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Autor Thema: Die Macht des Stromkartells  (Gelesen 4457 mal)

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Offline energienetz

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Die Macht des Stromkartells
« am: 24. Oktober 2014, 16:53:29 »
Kaum ein Thema wird derzeit so heftig diskutiert wie die Energiewende und ihre Folgen. Selten
beleuchtet wird dabei allerdings, wie die Strukturen entstanden sind, auf deren Basis die
Stromerzeuger jahrzehntelang ein profitables Geschäft betrieben haben und so zu einer der
mächtigsten Branchen Deutschlands wurden. AKTE D: „Die Macht des Stromkartells“ entwirrt
das historisch gewachsene Geflecht der deutschen Stromversorger. Der Film deckt dabei auf,
wie die Elektroriesen ihr profitables Geschäftsmodell in Deutschland etablieren konnten und
die Energiepolitik des Landes beeinflusst haben.

Erfahren Sie mehr auf ARD am Montag, 27. Oktober 2014 um 23:45 Uhr

Die Sendung ist dann noch 7 Tage in der ARD Mediathek online verfügbar.

Offline userD0010

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Re: Die Macht des Stromkartells
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2014, 14:25:23 »
In welchen stillen Kämmerlein sitzen die Herrschaften denn nun zusammen, um ihre Lobby zusammenzutrommeln und zu impfen, wie sie möglichst günstig aus dem Dilemma um die Entscheidung des EuGH herumkommen und den BGH in die für sie richtige Richtung bejammern können, wo doch nun die Gefahr der Pleite am Horizont aufzusteigen scheint.
Obwohl, freiwillig wird keiner der E'nergieversorger auch nur einen Cent herausrücken.
Wohl dem, der seit Jahren gerügt und gekürzt hat.

Offline berghaus

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Die Macht des Stromkartells
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2014, 02:26:57 »
Das hat aber auch viel Nerven gekostet und der Ertrag steht in keinem Verhältnis zu dem Zeitaufwand und den Mühen, die man auf sich genommen hat, um die Energierebellion durch Widerspruch und Kürzungen ein wenig voranzubringen.
Ungerügt durch die Gerichte und sonstige Institutionen zieht es z.B. die RWE nach wie vor vor, den durch vermeintlich wirksame Kündigung in die Grundversorgung abgedrängten Sonderkunden massiv mit Sperrungen und Inkasso zu bedrohen, statt die offenen rechtlichen Fragen in einem Gerichtsverfahren zu klären.

berghaus 30.10.14

Offline RR-E-ft

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Die Macht der Stromkonzerne
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2014, 09:17:52 »
Der sehenswerte Film wurde in der ARD unter dem Titel "Akte D (3)- Die Macht der Stromkonzerne" ausgestrahlt und ist in der Mediathek noch abrufbar:

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Akte-D-3-Die-Macht-der-Stromkonzerne/Das-Erste/Video?documentId=24345554&

In dem Film geht es um den Einfluss der deutschen Stromwirtschaft auf die Politik von den Anfängen über 130 Jahre bis in die Gegenwart.

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Das hat aber auch viel Nerven gekostet und der Ertrag steht in keinem Verhältnis zu dem Zeitaufwand und den Mühen, die man auf sich genommen hat, um die Energierebellion durch Widerspruch und Kürzungen ein wenig voranzubringen.
Ungerügt durch die Gerichte und sonstige Institutionen zieht es z.B. die RWE nach wie vor vor, den durch vermeintlich wirksame Kündigung in die Grundversorgung abgedrängten Sonderkunden massiv mit Sperrungen und Inkasso zu bedrohen, statt die offenen rechtlichen Fragen in einem Gerichtsverfahren zu klären.

berghaus 30.10.14

Wenn der Kunde eines Sondervertragsverhältnisses außerhalb der Grundversorgung einer einseitigen Preisänderung widerspricht, so soll der Lieferant laut BGH genügend Anlass haben, eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses zu erwägen/ in Betracht zu ziehen.

Das ist rechtlich nicht zu beanstanden und macht für den Lieferanten auch Sinn, wenn er in dem betroffenen Vertragsverhältnis schon über keine Preisanpassungsbefugnis verfügt und deshalb nicht auf steigende Kosten reagieren kann. Natürlich muss der Lieferant dafür einen bestehenden Sondervertrag erst einmal form- und fristgerecht ordentlich kündigen, sonst besteht der Sondervertrag bis zum Wirksamwerden einer wirksamen ordentlichen Kündigung weiter.

Die Frage, ob ein bisheriger Sondervertrag durch ordentliche Kündigung des Lieferanten wirksam beendet wurde oder nicht, lässt sich durch eine entsprechende, vom Kunden angestrengte (negative) Feststellungsklage gerichtlich klären. Wer diesbezüglich Rechtsklarheit möchte, ist deshalb nicht darauf angewiesen, zuzuwarten, ob und ggf. wann der Lieferant deshalb gerichtlich tätig wird.

In die Grundversorgung kann nach der wirksamen Beendigung eines Sondervertrages nur gelangen, wer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ordentlichen Kündigung seines Lieferanten als Haushaltskunde  über keinen neuen Sondervertrag mit einem Lieferanten verfügt und hiernach weiter Energie aus dem Netz bezieht (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, 2 Abs. 2 GVV).

Dabei sollte man im Grunde froh sein, dass man einen Anspruch auf Belieferung gegen den Grundversorger hat und sich mit zweiwöchiger Kündigungsfrist wieder aus dem Grundversorgungsverhältnis lösen kann. Gäbe es die Grundversoprgung nicht, hätte man -wie ein Nichthaushaltskunde-  unter diesen Bedingungen allenfalls in einem Ersatzversorgungsverhältnis  für längstens drei Monate weiter einen Lieferanspruch, so dass danach die Energielieferungen vom Grundversorger komplett eingestellt werden können.

Zweifellos soll man als Haushaltskunde in einem Grundversorgungsverhältnis Anspruch auf angemessene Preise haben.
Das Thema Grundversorgung ist jedoch eine vollkommen andere Baustelle als das Thema Sondervertrag.

Wer zuvor im Sondervertragsverhältnis einseitigen Preisänderungen widersprochen und deshalb die Preise insoweit gekürzt hatte, hat keinen Anspruch darauf, wegen dieser vermeintlichen Zahlungsrückstände vom Versorger verklagt zu werden, um angeblich offene rechtliche Fragen in einem Gerichtsverfahren zu klären.
Meist sind insoweit nämlich nach BGH, Urt. v. 31.7.13 Az. VIII ZR 162/09 gar keine rechtlichen Fragen mehr offen.

Wer in der Grundversorgung einseitigen Preiserhöhungen wiederum mit dem einfachen Musterbreif widersprochen und die Rechnungsbeträge entsprechend gekürzt hatte, hat nunmehr für seine Rechtsposition nochmals Rückenwind vom EuGH mit Urt. v. 23.10.14 Rs. C-359/11 und C-400/11 bekommen.

Wenn man in solcher Situation durch das einfache Versenden eines schlichten Musterbriefes schlussendlich mehr Geld erspart hat, als das Porti für das Widerspruchsschreiben kostete, kann man das wohl schon als eigenen wirtschaftlichen Erfolg verbuchen.

« Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 12:04:58 von RR-E-ft »

Offline PLUS

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Re: Die Macht der Stromkonzerne
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2014, 18:13:23 »

In dem Film geht es um den Einfluss der deutschen Stromwirtschaft auf die Politik von den Anfängen über 130 Jahre bis in die Gegenwart.
Betonung auf "bis in die Gegenwart" und es gehören zwei dazu. "Die Politik" lässt sich zu gerne beeinflussen. Das "Strom-Monopol-Paradies", die gekaufte öffentliche Hand mit jahrzehntelangen Konzessionsverträgen und offener Hand für  Abgaben, die die Bürger als Verbraucher zusätzlich bezahlen. Die Politik hat schon damals die Säckel mehr oder weniger heimlich zusätzlich gefüllt und dafür Konzern- und Eigeninteressen verfolgt.

Die Strom- und Gasversorgung war und ist eine Geldbeschaffungsmaschine, nicht nur für die Branche, sondern auch für die öffentliche Hand schlechthin. Man hat einiges in die heutige Zeit herübergerettet. Mit EEG und EnWG & Co. hat man neue Marktbeschränkungen und damit ähnlich schädliches wie die Monopole geschaffen. Manches ist so wettbewerbs- und verbraucherfeindlich wie die alten Kartelle. Markt, faire Konkurrenz und Wettbewerb sehen anders aus.

Finanzierungen von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben an den staatlichen Haushalten vorbei, daneben kontrollferne Nebenhaushalte, zweckfremde Querfinanzierungen, steuerliche Vorzugsbesonderheiten, zunehmende diverse Abgaben, Umlagen oder wie man das auch nennt; überhöhte, betriebswirtschaftlich nicht notwendige Gewinne und deren zweckfremde Verwendung; alles bekannt. Aber kaum Geld für die Zielverfolgungen des § 1 EnWG. Dafür jahrelange und ständige Flickschusterei bei Energieverbrauchergesetzen und Verordnungen. Das ist so aktuell wie nie. Sorry, man darf schon fragen, was hat sich geändert, verbessert?   
PS:
Nicht nur die Legislative --> ...  noch zur Erinnerung, die Augenbinde der deutschen Justitia als Symbol für die Unparteilichkeit war offensichtlich undicht... ... und heute?
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2014, 15:16:38 von PLUS »

 

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