Mit Bezug auf das Urteil vor dem Landgericht Münster vom 13.7.2010 (Az: 6 S 70/09) wird ein §315-Gaspreis-Protestler regelmäßig mit angedrohten Energiesperren drangsaliert, wenn er nicht alle ausstehenden Forderungen ausgleicht; notfalls werde man sich den Zugang zum Zähler trotz Hausverbot mit gerichtlicher Hilfe verschaffen.
Ist dieses Urteil inzwischen nicht schon längst durch nachfolgende Urteile \"einkassiert\", auch angesichts des aktuellen BGH-Urteils?
T. Schlagowski