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villalana:
Hallo,

Da wir auch in einem Knebel-Mietvertrag für einen Gastank stecken, möchte ich nun nach Studium der Forumsbeiträge (vielen Dank an alle für die vielfältigen Infos und Erfahrungsberichte) doch einen Anwalt einschalten.

Daher die Frage: wie komme ich im Großraum München zu einem wirklich versierten Fachanwalt zum Thema Gaslieferant/Mitettank (mit dem Wunsch, dass wir den Tank vom Gasversorger abkaufen können)??

Kennt jemand einen erfolgreichen Spezialisten?
Wir haben nämlich endgültig die Nase voll, uns weiterhin abzocken zu lassen und sind bereit, alle zulässigen Mittel und Wege zu beschreiten und die große Keule auszupacken.

Danke für Infos, wenn jemand helfen kann.
VG villalana

woderschek:
Da möchte ich mich auch anschliessen. Ich habe Pro..s, mein Vertrag war 10 Jahre, jetzt sind wir im 12. Jahr.
Mein Tank (2700 l) ist unterirdisch und kann zur Not auch ausgegraben werden. Jetzt wäre es günstig, weil ich 22% Inhalt habe und nachtanken müsste.

Empfehlungen?

Vielen Dank
Peter

villalana:
Hallo Peter,
ich habe heute einen empfohlenen Fachanwalt kontaktiert, da ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe  :]
Sobald ich Feedback habe, gebe ich Bescheid.
VG villalana

Onkel-Olli:
Prinzipiell wird wohl auch kein noch so guter Anwalt den Anbieter zwingen können, den Tank an Sie zu verkaufen - Ist ja Eigentum des Anbieters und mit dem kann der ja prinzipiell machen was er will. Da gehört wohl immer auch der \"gute Wille\" des Anbieters dazu, Ihnen das Teil doch noch zu verkaufen.

Evtl. bringt ja hier der generelle Gleichbehandlungsgrundsatz was, falls der Anbieter bereits einmal oder mehrfach Tanks an andere Kunden verkauft hat. ... Wieso sollte er dann an Sie nicht verkaufen??? Aber keine Ahnung ob das hier greift.

In dem Sinne,


Viel Erfolg


Schöne Grüsse,


Onkel-Olli
keine Beratung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Watzl:
Klar! Rechtsgrundsatz: Eigentum bleibt Eigentum und der Eigentümer kann machen was er will - eben auch nicht verkaufen.

In einem ähnlichen Fall hat der Mieter des Tanks (unterirdisch) der Vertragsfirma angeboten, einen neuen Tank zu besorgen und diesen an den Vertragshändler zu verkaufen, nur um nicht seinen Garten wegen des Tankes umgraben zu müssen.

Die Frima hat auf ihr Eigentum beharrt. Das war halt leider mal eingegraben und jeder Richter hat da auch keine Chance, weil eben Eigentum Eigentum bleibt.

Ein ordentlicher Hebel, der da angesetzt wird, um einem Kunden das Aussteigen madig zu machen.


Also ruhig weiter zu Vertragstanks raten, weil man da doch soooo viele Möglichkeiten hat, wenn man nur geschickt verhandelt, wie Onkel Olli meint.

H. Watzl

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