beruft sich auf die entsprechenden Bestimmungen der Grundversorgung und leitet daraus das Recht ab, mir das Gas zu sperren. Ich habe die üblichen Schritte gemacht, Hausverbot erteilt und Schutzschrift usw. Jetzt hat der Versorger angedroht, auf meine Kosten im öffentlichen Raum , d.h. von der Straße aus, eine Sperrung vorzunehmen auf meine Kosten (1.500.- Euro !).

Ich habe Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht gestellt, über die am Dienstag mündlich verhandelt wird. Zunächst geht es nur darum, die Androhung der Versorgungssperre im öffentlichen Raum vom Tisch zu kriegen.

Meine Strategie ist, nach BGB 307 auf der Inhaltskontrolle unklarer Kündigungsregeln zu bestehen, was de facto auch so ist. Solange dies nicht geklärt ist bitte ich das Gericht, dem Anbieter die Durchführung der angedrohten Sperre gegen Zwangsgeld etc.... zu untersagen.

Ist das so okay, oder gibt es da Pferdefüße, die ich nicht sehe? Vortragen soll das ein Anwalt, damit die Vertreter der Stadtwerke mich nicht mit anderen Sachen über den Tisch ziehen können.

Bitte dringend um Antwort, weil mich die Sache etwas anmacht (als juristischem Laien...)

Maharik

courage:
Vielleicht hilft das weiter: Beschluss des AG Charlottenburg vom 20.05.2011 lesen.

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