@Lenzy
Haben Sie denn vom Grundversorger keine Mitteilung bekommen, dass Sie sich in der Grundversorgung befinden ?
§2 GasGVV
(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
...
dazu kommt noch §2 Absatz 3:
(3) Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf die Allgemeinen Bedingungen einschließlich der ergänzenden Bedingungen des Grundversorgers hinzuweisen. Des Weiteren ist der Kunde ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden können. Der Grundversorgungsvertrag oder die Bestätigung des Grundversorgers in Textform sollen eine zusammenhängende Aufstellung aller für einen Vertragsschluss notwendigen Angaben enthalten,...
Durch solch ein Schreiben sollten Sie dann wissen, dass Sie sich in der Grundversorgung befinden.
Wenn Sie DERZEIT nicht mehr in der Grundversorgung sind, hat der Grundversorger keine Berechtigung, Ihren Anschluss beim Netzbetreiber sperren zu lassen, da Sie derzeit nicht Vertragspartner des Grundversorgers im Bereich Gas sind.
Außerdem ist ein Versorger verpflichtet, eine vorgesehene Sperrung konkret rechtzeitig vorher anzukündigen. Gem. § 19 Abs. 2 GasGVV beträgt dieser Zeitraum vier Wochen. Sie müssen also jetzt nicht hektisch werden und jemandem Geld hinterherwerfen, welches Sie später nicht wiederbekommen.
Haben Sie denn von Ihrem alten Versorger eine Schlußrechnung bis zum 30.10.2010 erhalten und diese bezahlt ? Wenn Sie keine Kündigung erhalten hatten, würde ich dem Grundversorger mitteilen, dass Sie seinerzeit keine Kündigung Ihres Versorgers erhalten haben und sich daher noch in dem Vertragsverhältnis mit dem ehemaligen versorger befanden. Was der gegenüber anderen Vertragspartnern mitteilt ist nicht Ihr Problem. Da soll sich der Grundversorger mit dem ehemaligen Versorger in Verbindung setzen und das abklären. Der Netzbetreiber ist da tatsächlich völlig außen vor, da er nur auf Anweisung reagiert und nicht rechtlich prüfen kann 8und will) wer mit wem einen Vertrag hat.
Und bitte, alle Korrespondenz SCHRIFTLICH führen, wichtige Dinge entweder persönlich abgeben (gegen Empfangsbestätigung) oder per Einschreiben/Rückschein schicken.