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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
Onkel-Olli:
Der Unterschied wäre wohl nicht unbedingt auf den Erwerb zu pochen sondern den Vertrag ans sich anzugreifen, wenn man sich nicht einigen kann!
Laufzeiten,
Rückholbedingungen ,
Freigaben des Abbau und Rücktransport durch Fremdanbieter oder
gar völlige Auflösung des Vertrages und Rückholung zu Lasten des Anbieters mit Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes etc. etc.
evtl. kann man dann eine Einigung/ Vergleich finden bei dem der Anbieter dann doch lieber einem Verkauf zustimmt.
Manchmal führen eben auch geschickte Umwege zum Ziel ...
In dem Sinne,
Viel Erfolg
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
Watzl:
a )
--- Zitat ---sondern den Vertrag ans sich anzugreifen
--- Ende Zitat ---
b)
--- Zitat ---Laufzeiten, Rückholbedingungen , Freigaben des Abbau und Rücktransport durch Fremdanbieter oder gar völlige Auflösung des Vertrages und Rückholung zu Lasten des Anbieters mit Widerherstellung des ursprünglichen Zustandes etc. etc.
--- Ende Zitat ---
c)
--- Zitat ---evtl. kann man dann eine Einigung/ Vergleich finden bei dem der Anbieter dann doch lieber einem Verkauf zustimmt.
--- Ende Zitat ---
zu a)
da haben sich schon viele auch Anwälte die Zähne ausgebissen.
Der Rat zur Klage entfällt bei einem eigenen Tank
zu b)
Worte sind geduldig, die Wirklichkeit ist da doch eine ganz andere.
Keine Chance dem Vertragshändler etwas aufs Auuge zu drücken und Kosten schon gleich gar nicht. Bei der Sache mit dem Selber machen und Fremdanbietern hat sich so mancher schon einer Klage ausgesetzt wieder gefunden, weil bei dieser Aktion der Tank angeblich beschädigt wurde.
Bei einem eigenen Tank hat man das Problem nicht.
zu c)
das \"EVTL.\" sollte man bei diesem Satz ganz groß schreiben, weildas dann schon auch alles ist - ein müder Ratschlag von jemandem, der nur seine kleine Welt mit einem einzigen, nun einem eigenen Gastank, kennt.
Die Zahl derer, die dachten, im Falle des Falles verhandeln zu können ist da dann doch viel größer. Im guten Glauben hatten sie einen Vertrag unterschrieben, bei dem sie dachten irgend einen Hebel selbst in der Hand zu haben. Am Ende, beim Ausstieg erfahren sie aber dann die ganze Wahrheit und ihre sie niederdrückende Machtlosigkeit, der sie nur entfliehen können, wenn sie weiter Vertragler bleiben oder sich mit einer nicht geringen Summe aus dem Vertrag rauskaufen.
Ein eigener Vertrag läßt einen da doch ruhiger Schlafen.
Umweg ist daher, sich einen Vertrag erst anzutun, um diesen dann irgendwann einmal. wenn der Anbieter nervt wieder abzustoßen.
Warum denn dann nicht gleich auf der diritissima zum eigenen Tank?
H. Watzl
Onkel-Olli:
Sie verstehen es einfach nicht, weil Sie es nicht verstehen wollen.
Man hat keine Chance das fremde Eigentum zu begehren, das wird nicht funktionieren.
Wir wissen alle, dass Kunden vor 12 - 15 Jahren noch viel unbedarfter an die Sache rangegangen sind und sich nicht wirklich darum Gedanken gemacht haben. Da hatten wir aber noch Preise von 0,20 oder 0,25 DM bei Vertragskunden evtl auch mal 0,40 DM wenn Sie da 3.500 Liter bestellt haben, hat Sie das maximal 1.624 DM Brutto gekostet also 830,- €.
Da würden Sie sich heute ein zweites L... freuen, wenn Sie einen solchen Preis erreichen könnten. Heute z.B. im Januar 2011 lag der Preis auf dem freien Markt bei Netto 0,57 € oder mehr, da können beim Vertragskunden schon mal 0,77 € oder mehr gefordert worden sein und dann wird eine 3.500 Liter Rechnung auch Dank 19 % Steuer zu 3.207,05 € das wären 6.272,44 DM und somit evtl. sogar Existenzbedrohend!!!
Den Tankwarenfahrer hätten Sie 1999 \"standrechtlich erschossen\" ...
Und leider sind wahrscheinlich mehrere Fehler (aus Unwissenheit oder auch anderen Umständen gemacht worden, dass man gar nicht anders konnte) und deshalb sollte man hier weiter aufklären und Ratschläge geben. Das trifft gleichfalls für freie als auch für Vertragskunden zu.
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
Watzl:
Ich darf daran erinnern, dass villalana einen Fachanwalt sucht.
villalana hat eien Vertrag an Hals ud deswegen sucht er/sie eine Anwalt, weil er/sie sich alleine dem Vertragshädler gegenüber machtlos sieht.
Alle, die hier im Forum einen Anwalt eineschalte wollen oder das auch geatn haben, hatten oder haben einen Vertrag an der Backe.
Das sollte zu denken geben ud die Vorsicht gegenüber Verträgen noch mehr schüren.
Jeder Rat, geschickt vor Abschluss eines Vertrages zu verhandel, damit man sich gegeüber dem Vertragspartne absichert ist wirklich leeres Gewäsch, weil die Wirklichkeit ganz ganz anders aussieht.
Nur ein beliebiges Beispiel:
Im Vertrag steht, dass der Mieter das Recht hat, den Tank nach 2 Jahren als Eigentum zu kaufen. Kommt der Mieter nach 3 Jahren daher und will den Tank kaufe, verweist man auf die Zahl \"2\". Im dritten Jahr geht das dann nicht mehr.
Kaum zu glaube diese Zahlenglauberei aber tatsächlich so geschehen.
ALSO Finger weg von Verträgen.
H. Watzl
Onkel-Olli:
--- Zitat ---Ich darf daran erinnern, dass villalana einen Fachanwalt sucht.
--- Ende Zitat ---
ja und lt. Posting vom 28.06.2011 hat villalana auch bereits einen gefunden ...
--- Zitat ---Alle, die hier im Forum einen Anwalt eineschalte wollen oder das auch geatn haben, hatten oder haben einen Vertrag an der Backe.
--- Ende Zitat ---
mmh klar, sonst müsste man sich ja wohl selber verklagen, weil man einen Tank gekauft hat - überzeugende Logik - Frei nach dem Motto - komisch dass an Flugzeugabstürzen so viele Flugzeuge beteiligt sind und kaum Schiffe ... wobei auch das vorkommen kann, wohl aber sehr selten.
--- Zitat ---Jeder Rat, geschickt vor Abschluss eines Vertrages zu verhandel, damit man sich gegeüber dem Vertragspartne absichert ist wirklich leeres Gewäsch, weil die Wirklichkeit ganz ganz anders aussieht.
--- Ende Zitat ---
Warum nehmen freie Händler in ihre Bedingungen neuerdings auf, dass sie nur Kunden mit Eigentumsnachweis oder mit Freigabebescheinigung beliefern würden??? Wahrscheinlich hat sich da in den letzten Jahren doch etwas bewegt.
--- Zitat ---Im Vertrag steht, dass der Mieter das Recht hat, den Tank nach 2 Jahren als Eigentum zu kaufen. Kommt der Mieter nach 3 Jahren daher und will den Tank kaufe, verweist man auf die Zahl \"2\". Im dritten Jahr geht das dann nicht mehr.
--- Ende Zitat ---
die Klausel ist doch recht eindeutig herauszulesen, sie haben nach zwei Jahren die Möglichkeit zu kaufen, nicht nach drei oder fünf oder 12, klingt komisch, ist aber so. Das ist glaube ich, auch ein Modell bei der Fa. T... und ich befürchte mal, dass da nicht wirklich dran zu wackeln ist. Und hat nebenbei den Charme, dass man die kosten 2 Jahre nach hinten verschieben kann. Mir wäre beim Lesen dieser Klausel sofort eingefallen, für den Tag \"X\" einen entsprechenden Preis zu verhandeln bzw. fest zu machen! Aber wahrscheinlich bin ich da einfach zu sehr vorbelastet.
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte
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