Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preiserhöhung ohne Ankündigung !?  (Gelesen 18940 mal)

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Offline nauge

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« am: 18. Juli 2011, 19:03:56 »
Hallo Ihr da draußen,
mein Stromanbieter - Lekker-Energie (vormals NUON), hat mir mit der letzten Jahresabrechnung (18.04.2011) eine Preiserhöhung rückwirkend zum 01.07.1010 verpaßt. Da ich das nicht so ohne weiteres Hinnehmen will, suche ich auf diesen Weg Leidensgenossen bzw. jemanden der damit schon Erfahrung
gemacht hat. Auf eine Anfrage via Email am 09.04.2011 über meine Tarife wurden mir niedrigere Preise mitgeteilt.

wer kann mir HELFEN???

Offline bolli

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #1 am: 19. Juli 2011, 07:39:01 »
Was sagen denn Ihre AGB zum Thema Preiserhöhungen und die Art, in der der Kunde darüber in Kenntnis zu setzen ist ? Das ist das wesentliche. Höchstens ist noch fraglich ob die AGB, so sie denn eine Aussage dazu machen, überhaupt wirksam vereinbart wurden.

Offline Cremer

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #2 am: 19. Juli 2011, 08:09:00 »
@nauge,

Es ist grundlegend zu fragen, welcher Preis zum Vertragsabschluss vereinbart wurde.
- Wann war dieser?
- Waren die AGB wirksam bei Vertragsabschluß vereinbart worden?

Ihre Anfrage vom 9.4.11 hatte bestimmt nur Informationskarakter und ist nicht bindend.

Sofern es ein Sondervertrag ist, muss der Versorger Sie 6 Wochen vor der Erhöhung schriftlich informieren.
Damit haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ausgenommen sind meistens bei solchen Verträgen die Erhöungen resultiernd aus Steuern und Abgaben (EEG, KWKG-Zuschläge).

Also nochmals genau in den Vertrag schauen!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline nauge

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #3 am: 24. Juli 2011, 12:03:05 »
Danke für Eure Antwort,
leider ist sie nicht so ausgefallen, wie ich es mir erwünscht hatte.
Ich hoffte,es gibt welche, die das gleiche Problem mit diesem Anbieter haben.
Es gibt eine AGB, die eine Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht regelt.
Leider ist ein Schreiben mit einer Preiserhöhung zum 1.7.2010 nie bei mir angekommen, so das ich auch nicht von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen konnte.
Im Schriftverkehr mit nuon (lekker energie) schickte man mir jetzt eine Kopie von diesem Schreiben und besteht weiterhin auf diese Erhöhung. (so eine Kopie kann man jederzeit auch rückdatierbar anfertigen)
Wieso ist so eine Anfrage nicht bindend?- Diese Sachbearbeiterin muß doch in den Computer schauen können und mir meine Daten korrekt übermitteln????
Das verstehe ich nicht!

MFG
nauge

Offline bolli

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #4 am: 25. Juli 2011, 08:17:25 »
Zitat
Original von Cremer
Es ist grundlegend zu fragen, welcher Preis zum Vertragsabschluss vereinbart wurde.
- Wann war dieser?
Diese Frage dürfte sich ja wohl erst als zweite stellen. Wichtiger ist

Zitat
Original von Cremer
- Waren die AGB wirksam bei Vertragsabschluß vereinbart worden?
und
sind sie, wenn wirksam einbezogen, von ihrem Inhalt konkret genug (§ 307  BGB).


Zitat
Original von Cremer
Ihre Anfrage vom 9.4.11 hatte bestimmt nur Informationskarakter und ist nicht bindend.
Das würde ich anders sehen. Es ist eine schriftliche Anfrage mit schriftlicher Antwort.

Zitat
Original von nauge
Im Schriftverkehr mit nuon (lekker energie) schickte man mir jetzt eine Kopie von diesem Schreiben und besteht weiterhin auf diese Erhöhung. (so eine Kopie kann man jederzeit auch rückdatierbar anfertigen)
Das ist zwar richtig, aber meines Wissens werden in entsprechenden Prozessen bezüglich der \"Zustellung\" nicht so hohe Anforderungen gesetzt. Es wird bei solchen \"Massensendungen\" davon ausgegangen, dass wenn der Versender den Zugang einer Mehrzahl solcher Sendungen belegen kann, auch Ihr Brief zugegangen ist, obwohl der Versender keinen Einzelnachweis von IHREM Zugang hat. Klar eröffnet das Möglichkeiten, deren Anwendung aber strafbewehrt sein kann, weshalb sich jeder Mitarbeiter gut überlegen wird, so was anzuwenden. Genausogut kann der Brief tatsächlich bei der Post weggekommen sein. Die ist heutzutage auch nicht mehr das, was sie mal war. Von den neuen Briefverteilern mit ihren Bedingungen mal ganz abgesehen.

Wie schon mal gesagt, schauen Sie sich den Empfangsprozess Ihrer AGB an (wann haben Sie sie wie bekommen und schauen Sie, ob sie überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Wenn ja, schauen Sie (oder lassen Sie von einem Anwalt schauen), ob die Preisanpassungsklausel den Anforderungen des § 307 BGB genüg. Da gibt es nicht allzuviele, bei denen das der Fall ist.  ;)

Und wenn eines der beiden der Fall ist, gelten die Vertragsanfangspreise und ein Recht auf Preiserhöhung besteht nicht.

Offline nauge

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #5 am: 25. Juli 2011, 21:18:57 »
Eine AGB wurde bei Vertragsabschluß (15.02.2008 ) unterzeichnet.
Es besteht keine Preisbindung.

Textausschnitte
5.3. Preise und Preisanpassungen
5.3.Nuon kann auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen (§315 BGB) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnug nach Ziffer 5.1. maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt dabei insbesondere in Betracht,wenn sich die Kosten für Beschaffung vo Energie oder die Nutzung des Verteilernetzes ... .
Nuon wird dem Kunden, die Änderung mindestens 6 Wochen vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt.

5.5. Ungeachtet vorstehender Bestimmungen kann der Kunde Informationen über die aktuellen Tarife unter http://www.nuon-energie.de erhalten.

Offline bolli

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #6 am: 26. Juli 2011, 08:43:40 »
@nauge
So wie sich das liest, dürfte die Preisanpassungsklausel, wenn überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen,  inhaltlich gem. der vom BGH aufgestellten Anforderungen an AGB in  Gas- und Stromverträgen unwirksam sein.
Das bedeutet, ich würde eine eigene Rechnung aufmachen und zwar rückwirkend bis zur ersten Rechnung (2009 für das Jahr 2008/2009). dabei würde ich die Vertragsanfangpreise ansetzen und ausrechnen, was ich zu zahlen gehabt hätte. Das würde ich den tatsächlichen Zahlungen entgegensetzen und falls, wie zu vermuten ist, ein Guthaben besteht, würde ich dieses von den nächsten Abschlägen einbehalten bzw. die Abschläge deutlich kürzen, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Wie Sie verfahren, falls ein vertragliches Aufrechnungsverbot besteht, müssen Sie ggf. selbst entscheiden. Versuch macht kluch.  ;)

Wenn denn die Nuon ihre erhöhten Preise haben will, muss sie sie eintreiben (einklagen) und dem können sie sicher gut entgegensehen. Aber machen Sie sich drauf gefasst, dass Nuon Sie ggf. als Kunden nicht mehr im Bestand haben möchte und Ihnen kündigt. Ordentlich unter Einhaltung von Frist und Form dürfte dieses möglich sein.

Offline nauge

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #7 am: 26. Juli 2011, 20:56:11 »
@bolli
Was bewegt Dich zu der Aussage, die Preisanpassungsklause könnte unwirksam sein?
Wegen einer Kündigung von Nuon habe ich keine Angst, ab 01.08.2011 beliefert mich ein anderer Anbieter.

Offline bolli

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #8 am: 27. Juli 2011, 13:02:02 »
Zitat
Original von nauge
@bolli
Was bewegt Dich zu der Aussage, die Preisanpassungsklause könnte unwirksam sein?
Der BGH hat in verschiedenen Urteilen zu Preisanpassungsklauseln entschieden, dass diese Klausel eindeutig sein müssen und den Kunden nicht einseitig benachteiligen dürfen. Die Formulierung
Zitat
5.3.Nuon kann auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen (§315 BGB) der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnug nach Ziffer 5.1. maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt dabei insbesondere in Betracht,wenn sich die Kosten für Beschaffung vo Energie oder die Nutzung des Verteilernetzes ... .
Mit dieser Formulierung hat Nuon es in der Hand, ob sie nun anpassen oder nicht. Daran ändert auch das nachgeschobene \"insbesondere...\", da hier nur erklärt wird, welche Faktoren sich ändern können.
Des weiteren hat der BGH entschieden, dass auch gestiegene Kosten in einem Bereich (z.B. Beschaffung) nicht automatisch zur Preiserhöhung berechtigen sondern zuerst eventuell gesunkene Kosten in anderen Bereichen (z.B. Personal) gegenzurechnen sind. Auch darf der Gewinnanteil im Vertrag nicht nachträglich erhöht werden.
All dieses ist mit der o.g. Formulierung nicht sichergestellt, weshalb ICH von einer unwirksamen Klausel ausgehen würde.

Offline gnasta

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2011, 12:49:59 »
Ich habe im vorigen November eine Vertragsbestätigung von lekker Energie zum 01.12.10 bekommen. Vor kurzem erfuhr ich bei Nachfrage nach aktuellem Preis, dass der schon zum 01.01.11 erhöht wurde. Auf meine Frage, warum ich nicht benachrichtigt wurde, bekam ich schriftliche Antwort. Es sei wegen der EEG-Umlage und da sei man nicht zur Information verpflichtet.
Aber woher soll man das wissen?
Schon Anfang Oktober bekam ich die Aufforderung meinen aktuellen Zählerstand zum Erstellen der Endabrechnung anzugeben. Da ich das nicht tat, nun eine schriftliche Aufforderung. Es sieht so aus, als sollte ich nicht den zugesagten Bonus (nach einem Jahr) erhalten.
Ich habe schon öfter den Anbieter gewechselt, aber soetwas ist mir noch nicht passiert.

Offline bolli

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #10 am: 31. Oktober 2011, 09:47:35 »
Zitat
Original von gnasta
Ich habe im vorigen November eine Vertragsbestätigung von lekker Energie zum 01.12.10 bekommen. Vor kurzem erfuhr ich bei Nachfrage nach aktuellem Preis, dass der schon zum 01.01.11 erhöht wurde. Auf meine Frage, warum ich nicht benachrichtigt wurde, bekam ich schriftliche Antwort. Es sei wegen der EEG-Umlage und da sei man nicht zur Information verpflichtet.
Aber woher soll man das wissen?
Da Sie vermutlich einen Sondervertrag haben, müssen sich Preisänderungsmöglichkeiten aus den vereinbarten AGB ergeben, so sie denn wirksam vereinbart wurden. In der Regel ist dort auch eine Preisanpassungsmöglichkeit zur Anpassung an \"gesetzliche Abgaben\" (wobei die EEG-Abgabe ja keine direkte gesetzliche Abgabe ist, jedoch ähnliche Grundlagen hat) enthalten. Dieses enthebt den Versorger aber nicht von seiner Mitteilungspflicht über eine solche Preisanpassung. Diese ist meist ebenso in den AGB enthalten. Ansonsten gilt wohl die gesetzliche Frist von 6 Wochen gem. 5 Abs. 2 StromGVV.

Zitat
Original von gnasta
Schon Anfang Oktober bekam ich die Aufforderung meinen aktuellen Zählerstand zum Erstellen der Endabrechnung anzugeben. Da ich das nicht tat, nun eine schriftliche Aufforderung. Es sieht so aus, als sollte ich nicht den zugesagten Bonus (nach einem Jahr) erhalten.
Ich habe schon öfter den Anbieter gewechselt, aber soetwas ist mir noch nicht passiert.
Sie haben einen Vertrag zum 01.12.2010 abgeschlossen und sollen zwecks ENDabrechnung den aktuellen Zählerstand angaben ? ?(
Wurde Ihnen denn gekündigt oder haben Sie gekündigt oder hatte der abgeschlossene Vertrag eine festgelegte Laufzeit OHNE automatische Verlängerung (wie sie in den meisten Verträgen enthalten ist) ?

Da ist noch einiges zu klären und es bleibt festzuhalten, das nicht alles was Versorger so veranstalten auch etwas mit vertraglichen Vereinbarungen zu tun hat, so das man auch nicht alles mitmachen muss.  ;)

Offline MaxPower

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Preiserhöhung ohne Ankündigung !?
« Antwort #11 am: 28. November 2011, 11:40:09 »
Hallo,

auch ich habe eine Preiserhöhung mitgeteilt bekommen. Dies gibt mir doch die Möglichkeit meinen Vertrag zu kündigen - oder Wollte schon lange einen anderen Anbieter wählen. Muss ich hierbei etwas beachten oder reicht es aus, wenn ich ein einfaches Kündigungsschreiben abschicke um meinen Vertrag aufzulösen? Ich benutz für Handy und solchen Kleinigkeiten immer die Mustervorlagen von Aboalarm, denke, das diese auch für Stromkündigungen absolut ausreichend sein sollten?

Habe schon mal etwas recherchiert und nach günstigeren Anbietern Ausschau gehalten. Kennt jemand einen verlässlichen und brauchbaren Rechner im Netz für meine Region?

Grüße,
Max

 

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