Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Hauptversammlung  (Gelesen 16412 mal)

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Offline jroettges

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Hauptversammlung
« Antwort #15 am: 27. August 2011, 14:02:27 »
@Akzent
Die GV lief ganz im Sinne der Genossenschaft, weniger im Sinne ihres Vorstandvorsitzenden. Hätte sich die EGNW an diesem Abend \"von ihm befreit\", wäre sie wohl kaum noch zu retten gewesen.

Der AR steht vor großen Herausforderungen und ist sich dessen gewiss. Er wird diese aber meistern und sich dabei nicht ins Bockshorn jagen lassen, auch nicht durch persönliche und unsachliche Angriffe.  :)

Offline Christian Guhl

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Hauptversammlung
« Antwort #16 am: 27. August 2011, 18:20:45 »
Ich muss da zustimmen. Es wäre von der Genossenschaft nur ein großer Scherbenhaufen übriggeblieben. Es ist zwar bedauernswert, aber im Moment gibt es leider keine Alternative. Meine Hoffnung liegt ganz bei dem neuen Aufsichtsrat.

Offline thomas.wiegand

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Hauptversammlung
« Antwort #17 am: 28. August 2011, 22:49:39 »
Der Vorsitzende des Vorstandes mußte sich aber auch von einigen Dingen verabschieden. So wurde klar, daß nicht die EGNW sondern Energen Süd die Kooperation gekündigt hat und eine Gewinnausschüttung von 8% gar nicht möglich sind. So schnell kann man seine Meinung wechseln.
Von einer beliebten Geschichte, die der Vorsitzende Redeker gerne erzählt, muß er sich auch für immer verabschieden. Nämlich, daß er \"Geschäftsführender Gesellschafter der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung\" war und nach eigenen Aussagen 3000 Mitarbeiter führte. Er hat diese Bezeichnung sogar unter Schreiben gesetzt! Wie  inzwischen von dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Madsack GmbH&CO.KG zu erfahren ist, war er dort nie beschäftigt und höflich ausgedrückt, war seine Betitelung in sofern unrichtig!!! Wie eine solche Aussage der Volksmund benennt, überlasse ich jedem Einzelnen.
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Offline Neu-Genosse

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Hauptversammlung
« Antwort #18 am: 31. August 2011, 20:53:54 »
Auch ich als Neu-Genosse habe an dieser HV teilgenommen. Es war für mich schon ein besonderes Erlebnis. Nur 2 der Akteure konnten mich voll und ganz überzeugen, der Versammlungsleiter und Herr Kreye. Dabei könnte die Wahl von Herrn Kreye zum Aufsichtsratvorsitzenden der wirkliche und nachhaltige Pluspunkt dieser Veranstaltung gewesen sein, er vermittelte ein hohes Maß an branchenspezifischer Kompetenz.  Aber das wird die Zukunft zeigen.

Kurz nach Beginn der HV beschlichen mich Zweifel, ob ich auf der richtigen HV bin. War das nun ein Kaninchenzüchterverein oder ein aufstrebendes Wirtschaftsunternehmen, dem ich ja neben meiner Energieversorgung auch noch 100 Euro anvertraut habe? Bei vielen Wortmeldungen war zu spüren, dass im Untergrund so einige unbewältigte Meinungsverschiedenheiten brodeln. Leider war der Vorstand nicht Willens oder in der Lage hier deeskalierend einzuwirken. Eher wurden die Wogen noch durch emotionsgeldadene Kommentierungen, unnötigen Schärfen und Unsachlichkeiten aufgepeitscht. Hier sollte der Vorstand dringend an seinem Kommunikationsverhalten arbeiten um mit weniger Stress für alle Seiten die Belange der EGNW zu vertreten.

Der Jahresabschluss 2010 ergab einen Verlust von ca. 9.400 Euro. Der Unterschied zu dem wohl auch vom Vorstand erwarteten Gewinn liegt in den Tücken der Buchhaltung, die durch 3 Fakten zu erklären sind.  
  • Die wesentlichen Einnahmen der EGNW generieren sich aus umsatzbedingten Rückvergütungen (Provisionen) der Südenergen
  • Die Höhe der Provison ergibt sich nach dem Rechnungsabschluß der Südenergen
  • Der Rechnungsabschluss der Südenergen erfolgt nach dem 31.12.10 (bis zur HV noch nicht)
Daraus ergibt sich, dass zwar zum Jahresabschluß der EGNW bekannt ist, dass Gelder für 2010 ausstehen. Da diese jedoch noch nicht beziffert werden können ist keine entsprechende Forderung zu buchen, die dann wahrscheinlich den buchmässigen Verlust mehr als ausgeglichen hätte. So laufen diese Provisionen erst 2011 in die Bücher. Dass diese Sachverhalte dem Vorstand erst realtiv spät klargeworden ist. möchte ich ihm gerne zugute halten. Es sind eben keine Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Lerneffekt war sicherlich, dass man nicht über Zahlen spricht, die nicht definitiv und endgültig in den Büchern stehen.

Über eines sollten sich alle klar sein: Dieser Vorstand hat die ENGW aus dem Dasein einer Protestbewegung engagiert zu einem Wirtschaftsunternehmen geführt. Der Vorstand hat durch unermüdliche Arbeit sich aus meiner Sicht in relativ kurzer Zeit einen ordentlichen Sachverstand erarbeitet, beispiellose Verträge ausgehandelt und ganz nebenbei noch mehr als 2.000 neue Mitglieder nicht nur aquiriert sondern zu Genossen und Kunden gemacht. Gleichzeitig sich zukunftsbezogen nach neuen Kooperationen umgesehen. Für zwei Menschen, die eigentlich das Berufsleben längst hinter sich gelassen haben, eine ansehnliche Leistung.

Bei dieser Belastung kann es immer wieder vorkommen, dass man die Serviceansprüche mancher Kunden nicht voll erfüllen kann. Schliesslich hat jeder seine Grenzen und hier liegt die gesamte Last lediglich auf zwei Schultern. Nach meiner Meinung sollte für die nicht perfekte Leistung gegenüber dem Kunden der Genosse in gleicher Person ein wenig Verständnis zeigen. Aus meiner Sicht haben die beiden Vorstände im zurücklegenden Jahr einen guten Job gemacht. Ich glaube nicht, dass Ende 2009 ein Mitglied der EGNW sich hätte vorstellen können, dass heute mehr als 2.500 Mitglieder ihren Strom zu unschlagbaren Konditionen beziehen.

Wie an dieser Stelle schon mehrfach deutlich wurde, gibt es zu diesem Vorstand derzeit keine Alternative. Das \"leider\" kann ich nicht nachvollziehen.

Beeindruckt hat mich am Ende der HV der Ausblick des Vorsitzenden auf die Zukunft. Ganz klar wurde sich für eine Professionalisierung ausgesprochen, inkl. Personal und Geschäftsräumen. Nicht jeder erkennt seine Grenzen so klar und und hat dabei anscheinend eine Vison von der Zukunft. Dies wurde auch deutlich in in einigen Wortbeiträgen der HV-Teilnehmer. Mancher sollte sich vor Augen führen: Meckern kann jeder, konstruktiver sind realistische Verbesserungsvorschläge und ggf. die Mitarbeit ohne einen Posten inne zu haben.

In diesem Sinne möchte ich mich nicht zurückhalten und zwei Vorschläge unterbreiten.
[list=1]
  • Die EGNW hat ihr bisheriges Wachstum ohne aktive Werbemassnahmen erreicht. Ein großer Teil der Neumitglieder dürfte durch Empfehlungen von Genossen zur EGNW gefunden haben. Wahrscheinlich wird es auch künftig so bleiben. Dies aht aber zur Folge, dass mit jedem neuen Mitglied auch die Anzahl der Aufnahmeanträge zunehmen wird. Die Belastung der Verwaltung wird nicht gleich bleiben sondern sich möglicherweise rasant erhöhen. Dies sollte der Vorstand im Auge behalten und z. B. künftige Geschäftsräume entsprechend auswählen. Vieleicht lieber 120 qm statt 30 qm  
  • Wie bereits oben dargestellt kommen die Haupteinnahmen der Genossenschaft aus Provisonen, die aber erst mit erheblichem Verzug zur Auszahlung kommen. Nach den mir bekannten Zahlen wird 2012 voraussichtlich mind. ein mittlerer 5-stelliger Betrag erwirtschaftet, der aber erst 2013 berechnet werden kann und zur Auszahlung kommt. Ein Ausweg wäre hier nach meiner Meinung eine Vereinbarung mit dem Dienstleister über angemesse dynamische Abschlagszahlungen orientiert an der Mitgliederentwicklung und damit am Umsatz. Auf diese Weise liessen sich auch steigende Kosten bei einer steigenden Mitgliederentwicklung kompensieren. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Dienstleister etwas dagegen hat die Dynamik der Mitgliederentwicklung zu unterstützen.
  • [/list=1]

    Am Ende wünsche ich mir vom Vorstand ein besseres Kommunikationsverhalten und weiter ein glückliches Händchen bei den Dingen auf die es wirklich ankommt, der Fortentwicklung der EGNW und der Hinführung zu einem professionell und solide geführten Unternehmen. Ebenso wünsche ich mir, dass Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam bei der Zusammenarbeit an das gemeinsame Ziele zu denken und evtl. bestehende oder noch entstehende persönliche Animositäten überwinden. Dann können wir vielleicht bei der nächsten HV gemeinsam in angenehmerer Atmosphäre über eine Erfolgsgeschichte sprechen
Der Neu-Genosse

Offline Christian Guhl

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Hauptversammlung
« Antwort #19 am: 01. September 2011, 00:04:00 »
@Neu-Genosse
Schön, wenn Herr Kreye Sie überzeugen konnte. Ich habe andere Erfahrungen gemacht. Als Aufsichtsratsvorsitzender ist er für alle Dinge, die den Aufsichtsrat angehen, zuständig. Als ich ihn in einer solchen Angelegenheit anrief, wurde mir mitgeteilt, dass er keine Zeit habe, sich um diese Sachen zu kümmern. Er würde Strom verkaufen und müsste eine Firma leiten. Wenn ich Fragen hätte, sollte ich mich an jemand Anderen aus dem Aufsichtsrat wenden. Ich meine, er hätte das Amt nicht annehmen dürfen, wenn er damit zeitlich überlastet wird. Als  Neu-Genosse konnten Sie noch nicht hinter die Kulissen blicken. \"Leider\" gibt es keine Alternative zum Vorstandsvorsitzenden, da dieser Mann sehr umstritten ist (um es mal vorsichtig auszudrücken). Man kann genau so lange mit ihm zusammenarbeiten, wie man seiner Meinung ist. Unsere Interessengemeinschaft hat der Genossenschaft mehrere hundert Mitglieder vermittelt. Wir haben Veranstaltungen gemacht und für die Genossenschaft geworben. Ohne diese Unterstützung wäre sie nicht da, wo sie heute ist. Das Verhalten des Vorstandsvorsitzenden gegenüber diesen von uns vermittelten Mitgliedern war \"unter aller Sau\" ! Ich habe fast täglich Anrufe von Mitgliedern bekommen, die sich beschwert haben. Wer bei ihm anrief, wurde regelmässig runtergeputzt und fertiggemacht. Ich habe das Verhalten hier im Forum noch mit Überlastung entschuldigt und den Vorsitzenden verteidigt, aber irgendwann wurde es dann doch zuviel. Mitglieder, die es wagten, nach 3 Monaten nachzufragen, wann denn nun die Stromlieferung beginnt, wurden einfach aus der Genossenschaft rausgeschmissen ! Ohne das nach Satzung und Genossenschaftsrecht vorgeschriebene Verfahren. Der Vorstandsvorsitzende fühlt sich als König und duldet keinen Gleichberechtigten neben sich. Auch keinen Aufsichtsrat. Ich habe mich mehrfach angeboten, bei der Betreuung der von uns vermittelten Mitglieder behilflich zu sein. Einerseits wird über die Vielzahl der Aufgaben gestöhnt, andererseits wird Hilfe nicht gewünscht. Bevor der letzte Aufsichtsrat zurückgetreten ist, hat der Vorstandsvorsitzende einen regelrechten Kleinkrieg gegen ihn geführt. Ich hoffe, das ist diesmal nicht der Fall.Oder der neue Aufsichtsrat ist dagegen resistent. Ruhe einkehren wird nur, wenn es gelingt, den Vorstand an die kurze Leine zu nehmen und solche Eskapaden wie in der Vergangenheit nicht zu dulden. Zum Jahresabschluß : Der JA der EnerGenSüd müsste eigentlich bis zum 30.06. fertig gewesen sein. Wenn nicht, müsste die Höhe der Provision auch so festzustellen sein. Die Höhe ergibt sich aus der bis zum 31.12.2010 an die Mitglieder der EGNW gelieferte Strommenge. Diese wird, wie allgemein üblich, durch Schätzung festgestellt.
Hat also mit dem Jahresabschluß überhaupt nichts zu tun. Die EnerGenSüd muss, bevor der JA aufgestellt wird, die Provision, die der EGNW geschuldet wird, berechnen. Ohne diese Berechnung kann ich die Verbindlichkeit doch gar nicht bilanzieren ! Die Höhe müsste also lange feststehen. Ich hoffe, dass das Ganze glatt über die Bühne geht. Nicht das die EnerGenSüd die Provision wegen irgendwelcher internen Streitereien nicht auszahlen will. Wie ich hörte, ist man dort nämlich auch schon mit dem Vorsitzenden aneinandergeraten.

Offline angeljustus

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Hauptversammlung
« Antwort #20 am: 01. September 2011, 09:47:29 »
Endet das Geschäftsjahr nicht zum 30.09.?

Wer liefert eigentlich ab dem 01.10., nach Ablauf der Belieferung durch Energen Süd bzw. SW Heibronn, das Gas und in naher Zukunft den Strom?

Leider war ich zur GV verhindert.

Offline Neu-Genosse

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Hauptversammlung
« Antwort #21 am: 01. September 2011, 18:14:05 »
@Christian Guhl
Schade, dass Sie mit Herrn Kreye bereits so früh negative Erfaqhrungen machten. Wir sollten aber alle den Ehrenamtlichen zugute halten, dass sie diese Aufgaben neben her machen. Der tägliche Broterwerb stgeht immer im Vordergrund. Von daher kann ich verstehen, dass ein Ehrenamtlicher nicht jederzeit verfügbar ist. Auch mich könnten Sie nur unregelmässig wenige Stunden am Tag erreichen. Laqssen Sie ihn seine Erfahrungen machen und dann entscheiden ob sein Zeitkontingent mit der Tätigkeit des AR-Vorsitzenden vereinbar ist. Ich bin mir sicher, dass er uns wissen lässt falls das nicht der Fall ist.

Der Vorstand im Auftritt gefällt mir auch nicht unbedingt, ich glaube das war deutlich geworden. Gleichwohl hat er meine Achtung für den Aufbau der EGNW. Das Eine hat nicht unbedingt etwas mit dem anderen zu tun. Ich will von den Herren Strom und Gas und sie nicht heiraten. Im übrigen ist meine Auffassung, dass jeder Streit auf allen Seiten Energien verzehrt, die dann der Genossenschaft verloren gehen. Und das wäre schade. Mir scheinen hier 2 Sprichwörter ganz treffend zu sein: \"Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus\" und \"Der Klügere gibt nach\". Wird das beherzigt (mindestens einseitig) sollte sich der Umgang miteinander um einiges vereinfachen.

Da die Provision sich aus der bis zum 31.12.2010 gelieferten Strommenge ergibt, kann unmöglich zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Verbindlichkeit/Forderung festgestellt werden. Damit ergibt sich eine periodenfremde Buchung zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn der Wirtschaftsprüfer festgestellt hat, dass zum 31.12.2010 keine entsprechende Forderung besteht, kann ich das nachvollziehen. Ansonsten hätte er den ordnungsgem. Abschluss nicht feststellen können. Ich gehe daher davon aus, dass das den einschlägigen Buchungsvorschriften entspricht. Ich gehe davon aus dass von der Energen Süd auch keine entsprechende Verbindlichkeit gebucht wurde, der ja eine Forderung der EGNW entgegenstehen müsste.

@angeljustus

Das \"Gasjahr\" endet zum 30.9.. Das hat nur Auswirkungen auf die Lieferverträge

Das Gas liefern künftig die Stadtwerke Freiburg, die Abrechnung läuft über die Stadtwerke Schwäbisch-Hall, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt. Entsprechend schriftliches soll lt. Vorstand demnächst kommen. Es wird jedenfalls kein \"Loch\" geben.

@all
Lasst uns uns mit dem Vorstand arrangieren. Wir haben keinen anderen und ein besserer ist erst recht nicht in Sicht. Jede Energie, die im Streit verbraucht wird, ist vergeudete Energie. Besonders in einer Energiegenossenschaft.
Der Neu-Genosse

Offline thomas.wiegand

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Hauptversammlung
« Antwort #22 am: 01. September 2011, 23:43:38 »
Ich kann Christian Guhl nur beipflichten. Nicht der Vorstand hat Mitglieder geworben, sondern Mitgliedergruppen wie wir, die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg. Das süffisante, teils beleidigende Verhalten des vorstandes war gespielt. Als bisheriges Mitglied im Aufsichtsrat könnte ich diverse Schreiben mit beleidigenden, unterstellenden oder drohenden Inhalten vorweisen. Der bisherige Aufsichtsrat ist nicht aus Faulheit zurückgetreten, sondern weil er mit solchen Beleidigungen nicht mehr konfrontiert werden wollte. Wenn sich ein Vorsitzender des Vorstandes als \"Geschäftsführender Gesellschafter der Hannoverschen Zeitung\" ausgibt, der nach eigenen Worten 3000! Mitarbeiter geführt haben will und nun nach neusten Informationen dort überhaupt nicht gearbeitet hat, dies also eine glatte Lüge war, so zeigt dies das Niveau, mit dem der bisherige Aufsichtsrat konfrontiert wurde.
Man kann nur hoffen, daß der neue Aufsichtsrat stark genug ist, um endlich einen im Geschäftsleben erfahrenen Mann in den Vorstand zu hiefen.
Was Herr Kreye vorgetragen hat, ist für einen Techniker nichts Neues. Im Aufsichtsrat geht es vor allem um Fragen der Organisation und Delegation und nicht um technische Fachfragen. Warten wir also ab, was der Aufsichtsrat bewirkt.
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Offline doc_jochim

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Hauptversammlung
« Antwort #23 am: 17. September 2011, 01:05:06 »
Hallo,

wie ist das denn eigentlich mit den Verlusten?

ich bin noch kein Mitglied, aber ich habe mich zur Information vor dem Beitritt auch mit der EGNW beschäftigt und auch mal dort angerufen.

Hier wurde ich bei der kurzen telefonischen Nachfrage auf eine persönliche Haftungsbeschränkung der Mitglieder auf den Geschäftsanteil, auf das Eintrittsgeld sowie auf einen Betrag von 50,00 EUR hingewiesen. Über diese Haftung bzgl. der 50 EUR habe ich aber irgendwie nichts schriftliches finden können. Nur eine generelle Haftungsbeschränkung der EGNW auf 5.000 EUR (je Schadenfall).

Mit dem Hinweis, daß Kunden empfohlen wird, für darüberhinausgehende, mögliche Forderungen eine Versicherung abzuschließen...

Weder in der allg. Geschäftsordnung oder in den AGBs, noch in der Satzung ist dazu etwas konkretes zu finden... ?  X(

Dagegen steht in der allg. Geschäftsordnung sogar:

Zitat
21. Verteilung von Gewinn und Verlust
Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres wird auf die Mitglieder verteilt.


Aber nirgends ein Wort von Beschränkung auf 50 EUR...  8o

Hat jemand hierzu konkrete Infos? Wie ist das mit dem finanziellen Verlust-Risiko der Genossenschaft, das laut Geschäftsordnung auf die Mitglieder verteilt wird?

Als ich - nachdem ich das mit den 50EUR nigends finden konnte - noch einmal dort angerufen habe, war der Telefonkontakt alles andere als freundlich. Ich erhielt nur kurz die Wiederholung der mündlichen Zusage der Begrenzung auf 50EUR. Bei der Nachfrage, wo das denn stehe, erhielt ich nur kurzangebunden und schroff den Antwortschwall, daß er mir als Nichtmitglied nicht alles erläutern könne und ich solle mir einfach überlegen, ob ich nun Mitglied werden wolle oder nicht, er würde das schließlich ehrenamtlich machen und sei kein Anwalt und als Mitglied könne ich mir das ja dann vom Anwalt der Genossenschaft erläutern lassen und ich müsse ja schließlich wissen, was ich will und beendete das Gespräch

Oh - ob ich da jemanden auf dem falschen Fuß erwischt habe...

Oder sind interessierte Kunden unerwünscht und unbequem? Lieber einfach nur Lemminge sammeln, die dann, wenn nach Verschiebung von Geldern in die Taschen der Organisatoren ein riesiges Millionen-Verlustloch übrigbleibt, alles schultern müssen?  :evil:

Ich habe die Anfrage jetzt nochmal schriftlich gestellt und bin auf die Antwort gespannt...

Wie interpretiert Ihr den Passus mit den Verlustzuweisungen an die Mitglieder?

André

Offline Christian Guhl

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Hauptversammlung
« Antwort #24 am: 17. September 2011, 13:58:42 »
Nach der Satzung ist die Haftung der Mitglieder auf den Geschäftsanteil beschränkt. § 2.4 : \"Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.\" Wo die 50 € Haftsumme herkommen sollen, weiss ich nicht. So etwas müßte auf jeden Fall in der Satzung verankert sein. Die Haftungsbeschränkung der Genossenschaft bezieht sich auf Schadensfälle aus der Gas-und Stromlieferung, z.B. bei Schäden durch Stromausfall. Das hat nichts mit den Geschäftsanteilen zu tun.

Offline PLUS

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Hauptversammlung
« Antwort #25 am: 17. September 2011, 15:36:00 »
@doc_jochim, die eigene Haftung nicht mit der Haftung der Genossenschaft verwechseln. Die Bonität und Haftungsbeschränkung der Genossenschaft berühren Fragen, die sich die Geschäftspartner stellen müssen. Für die Mitglieder steht doch alles vorbildlich im Internet zum Abruf und Lesen bereit:

SATZUNG Energiegenossenschaft NordWest eG

Der Geschäftsanteil beträgt 100 Euro. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen. Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Also Klartext, die Haftung beschränkt sich auf die gezeichneten Anteile.

... und hier noch die Geschäftsordung dazu

Jeder der hier Mitglied wird, sollte das mit einer Portion Idealismus und Geduld tun. Man leistet hier schließlich Pionierarbeit. Die Genossen fahren noch auf der offenen Piste und da holpert es halt noch. Dass der Vorstand Unterstützung braucht ist keine Frage. Manches ist da noch unstimmig. Aber dem Ziel und der Sache wegen, kann man den Akteuren nur viel Erfolg wünschen.

Offline doc_jochim

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Hauptversammlung
« Antwort #26 am: 18. September 2011, 01:45:48 »
Zitat
Original von PLUS
Jeder der hier Mitglied wird, sollte das mit einer Portion Idealismus und Geduld tun.

Idealismus ist ja o.k. - aber nicht Leichtsinn...  Ich mache ja auch keinen Kopfsprung in einen unbekannten, trüben Tümpel und hoffe dabei voller Idealismus auf meinen Schutzengel.

Auf meine Frage mit der Verteilung der Verluste, die im Jahresabschluss festgestellt wurden, auf die Mitglieder seid Ihr aber noch nicht eingegangen.

Wie ist Punkt 21 der allg. Geschäftsordnung zu interpretieren?

Zitat
21. Verteilung von Gewinn und Verlust
Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres wird auf die Mitglieder verteilt.

André

Offline PLUS

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Hauptversammlung
« Antwort #27 am: 18. September 2011, 10:14:48 »
Zitat
Original von doc_jochim
Zitat
Original von PLUS
Jeder der hier Mitglied wird, sollte das mit einer Portion Idealismus und Geduld tun.
Idealismus ist ja o.k. - aber nicht Leichtsinn...  Ich mache ja auch keinen Kopfsprung in einen unbekannten, trüben Tümpel und hoffe dabei voller Idealismus auf meinen Schutzengel.
    Von einem \"trüben Tumpel\" und \"Leichtsinn\" kann keine Rede sein. Man muß halt wenn notwendig die Brille aufsetzen und lesen. Es gibt da im Energiebereich ganz andere \"Risiken\" und \"trübe Tümpel\". Dann noch mal ausführlich:
Zitat
Original von doc_jochim
Auf meine Frage mit der Verteilung der Verluste, die im Jahresabschluss festgestellt wurden, auf die Mitglieder seid Ihr aber noch nicht eingegangen.

Wie ist Punkt 21 der allg. Geschäftsordnung zu interpretieren?
21. Verteilung von Gewinn und Verlust
Der bei der Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres wird auf die Mitglieder verteilt.
    Die Frage ist klar beantwortet, die Haftung ist auf die gezeichneten Geschäftsanteile begrenzt und Punkt!
Es gibt bei dieser Genossenschaft nach der maßgeblichen Satzung keine Nachschusspflicht oder weitere Haftung. Die Verteilung der Verluste spielt eine Rolle bei der Beendigung der Mitgliedschaft. Die Verlustvorträge werden vom Auseinandersetzungsguthaben (gezeichnete Anteile) abgezogen. Bei Null ist Schluss, denn es gibt keine Nachschusspflicht! Sind die gezeichneten Anteile im Falle des Falles noch nicht voll einbezahlt muss das noch nachgeholt werden. Das hat aber mit einer Nachschusspflicht nichts zu tun. Reicht das Kapital der Genossenschaft zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr aus bzw. ist die Genossenschaft überschuldet, geht die Genossenschaft in die Insolvenz. Das ist dann ein Problem der Gläubiger und nicht der Mitglieder. Die Bonität der Genossenschaft steht und fällt heute nur noch mit ihrem Vermögen, nicht mit dem Vermögen der Mitglieder.
 
Satzung:
Zitat
§ 2   Geschäftsanteil, Zahlungen, Rücklagen
Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung,
Mitgliedschaft

4.   Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen
verpflichtet.

§ 6  Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss,
Auseinandersetzung

5.   Beim Auseinandersetzungsguthaben werden
Verlustvorträge anteilig abgezogen.
Die Gründerzeiten von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen sind längst vorbei. Da gab es die eGmuH. Das uH stand für die unbegrenzte Haftung. Nur mit der unbeschränkten Haftung der Mitglieder konnten die Genossenschaften damals die notwendige Kreditwürdigkeit und Bonität schaffen. Das ist vorbei!  

Ein Blick ins Gesetz hilft auch weiter z.B. GenG  relevante Auszüge:

Zitat
§ 2 Haftung für Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft.

§ 23 Haftung der Mitglieder
(1) Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften die Mitglieder nach Maßgabe dieses Gesetzes.
(2) Wer in die Genossenschaft eintritt, haftet auch für die vor seinem Eintritt eingegangenen Verbindlichkeiten.
(3) Vereinbarungen, die gegen die vorstehenden Absätze verstoßen, sind unwirksam.

§ 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
(1) Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied. Sie bestimmt sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft.
(2) Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat das Mitglied vorbehaltlich des Absatzes 3 keinen Anspruch. Reicht das Vermögen einschließlich der Rücklagen und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden der Genossenschaft nicht aus, hat das ehemalige Mitglied von dem Fehlbetrag den ihn betreffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen, soweit es im Falle des Insolvenzverfahrens Nachschüsse an die Genossenschaft zu leisten gehabt hätte; der Anteil wird nach der Kopfzahl der Mitglieder berechnet, soweit nicht die Satzung eine abweichende Berechnung bestimmt.
(3) Die Satzung kann Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an einer zu diesem Zweck aus dem Jahresüberschuss zu bildenden Ergebnisrücklage einräumen. Die Satzung kann den Anspruch von einer Mindestdauer der Mitgliedschaft abhängig machen sowie weitere Erfordernisse aufstellen und Beschränkungen des Anspruchs vorsehen. Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Die Satzung kann die Voraussetzungen, die Modalitäten und die Frist für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens abweichend von Absatz 2 Satz 2 regeln; eine Bestimmung, nach der über Voraussetzungen oder Zeitpunkt der Auszahlung ausschließlich der Vorstand zu entscheiden hat, ist unwirksam.

§ 105 Nachschusspflicht der Mitglieder
(1) Soweit die Ansprüche der Massegläubiger oder die bei der Schlussverteilung nach § 196 der Insolvenzordnung berücksichtigten Forderungen der Insolvenzgläubiger aus dem vorhandenen Vermögen der Genossenschaft nicht berichtigt werden, sind die Mitglieder verpflichtet, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, es sei denn, dass die Nachschusspflicht durch die Satzung ausgeschlossen ist. Im Falle eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans besteht die Nachschusspflicht insoweit, als sie im gestaltenden Teil des Plans vorgesehen ist.
(2) Die Nachschüsse sind von den Mitgliedern nach Köpfen zu leisten, es sei denn, dass die Satzung ein anderes Beitragsverhältnis bestimmt.
(3) Beiträge, zu deren Leistung einzelne Mitglieder nicht in der Lage sind, werden auf die übrigen Mitglieder verteilt.
(4) Zahlungen, die Mitglieder über die von ihnen nach den vorstehenden Vorschriften geschuldeten Beiträge hinaus leisten, sind ihnen nach der Befriedigung der Gläubiger aus den Nachschüssen zu erstatten. Das Gleiche gilt für Zahlungen der Mitglieder auf Grund des § 87a Abs. 2 nach Erstattung der in Satz 1 bezeichneten Zahlungen.
(5) Gegen die Nachschüsse kann das Mitglied eine Forderung an die Genossenschaft aufrechnen, sofern die Voraussetzungen vorliegen, unter denen es als Insolvenzgläubiger Befriedigung wegen der Forderung aus den Nachschüssen zu beanspruchen hat.
[/list]Falls Interesse, Genossenschaften sehen heute anders aus als zur Gründerzeit: z.B. FTD-Beilage Dez. 2008

Offline doc_jochim

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Hauptversammlung
« Antwort #28 am: 18. September 2011, 22:04:51 »
Danke für die Info :)

André

 

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