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Autor Thema: Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung  (Gelesen 8822 mal)

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Offline Verbraucher1111

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« am: 26. Juni 2011, 11:19:10 »
Ich wollte zu HitStrom in den Tarif Naturhit safe wechseln. HitStrom teilte mir mit, dass alles problemlos zum 1. Juli klappen sollte. Nun schrieb mir der lokale Anbieter, dass ich zum 1. Juli in die Grundversorgung übernommen würde.

Auf Nachfrage bei HitStrom gestand man ein, dass diese bei der Netzanmeldung einen Fehler gemacht hat. Da für mein Postleitzahlengebiet 2 Verteilnetzbetreiber zuständig sind, kam durch eine erneute Netzanmeldung der 01. August zur Anmeldung. Meine Adresse etc. habe ich korrekt angegeben, so wäre es doch sicher möglich gewesen, beim entsprechenden Anbieter die Anmeldung durchzuführen. Diese Problematik habe ich bei vorherigen Wechselprozessen noch nie gehabt.

Auf meine Anfrage bei HitStrom, was denn nun mit den Mehrkosten geschieht, bekam ich bislang keine Antwort.

Muss ich hinnehmen, dass durch einen Fehler im Wechselprozess, der durch den Anbieter entstand, dass ich die Mehrkosten trage? Ich denke nicht. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Problematik?
Recht herzlichen Dank.

Offline ESG-Rebell

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #1 am: 26. Juni 2011, 15:13:13 »
Zitat
Original von Verbraucher1111
Muss ich hinnehmen, dass durch einen Fehler im Wechselprozess, der durch den Anbieter entstand, dass ich die Mehrkosten trage?
Meines Erachtens muss der Verursacher einen entstandenen Schaden tragen.

So weit die Theorie.

In der Praxis wird das Problem darin bestehen, berechtigte Forderungen durchzusetzen; erst Recht geringe Beträge.

Wie groß sind denn die Mehrkosten für einen Monat in der Grundversorgung?
Ich schätze mal so ca. 20 Euro für einen Durchschnittshaushalt.

Am ehesten könnten Sie Ihren Schaden mit der letzten Abschlagszahlung oder der abschliessenden Nachzahlung aufrechnen. Natürlich müssen Sie dies Hitstrom detailliert schriftlich mitteilen.

Falls Sie aber einen Pakettarif mit Vorauskasse für ein Jahr bestellt haben, werden wohl keine Forderungen offen bleiben, mit denen Sie aufrechnen könnten. Dann könnte HitStrom Ihr Forderungsschreiben schlichtweg ignorieren. Und 20 Euro einzuklagen wäre wohl unwirtschaftlich.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Verbraucher1111

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #2 am: 28. Juni 2011, 18:19:59 »
Bislang habe ich die Mehrkosten nicht errechnet, jedoch wäre dur mehr Kosten von 20€ schon ein Großteil der Ersparnis aufgressen. In einem solchen Fall lohnt dann schließlich auch der Wechsel nicht mehr.

Offline Netznutzer

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #3 am: 28. Juni 2011, 18:25:45 »
Wenn die Leute von HITSTROM die Gesetze genau lesen würden, wüssten sie, dass man dich im REahmen der Ersatzversorgung, täglich uohne Fristen beim Netzbetreiber zur Netznutzung anmelden kann und dieser führt dann ein Zwangsabmeldung beim Ersatzversorger durch. Deswegen Ersatzversorgung, keine Grundbversorgung.

Gruß

NN

Offline bolli

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #4 am: 30. Juni 2011, 12:48:33 »
Meines Erachtens ist das weniger eine Frage von Hitstrom sondern vom Grund-/Ersatzversorger.
Fraglich ist nämlich, wann man in die Ersatzversorgung kommt. Der Grundversorger weiss/wusste ja zum Zeitpunkt seines Lieferbeginns (wegen Beendigung des alten Lieferverhältnisses vom ehemaligen Versorger) gar nicht, dass ein neuer vorgesehen war. Fraglich daher, ob diese nachträglich erhaltene Information ihn den Kunden umstufen lässt.

In der Regel ist die Ersatzversorgung ja nur vorgesehen, wenn klar ist, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden soll bis zum Wechsel auf einen neuen Versorger.

Offline Netznutzer

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #5 am: 30. Juni 2011, 15:08:07 »
Zitat
In der Regel ist die Ersatzversorgung ja nur vorgesehen, wenn klar ist, dass nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden soll bis zum Wechsel auf einen neuen Versorger.

Dies ist reine Interpretation; Ersatzversorgung findet statt, wenn ein vertragsloser Zustand herrscht. Dies ist hier gegeben, ein Lieferant hat die Netznutzung fristgerecht beendet, kein neuer Lieferant hat die Abnahmestelle zur Versorgung angemeldet. Der Netzbetreiber teilt dem Grundversorger die Ersatzversorgung mit. Dem Ersatzversorger sind keinerlei Gründe für die Ersatzversorgung bekannt. Somit liegen jetzt 3 Monate Ersatzverorgung vor, in denen der Kunde aktiv werden muss. Wird er es nicht, wird aus der Ersatzversorgung eine Grundversorgung, wenn es sich um einen HH-Kunden handelt. Wird er aktiv, kann er jederzeit die Ersatzversorgung verlassen.

Gruß

NN

Offline bolli

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #6 am: 01. Juli 2011, 09:34:44 »
@Netznutzer
Haben Sie schon mal was vom zustandekommen eines konkludent (durch Entnahme von Gas aus dem Netz) abgeschlossenen Grundversorgungsvertrages gehört?

Ihre Argumentation hat den Haken, dass weder der zuständige Netzbetreiber noch der zuständige Grundversorger etwas davon wissen, dass der Verbraucher schon einen neuen Anbieter ausgewählt hat und somit nur eine Ersatzversorgung \"benötigt\" wird.
Daher wird aus meiner Sicht nach Ablauf des Altvertrages durch weitere Entnahme von Gas erstmal ein neuer Grundversorgungsvertrag geschlossen. Ob man den nach Bekanntwerden der Umstände in eine Ersatzversorgung umdeuten kann (muss), kann ich nicht beurteilen und hängt ggf. auch vom Versorger ab.

Die Formulierung des vertragslosen Zustandes gilt aus meiner Sicht im Gegensatz zum konkludent durch Handeln abgeschlossenen Grundversorgungsvertrages, wenn ein neuer Lieferant schon bestimmt ist und lediglich ein kurzer Zeitraum (bis zu max.3 Monaten) überbrückt werden muss). Dazu ist aus meiner Sicht aber die Kenntnis aller Beteiligten über diesen neuen Versorger notwendig.

Offline Netznutzer

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #7 am: 01. Juli 2011, 10:56:12 »
@ bolli

Es ist genau das gegenteil der Fall. Hier findet kein konkludentes Handeln statt, der Anschlussnutzer hat einen Vertrag mit X geschlossen und bekommt nun die Nachricht der Ersatzversorgung, da die Belieferung durch X nicht stattfindet. Wovon ich bereits gehört habe, steht hier nicht zur Diskussion, und wenn Sie sich in der Materie auskennen würden, wüssten Sie, dass dieser hier geschilderte Zustand eben keine Grundversorgung darstellt. Sie schränken hier alles \"auf Ihre Sicht und Einschätzung\", die Faktenlage ist eine völlig andere. Lesen Sie die $ 36 und 38 im EnWG, darin ist alles genau beschrieben.

Gruß

NN

Offline bolli

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #8 am: 01. Juli 2011, 14:35:25 »
Zitat
Original von Netznutzer
und wenn Sie sich in der Materie auskennen würden, wüssten Sie, dass dieser hier geschilderte Zustand eben keine Grundversorgung darstellt.
Es ist ja schön, dass Sie Ihre Sicht hier als allgemeine Weisheit verbreiten, jedoch sollten auch Sie wissen, dass \"Recht haben\" und \"Recht bekommen\" zwei unterschiedliche Dinge sind, zumal in unserer Republik mit vielen kleinen (Richter-)königen.
Und selbst wenn ich es auch so sehe wie Sie, bin ich mir über das Recht bekommen nicht so sicher wie Sie. Und nichts anderes wollte ich Verbraucher1111 zur Kenntnis geben.
Er nmuss sich dann nicht wundern, wenn sein Grundversorger behauptet, er sei in der Grundversorgung und muss selbst abwägen, ob der Monat Verzug durch die Kündigungsfrist in der Grundversorgung tatsächlich den Aufwand und die Kosten einer Klage rechtfertig. Mit Argumenten wird man den Grundversorger vermutlich nicht überzeugen.

Zitat
Original von Netznutzer
Sie schränken hier alles \"auf Ihre Sicht und Einschätzung\", die Faktenlage ist eine völlig andere.
Recht ist nun mal oft eine Auslegungssache, und da kommt es nicht darauf an, wer am lautesten ruft sondern, wer am besten argumentiert UND welchen Richter man erwischt und wie der das sieht.  ;)

Offline Netznutzer

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #9 am: 01. Juli 2011, 19:41:24 »
@ bolli

meine Aussagen beziehen sich hier in keinster Weise auf Recht bekomnmen, Richter, verbohrte Grundversorger. All das sind Ihre Deutungen, Vermutungen und Verallgemeinerungen. Wichtig ist, dass 1111 über seine derzeitige Situation richtig im Bilde ist, und das ist nun mal Ersatzversorgung, Wenn Sie ihm gute Ratschläge über Ihr Spezialgebiet geben wollen, dann formulieren Sie das auch bitte so.

Er befindet sich in Ersatzversorgung und könnte große Schwierigkeiten haben, dies ggüber dem Grundversorger geltend zu machen. Kein Widerspruch, noch dazu, wenn sein gewählter Versorger sich damit abspeisen lässt. Dann steht man ziemlich allein da.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #10 am: 01. Juli 2011, 20:21:57 »
NN hat recht.

Wurde mit einem Lieferanten bereits ein Liefervertrag abgeschlossen, der vorsieht, dass die Belieferung planmäßig schon beginnen sollte und erfolgen soll, so kann durch die Energieentnahme gerade kein Grundversorgungsvertrag konkludent zustande kommen. Der konludente Abschluss eines Grundversorgungsvertrages setzt gerade voraus, dass ein Haushaltskunde Energie aus dem Netz entnimmt, ohne zuvor einen Energielieferungsvertrag abgeschlossen zu haben.

Dass der konludente Abschluss eines Energielieferungsvertrages ausgeschlossen ist, wenn bereits ein Energielieferungsvertrag besteht, ist zudem in der Rechtsprechung des BGH seit langem geklärt.

Offline Verbraucher1111

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Ersatzversorgung wg. fehlerhafter Netzanmeldung
« Antwort #11 am: 03. Juli 2011, 21:14:37 »
Was heißt das denn nun für mich?
Kann HitStrom mich trotz Ersatzversorgung kurzfristig ummelden?
HitStrom hatte mir die Stromlieferung zum 1.7. per E-Mail mitgeteilt. Handelt es sich nun um Vertragsbruch von Seiten HItStrom, wenn man erst zum 1.8. liefert, weil dort eine falsche Anmeldung durchgeführt wurde und daher die Um- bzw. Anmeldefrist versäumt wurde?

 

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