Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kündigung des Fernwärmevertrages kartellrechtlich wirksam?
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
..
Vorliegend unterliegt nicht der Versorger einem Kontrahierungszwang, sondern der Kunde.
...
--- Ende Zitat ---
Bei allem Respekt, aber da zu Folgen fällt schwer.
Anschluss- und Benutzungzwang, Kommunalsatzung, Grunddienstbarkeit? Das ohne Verpflichtung für die Kommune und deren Stadtwerk (gemeindeeigener Betrieb bei kommunalrechtlich obligatorisch maßgeblichem Einfluss auf die Führung)?!
Und neu der Klimaschutz - nur Pflichten ohne Rechte? §16EEWärmeG
Wer akzeptiert diesen Inhalt (freiwillig) - aktuelle AGB Fernwärme?
Strom und Wärme aus dezentraler Erzeugung kommunaler KWK-Anlagen, in aller Regel eine klima- und umwelttechnisch gute und effiziente Sache. Auf jeden Fall effizenter und umweltfreundlicher als z.B. Holz in Einzelöfen zu verbrennen*). Allerdings kann man Bedingungen wie sie sich hier zeigen nur ablehnen. Wo Monopole in der Natur der Sache liegen oder als begründete Ausnahme verordnet werden, sind sie vollkommen transparent und ohne Missbrauch zu organisieren! So jedenfalls nicht![/list]*)PS
dazu passt: Wenn\'s dem Nachbarn stinkt
RR-E-ft:
Ihre Schwierigkeiten bestehen ja wohl nicht erst seit heute. ;)
Mancher wünscht sich diesbezüglich afrikanischen Langmut.
Bei der Grundversorgung mit Strom und Gas besteht zB. ein gesetzlicher Kontrahierungszwang für den Grundversorger, jedoch nicht für die Kunden.
Man muss also genau differenzieren, wenn der Kontrahierungszwang trifft.
Nie geht ein bestehender Kontrahierungszwang (ob gesetzlich oder vertraglich) dahin, einen Vertrag zu unabänderlichen Preisen abzuschließen/ aufrecht zu erhalten.
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ihre Schwierigkeiten bestehen ja wohl nicht erst seit heute. ;)
--- Ende Zitat ---
Ja, mit diesen Bedingungen habe ich meine Schwierigkeiten. Sollten Sie Recht haben, müsste man die Bedingungen ändern - mindestens aus Sicht von Energieverbrauchern. Aber das ist jetzt wieder Verbraucherpolitik. Der immer gleiche Streit mag Sie ja befriedigen, die meisten Verbraucher kaum. Die wollen bestehende Streitursachen beseitigen, und u.a. faire Preise und Bedingungen. Ob das ganz in Ihrem Sinn ist bin ich mir nicht sicher. Der Einsatz dafür wäre bei Lichte betrachtet für Sie letztendlich nicht effizient genug.
RR-E-ft:
Minus im Quadrat.
Der letzte Beitrag erscheint sachlich- inhaltlich nicht nachvollziehbar.
Ist das wieder die afrikanische Methode?
sternenmeer:
Es geht doch um die Frage der Zulässigkeit der Klage und ob diese begründet war.
Im 1.Hauptantrag wurde die Zulässigkeit bejaht,aber abgelehnt,mit der Begründung:
1.Die Beklagte wollte gegen den Kläger keine Preise und Bedingungen
durchsetzen,die schlechter waren als bei allen andere Fernwärme-Kunden.
Stimmt nicht:Das Vertragsangebot vom 23.11.2009 war in fast allen Punk-
ten schlechter (höhere Preise,AGB`s).Ein anderes hat`s nie
gegeben.Das nennt das Gericht:Gleichbehandlung.
2.Die Kündigung sei sachlich gerechtfertigt,weil der Kläger die SWLB vor
Gericht angegriffen habe.
Stimmt nicht:Die SWLB haben mich vor`s Gericht gezerrt und behauptet,
die Klausel sei korrekt.Pech gehabt,war sie nicht.
Ich habe nur eine Verteidigungshaltung gegen die rechtwidrige
Klausel eigenommen.
Hierzu der BGH v. 24.06.2003,Az. KZR 32/01 (s. S.12 sinngemäss):
Liegt eine Verweigerungshaltung gegen das rechtswidrige Verhalten der
Beklagten vor,so kann dies die Kündigung sachlich nicht rechtfertigen.
Und hier liegt der Hund begraben.
Meine Verweigerungshaltung gegen das rechtswidrige Handeln der SWLB kann somit nicht als sachliche Rechtfertigung für eine Kündigung angesehen werden.Dies ist ein Verstoss gegen das Kartellgesetz.Nur
weil ich mich als einziger gegen die SWLB gewehrt habe,durften die SWLB nicht nur mir kündigen.Diese Bestrafung in Form der Kündigung ist gesetz-
widrig.
Die SWLB war verpflichtet,die gesetzwidrige Klausel zu ersetzen.
Sie sollten sich mal darum bemühen,in die Kommentare des GWB reinzuschauen (§§19,20 ) ,was hier zu o.a. Problematik der \"sachlichen
Rechtfertigung\"geschrieben steht und mir nicht ständig unqualifizierte Vor-würfe machen,wie ich könne nicht lesen.
Zu dieser Problematik haben sie sich bisher überhaupt noch nicht
geäussert,obwohl hier der Hund........
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