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Watzl:
Das mit den zwei Jahren wird von den potentiellen Mietern als Mindestzeitraum gelesen. So lange müssen sie Mieter bleiben und dann können sie (irgedwann eimal) kaufen.  Zwei sich binden und dann irgendwann kaufen also.

Wenn die Firmen an einer klaren und unantasbaren Formulierung interessiert wären, würden sie diese Stelle anders formulieren.


--- Zitat ---Freigabebescheinigung
--- Ende Zitat ---

Das ist die Absicherung der freien Händler, dass sie nach dem Befüllen des Tankes nicht mit einer Klage wegen Eigentumsverletzung vom Vermieter überzogen werden. Sie wissen geau, dass viele Tankmieter durch den Begriff des \"Mietkaufes\" der Meinung sind, der Tank würde ihnen gehören.

Mir ist ein Fall bekannt, wo da 3000,- € zu zahlen waren, weil der Tank eben nicht EIGENTUM war, sondern Mietgegestand.
Dei Bewegung der letzten Jahre war die, dass höchstrichterlich das \"Fremdtanken\" eben so eingestuft wurde. Entsprechende Urteile liegen vor.

Das kann man durchaus als einen Erfolg der Vertragsleute werten, ist aber letztlich wieder ein guter Grund, eben keinen Vertrag zu unterschreibe.

Ich kenne keinen einzige Fall, wo ein Tankbesitzer seinen freien Händler nur noch mittels Anwalt kontaktiert. Am Ende von Verträgen verdient der Anwalt aber sehr oft noch mit. (muss man übrigens auch einkalkulieren, wenn man Verträgen das Wort redet!!)

H. Watzl

Onkel-Olli:
Einen Vertrag eindeutig zu formulieren ist immer äußerst schwierig. Da es eine gut bezahlte Brache gibt, die Texte auseinandernehmen, deuten usw. dass einem der Mund offen stehen bleibt.

Mir ist schon klar, was eine Freigabebescheinigung ist und wozu die benötigt wird ...

Entweder ich kann damit den Preis meines Vertragsanbieters in die gewünschte Richtung bewegen (brauche Sie dann also nicht) oder

ich bekomme Eine und der Fremdanbieter kann gefahrlos Befüllen.

Die Frage ist, haben wir hier Jemanden, der schon Jemals von einer Freigabebescheinigung tatsächlich Gebrauch gemacht hat?



In dem Sinne,

 
Schöne Grüsse,

 
Onkel-Olli
 keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Watzl:
Es ist schon einige Jahre her, da hatte D-Gas eine Freigabebescheinigung einem Vertragskunden erteilt. Dieser konnte sich dann einmalig von einem freien Händler zu einem günstigeren Preis befüllen lassen. Der Vertrag hatte vorgesehen, dass der Kunde bei einem günstigeren Preis entweder von der Verrtagsfirma auch zu diesem Preis tanken kann oder der Kunde kann bei dem freien Händler tanken.  Also alles vertragsgemäß.

Aber:

Das hatte ich einem anderen Kunden von P-Gas mitgeteilt. Dieser hatte folglich P-Gas auch um Freigabe gebeten. Das wurde ihm aber nur zwei Tage später nicht mehr gewährt. Hausinterner Beschluss, so lautete die Begrüdung damals.  
der Vertrag war damit egal.

Und genau so läuft es: schöne Formulierungen in den Verträgen, dann aber will man sich nicht mehr daran halten. Was kann der Vertragskunde dann tun?  Schaun, ob er eine passende Rechtsschutzverischerung hat und dann klagen.
Eine feine Aussicht.

Ohne Vertrag hat man das alles nicht!

Vertrag und Vorteil für den Kunden kommt einer contradictio in adjecto gleich.
(Vertrag und Vorteil für den Kunden ist ein Widerspruch in sich)

H. Watzl

Onkel-Olli:
Ihr Posting aber auch,

was hat ein Vertrag bei D- Gas mit einem Kunden von P-Gas zu tun?
Nur ein Schreibfehler?

Watzl:
Tippfehler!

Es war natürlich ein und dieselbe Firma: P-Gas.


H. Watzl

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