@jroettges..Ich bin verwirrt! Sie schreiben...
Im §§ 5 der AGB räumt sie daher ihren Kunden anlässlich einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht ein.
Wer nun angesichts der angekündigten Preiserhöhung davon keinen Gebrauch macht und endlich wechselt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Und vor einiger Zeit...
Ob aber eine aus der GasGVV \"abgeschriebene\" Preisanpassungsbestimmung beim EuGH auf Zustimmung stößt, ist noch nicht ausgemacht. Schließlich hat das OLG Oldenburg in seiner Vorlage beim EuGH vom 14.12.10 auch die Frage gestellt, ob \"die maßgebliche Norm für das Preisänderungsrecht (....) dem Transparenzgebot genügt?\". Der VIII. Senat des BGH hat sinngemäß die gleiche Frage gestellt, natürlich in Erwartung einer positiven Antwort.
Leute, die das vermutete Angebot der EWE annehmen und die \"neuen\" AGB per Unterschrift akzeptieren, sollten sich der Gefahr bewusst sein, dass ein Gericht dies als ausdrückliche Zustimmung für eine Verfahrensweise auffasst, die der EuGH möglicherweise kippen wird.
Ja was denn nun? Wechseln, weiter machen wie bisher und auf die Rechtsprechung des EUGH warten? Glaubt denn hier einer, dass die EWE nicht die Kunden \"einfängt\" die das Risiko? auf das EUGH zu warten in Kauf nehmen? Haben Sie den Preisprotest aufgegeben und den Anbieter schon gewechselt? Ist die Luft ausgegangen???