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Autor Thema: EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen  (Gelesen 7960 mal)

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Offline Emsländer

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« am: 17. November 2011, 17:01:55 »
Es zeichnet sich ein voller Erfolg für uns \"Rebellen\" ab!!

siehe hier:

http://www.energie-initiative-ol.de/?Presse:NWZ_-_Wirtschaft

Offline RR-E-ft

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #1 am: 17. November 2011, 20:04:19 »
EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen

Zitat
Das Unternehmen will die Forderung von rund 2.000 Klägern ohne Bedingungen anerkennen. Es geht um Verbraucherklagen für die Zeit vor 2007. Die Kunden zahlten Preiserhöhungen damals nur unter Vorbehalt und klagten: Sie hielten die Erhöhungen für unrechtmäßig.

Ein EWE-Sprecher teilte jetzt überraschend mit, dass die EWE das nun akzeptiert. Insgesamt geht es dabei nach Experten-Schätzungen um einen einstelligen Millionenbetrag.

Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu der Frage, ob die Gaspreisänderungen 2004 - 2008 angemessen waren, für 15.000 EUR ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt, welches dem Gericht vorliegt.
Freshfields Bruckhaus Deringer als bisherige Prozessbevollmächtigte der beklagten EWE legten im Mai 2011 ihr Mandat nieder.

Offline bolli

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #2 am: 18. November 2011, 07:31:03 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat zu der Frage, ob die Gaspreisänderungen 2004 - 2008 angemessen waren, für 15.000 EUR ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt, welches dem Gericht vorliegt.
Freshfields Bruckhaus Deringer als bisherige Prozessbevollmächtigte der beklagten EWE legten im Mai 2011 ihr Mandat nieder.
Da scheint jemand die Notbremse ziehen zu wollen, ohne etwas handfestes an Urteilen zu hinterlassen. Könnte ja ne Folgewirkung haben, so ne (möglicherweise negative) Entscheidung.  ;)
Hoffen wir mal, dass das Gutachten trotzdem bekannt gemacht wird, dann ist zumindest dieses Ergebnis \"amtlich\".

Offline jroettges

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #3 am: 18. November 2011, 09:45:47 »
Der Titel klingt so, als sollten diese Ansprüche von vor April 2007 zu 100% erfüllt werden. In den Verlautbarungen der EWE steht aber, man wolle den betroffenen Kunden ein Angebot unterbreiten.

Da die EWE sich in vielen Fällen bereits mit den Prozessgegnern auf der Grundlage von halbe halbe geeinigt hat, wird das Angebot wohl in diese Richtung gehen.

Die EWE bleibt aber voll auf ihren eigenen Kosten des Rechtsstreits sitzen und wird wohl auch den Prozessgegnern wegen deren Kosten entgegen kommen müssen.

Offline RR-E-ft

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #4 am: 18. November 2011, 10:28:10 »
In dem Verfahren am Landgericht Frankfurt/ Oder haben die Kläger, welche die Kosten für das gerichtliche Sachverständigengutachten iHv. 15.000 EUR vorgeschossen haben, verlangt, dass ihnen zumindest das (vorläufige) Ergebnis des Gutachters mitgeteilt wird. Das Gericht hat deshalb bei der beklagten EWE angefragt, ob diese mit einer solchen Mitteilung an die Kläger einverstanden sei. Clifford Chance als neue Prozessbevollmächtigte der EWE beantragten für diese Entscheidung des Unternehmens immer wieder Fristverlängerung, zuletzt bis zum 08.12.11 mit der Begründung, dass die Sache schließlich doch sehr komplex sei, zudem ein verantwortlicher Abteilungsleiter gewechselt habe.

Man kann nur darüber spekulieren, zu welchem (vorläufigen) Ergebnis der Gutachter aufgrund seiner Prüfungen gelangt ist.
Möglicherweise hätte es bei einem Ergebnis in eine bestimmte Richtung bereits eine Pressemitteilung der EWE gegeben.

EWE hat dem Gericht schriftsätzlich erklärt, dass das Verfahren wegen der dem EuGH vorgelegten Rechtsfragen ausgesetzt werden muss.

Die Kläger haben erklärt, dass es für die Sondervertragskunden zunächst auf eine wirksame Einbeziehung einer Preisänderungsklausel in die einzelnen Verträge ankommt, bevor sich die Frage nach der Wirksamkeit einer solchen stellt, weshalb das Ergebnis der EuGH- Vorlagen für die Streitentscheidung diesbezüglich ggf. vollkommen dahinstehen kann.

An der Sammelklage beteiligt sind jedoch auch sieben grundversorgte Kunden.

Die Kläger haben dem Gericht deshalb mitgeteilt, dass sie  ihre Entscheidung über eine Zustimmung zu der von der EWE geforderten  Verfahrensaussetzung auch von der Mitteilung des (vorläufigen) Ergebnisses des Sachverständigengutachtens abhängig machen möchten, schließlich haben sie ja den Kostenvorschuss in Höhe von 15.000 EUR dafür aufgebracht.

Darüber, mit welchem Angebot EWE ggf. an Kläger in diversen Rechtstreiten herantreten möchte, kann wiederum nur spekuliert werden.

Offline RR-E-ft

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #5 am: 18. November 2011, 17:49:02 »
In dem Sammelklageverfahren vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder Az. 14 O 23/06 hatten 187 Kunden aus Brandenburg den Gasversorger EWE wegen der Unwirksamkeit der Preisänderungen seit einschließlich 01.09.2004 gemeinsam verklagt. Das Verfahren ist seit 2006 erstinstanzlich anhängig. Es fanden bereits mehrere Verhandlungstermine vor der Kammer statt. Die ersten fanden ein großes Medieninteresse, so dass etwa auch die rbb- Abendschau mit Filmbeiträgen berichtete.

Am Buß- und Bettag (16.11.11) hat EWE  nun mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten  an das Landgericht  anerkannt, dass

- in den Sondervertragsverhältnissen der Beklagten mit den einzelnen Klägern die vorgenommenen einseitigen Entgeltfestsetzungen vom 01.09.04, 01.08.05, 01.02.06, 01.11.06, 01.04.07, 01.04.08 und 01.08.08 den genannten Klägern gegenüber unwirksam sind und die genannten Kläger deswegen nicht verpflichtet waren, für Erdgaslieferungen der Beklagten ab dem 01.09.2004 bis zum 30.11.2010 höhere Preise zu zahlen als Folgende:

Grundpreis pro Zähler und Jahr 120,00 EUR (netto),
Arbeitspreis 3,20 Ct/ kWh (netto)
 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer,

 
- sie hinsichtlich  aller von den Klägern in diesem Verfahren geltend gemachten Rückzahlungsansprüche jeweils zzgl. 5 % Zinsen ab Rechtshängigkeit zur Zahlung verpflichtet ist,

- sie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Ein einzelner Kläger hatte allein wegen Überzahlungen auf  die Verbrauchsabrechnung 2006 Rückzahlung in Höhe von über 628,95 EUR zzgl. 5 % Zinsen ab Rechtshändigkeit (31.12.09) beansprucht, andere Kläger geringere Beträge daraus nebst Zinsen,  was die EWE nun auch anerkannt hat.

Ferner hat sie die vollständige Rücknahme der Widerklage gegenüber einzelnen Klägern erklärt.

Einen einzelnen Kläger, welcher die Preise in Eigenverantwortung auf die 08/2004er- Preise gekürzt hatte, hatte EWE wegen der so resultierten  Differenzen aus Verbrauchsabrechnungen im Mai 2009 auf Zahlung in Höhe von über 2.200 EUR nebst Zinsen widerverklagt, andere Kläger deshalb auf geringere Beträge nebst Zinsen.

Die Widerklage wurde gegenüber allen betroffenen Klägern insgesamt zurückgenommen.

Ausdrücklich nicht anerkannt hat sie die Feststellungsanträge hinsichtlich der sieben betroffenen  Tarifkundenverhältnisse.

Da die Klageansprüche somit zu weit über 90 Prozent anerkannt wurden, erscheint es im Ergebnis auch richtig,
dass die EWE die (gesamten) Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, was die Kosten des gerichtlichen Sachverständigengutachtens mit  einschließt.

Das Landgericht kann wohl  gem. § 307 ZPO aufgrund des  Anerkenntnisses der EWE nunmehr ohne weitere mündliche Verhandlung  im Wege eines Teil- Anerkenntnisurteils gegen die EWE entscheiden, wodurch die Kläger insoweit ihr Klageziel erreichen.

Natürlich ließe sich mit einem solchen Anerkenntnisurteil für die betroffenen Kläger hinsichtlich erfolgter Überzahlungen dann unschwer gem.§ 812 BGB  weiter auf Rückzahlung klagen, auch mit entsprechenden Einzelklagen.

Dazu muss es jedoch wohl nicht erst kommen.

EWE hat den betroffenen Klägern nämlich auch  außergerichtliche Vergleichsabschlüsse in Aussicht gestellt, die aus Kostengründen alles weitere abschließend  regeln könnten.

EWE meint wohl noch, die Preisänderungen ab 01.12.10 und die danach von ihr geforderten Preise seien in den betroffenen Sondervertragsverhältnissen womöglich wirksam.

Bei Lichte betrachtet werden jedoch wohl selbst im Falle der wirksamen Einbeziehung einer neuen Preisänderungsklausel, woran es wohl schon mangels Einverständniserklärung der Kläger fehlen wird,  an einem Preisänderungsrecht fehlen, da die neue Klausel wohl europarechtswidrig ist, worüber der EuGH noch zu befinden hat.

Selbst im Falle ihrer Wirksamkeit wird es den einseitigen Preisänderungen ab 01.12.10 aber wohl an der Billigkeit fehlen, da es zum 01.12.2010 wohl gar keinen Kostenanstieg gab, der die Anhebung des bis zum 30.11.10 entsprechend gerichtlichem  Anerkenntnis vereinbarten  Preises auf den ab 01.12.10 einseitig neu festgesetzten Preis rechtfertigen konnte....

Offline RR-E-ft

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #6 am: 18. November 2011, 22:28:24 »
EWE- Infobrief 1/2006, Seite 3- \"Beschweren oder nicht?\"

In diesem Zusammenhang  könnte wohl  die Frage aufkommen, ob dies eigentlich auch im Falle eines rechtskräftigen Anerkenntnisurteils eines Landgerichts bzw. verschiedener Landgerichte oder Oberlandesgerichtes gilt, welches jeweils die Unwirksamkeit der Gaspreisänderungen gegenüber betroffenen Kunden rechtskräftig feststellt.

Wie dem auch sei, dürften sich Sondervertragskunden, die nicht selbst geklagt oder auf die 2004er Preise gekürzt und das Vergleichsangebot der EWE angenommen hatten (Rückzahlung von durchschnittlich 200 EUR pro Kunde) wohl gehörig ärgern.

EWE nutzte jedenfalls  den Buß- und Bettag, um an mehreren Gerichten entsprechende Anerkenntnisse abgeben zu lassen, nicht nur in Brandenburg.

Offline Spielball

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #7 am: 14. März 2012, 16:15:14 »
Vielleicht passt es hier rein:

Wir haben den Gaspreiserhöhungen seit 2005 widersprochen.
In 2010 kam dann die Klage von Clifford u. Chance. Es folgten 2 Verhandlungstage und man wollte im Januar 2011 auf das Gutachten aus Frankfurt/Oder warten.

Eigentlich sollte die Verhandlung im Sommer 2011 weitergehen, aber es passierte nichts.

Jetzt hat die EWE die Klage zurück gezogen.

In der Jahresabrechnung hat die EWE die monatlichen Zahlungen mit den aufgelaufenen unberechtigten Forderungen verrechnet. Im letzten Jahr habe ich noch dem Treiben widersprochen und gerade aktuell greift mein Anwalt ein.

Das ist schon ein lustiger Verein!

Offline nachtspeicher99

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EWE will Ansprüche der Kunden von vor 2007 anerkennen
« Antwort #8 am: 16. März 2012, 16:29:10 »
Hallo Spielball,

bei der EWE weiß eben die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht, völlig normal. Ich würde weiter im Widerspruch bleiben. Wenn die EWE Geld will, muss sie wieder klagen oder es bleiben lassen. Es ist ohnehin unzulässig, Forderungen aus der Vergangenheit mit zweckgebundenen und zielgerichteten Abschlagszahlungen zu verrechnen. Im Widerspruch wurde die EWE sowieso darauf hingewiesen, also was soll´s, sollen die machen, bis zur nächsten Verhandlung....

Bin gespannt, wann ich endlich mal die Strom-(kein Gas)-Geschichte vor Gericht ausfechten darf, bislang \"Stille ruht der See\", man will wohl nicht schon wieder Theater, nun mit Nachtstromkunden.....

Gruß

 

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