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Bommi:
Da gibt es doch einige, wie Du sie nennst, \"Zwitter\".
Das ist doch nichts ungewöhnliches.
Gruß Bommi

Onkel-Olli:
Mir ist das klar,

aber lt. Meister Watzl gibt es nur schwarz oder weiß, also entweder freier Händler der Dir keinen Tank vermietet, dafür aber Gas zu guten Preisen liefert oder Vertragshändler, die Dir einen Mietvertrag \"andrehen\" um Dich kräftig auszunehmen.

Und egal wie oft man schreibt, dass der Vertragshändler insbesondere die Tankkosten mitfinanzieren muss (welche der Freie in der Regel nicht hat, da die Finanzierung vom Kunden übernommen wird) aber die verbleibenden Kosten (also LKW, Maut etc.) durchaus vergleichbar sind, kommt der  Meister immer wieder auf die Tour ich würde die Vertragsanbieter bedauern und lässt den Tank einfach weiter aussen vor.

Aber ich würde es da mit Moon10 halten:


--- Zitat ---Eure Beiträge in diesen Forum sind für jeden Interessant , man muß sich halt das raus ziehen was für einen Wichtig ist
--- Ende Zitat ---

und es dabei belassen, für den Rest ist der Meister offensichtlich nicht zugänglich. Aber das ist ein freies Land und Jeder darf seine Meinung haben und die auch gern vehement vertreten.


In dem Sinne,

 schöne Grüsse,
 Onkel-Olli

 keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Watzl:
Der Vertragshändler muss keinen Tank mit finanzieren, er kann diesen auch verkaufen.

Weshalb sperren sich seit einigen Jahren, die Vertragshändler ihre vermieteten Tanks den Mietern zu verkaufen, auch wenn diese schon viele Jahre vermietet waren und abgeschrieben sind. Man braucht halt immer noch ein kleines Druckmittel, um die höheren Preise zu rechtfertigen. Viele bleiben dann im Vertrag, weil sie die Ausstiegskosten scheuen oder weil der Vermieter und einziger Gasverkäufer großzügigerweise im Preis etwas zurückgeht.

Ein Tank, der zehn Jahre beim Kunden verbuddelt war, hat keinen Restwert mehr. Der einzige Wert ist das Eigentumsverhältnis, das den Vermieter rechtlichin eine Positions versetzt, auf den Mieter Druck auszuüben.

Der Tank wird beim Kauf, wie das sonst auch bei Käufen üblich ist, vom Kunden bezahlt. Eine auch noch so ausgefeilte Excel-Tabelle recehtfertigt aber dagegen noch lange nicht, sich auf einen äußert einseitigen Vertrag einzulassen, der hier schon oft und wahrscheinlich mit Recht als Knebelvertrag bezeichnet wurde. Die Vertragsunterzeichner wachen erst dann auf, wenn es zu spät ist.

Und ausgrechnet einer, der ja keine Rechtgsberatung leisten, keinen Verkauf tätigen und keine Gewähr abgeben will redet hier den Verträgen das Wort.

Wie schon erwähnt: man kann Tanks auch verkaufen, man musssie nicht vermieten


H. Watzl

Onkel-Olli:
Ich hatte Sie bereits aufgefordert, sich mal mit dem Thema \"illegale Rechtsberatung\" zu beschäftigen, aber wie viele andere Fakten, perlt das an Ihnen ab wie Regenwasser. Ich geb\'s Ihnen aber mal zur Kenntnis:


--- Zitat ---Gemäß § 1 des Rechtsberatungsgesetzes darf nur derjenige Rechtsberatung betreiben, der eine entsprechende Erlaubnis hat. Ob die Rechtsberatung haupt- oder nebenberuflich betrieben wird, entgeltlich oder unentgeltlich angeboten wird, ist hierbei unerheblich. Wer über eine derartige Erlaubnis nicht verfügt, handelt nicht nur unerlaubt, sondern kann gemäß § 8 des Rechtsberatungsgesetzes auch mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00  € belegt werden.
--- Ende Zitat ---

Das Vermieten von Tanks ist ein Geschäftsmodell, dessen Grundlage darin besteht, dass man die Anfangskosten für den Kunden gering halten kann und der Anbieter eine verlässliche Abnahmestelle erhält und entsprechend kalkulieren kann. Wenn das zu fairen Preisen erfolgt,  ist daran im Prinzip nicht\'s auszusetzen. Wie wir alle inzwischen wissen, gibt es bundesweit bereits mehrere Händler, die beide Varianten (Vermieten oder Verkaufen) im Portfolio haben.

Nach Angaben des TÜV Saarland sind mit manchen Anbietern sogar 88 % der befragten Kunden zufrieden! Das würde ich für einen sehr hohen Wert halten, lässt natürlich aber auch 12 % Kunden offen die unentschieden oder nicht zufrieden sind. Sollte die betreffende Firma 25.000 Kunden haben, wären also 22.000 davon zufrieden und bei 3.000 gäbe es das Potential, dass sie sich in diesem Portal wiederfinden könnten.

Es wird immer Kunden geben, die die hohe Anfangsinvestition scheuen und lieber einen Tank mieten als diesen zu kaufen. Das werden auch Sie nicht ändern. Diesen Kunden sollte man die entsprechenden Hinweise geben, worauf man bei einem Mietvertrag achten sollte damit man eben nicht böse überrascht wird.

Dabe empfiehlt sich für beide Seiten ein fairer Umgang. Dazu zählt aber auch, dass ich in der Regel nicht erwarten kann, das Gas zum selben Preis zu erhalten, wie der Kunde, der seinen Tank selbst finanziert hat. Wenn jedoch Kunden eingeredet werden soll, Sie müssten mit den gleichen Preisvorstellungen bei Ihrem Anbieter auftreten wie Kunden die ihren Tank selbst gekauft haben, dann muss das zu einem angespannten Verhältnis führen.

Wieso hat ein 10 Jahre alter Tank keinen Wert? Kundenbindung ist schon ein Wert, das wird Niemand (der etwas davon versteht) bestreiten.

In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

villalana:
:D Wir sind frei!!!  :D

Mithilfe eines empfohlenen, versierten Fachanwaltes konnten wir unseren erdgedeckten und in einem mittlerweile schwer zugänglichen Grundstück vergrabenen Miettank abkaufen.
Den Tank auszugraben wäre mit erheblichen Aufwänden verbunden gewesen.

Letztendlich waren ein paar Briefe des Anwaltes nötig, dann wurde uns ein Abgebot unterbreitet: Verkauf des vergrabenen Miettanks incl. allem, was dazu gehört und Abkauf des im Tank befindlichen Flüssig-Gases.

Der Gaspreis war zuerst unsittlich hoch angeboten, aber nach Nachverhandlungen haben wir uns auf einen Preis etwas über damaligem Marktniveau geeinigt. Wir wollten unbedingt vor dem Herbst alles abgewickelt haben.

Alle Unterlagen über Eigentum des Tanks, Prüfbescheinigungen etc. befinden sich mittlerweile in unserem Besitz, alle Zahlungen sind abgewickelt. Das ging recht sauber und reibungslos.

Natürlich ist auch mit eigenem Tank der Gaskauf nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber immerhin sind wir nicht mehr abhängig, nicht erpressbar und entscheiden selbst, bei wem und wann wir Flüssiggas beziehen.
Und das ist ein gutes Gefühl!

Ansatzpunkt war neben einer individuell etwas unübersichtlichen Vertragslage mit vielen beiteiligten Personen vor allem, dass der Tank an einer kaum mehr zugänglichen Stelle vergraben ist und dies aus der bei Vertragsabschluss vom Verkäufer angefertigten und unterzeichneten Skizze so auch hervorging.

Danke an alle hier im Forum aktiven Teilnehmer und Danke für die Empfehlungen sowie den Erfahrungsaustausch! Ohne die Informationen aus dem Forum wären wir vermutlich nicht so konsequent vorgegangen.

Viele Grüße
Villalana

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