Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Gesetzentwurf 341/11 v. 6.6.11
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Cremer:
Man lese doch bitte auch mal hier im Gesetzentwurf 341/11 v. 6.6.11 auf Seite 4 unter E. Sonstige Kosten:
--- Zitat ---Im Hinblick auf die Strompreisentwicklung für Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher ist bei Umsetzung der vorgesehenen Änderungen zu erwarten, dass die monatlichen EEG-Kosten eines Referenzhaushalts mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/a von etwa 6,50 Euro im Jahr 2010 auf höchstens rund 9,50 Euro in den Jahren 2016 bis 2018 steigen werden
--- Ende Zitat ---
Als wieder Zusatzkosten auf die Haushalte. Ob das alles ist??
Ich bezweifle es !!!
RR-E-ft:
Eine monatliche Belastung in Höhe von 9,50 € bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt sich bei einer EEG- Umlage in Höhe von 2,74 Ct/ kWh (= 950 Ct X 12/ 3.500 kWh/ 1,19).
Derzeit liegt die - wenn auch zu hoch festgesetzte- EEG- Umlage bereits deutlich höher, nämlich bei 3,53 Ct/ kWh.
Siehste hier.
Dass die Umlage sich bei einem weiteren Zubau verringert, steht nicht zu erwarten, insbesondere dann nicht, wenn die stromintensive Industrie bei der EEG- Umlage weiter entlastet wird.
Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber
--- Zitat ---Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben am 15. November 2010die EEG-Mittelfristprognose veröffentlicht. Darin wurde erstmalig aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auch eine zu erwartende Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres (2012) prognostiziert. Sie wurde mit 3,4 bis 4,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.
--- Ende Zitat ---
Stadtwerke begründen Strompreiserhöhungen mit gestiegener EEG- Umlage
--- Zitat ---Zum 1. August 2011 erhöhen die Stadtwerke Hamm den Strompreis für Haushaltskunden um netto 0,67 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh). Die Grundpreise bleiben unverändert. Für einen Kunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beträgt die monatliche Mehrbelastung brutto 2,33 Euro oder 3,2 %.Die Preiserhöhung ist durch die EEG- Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) hervorgerufen, die sich bereits ab 01.01.2011 für Stromlieferungen an Letztverbraucher erheblich erhöht hat.Zum 01.01.2010 hat sich die EEG-Umlage um rund 0,75 Ct/kWh auf 2,047 Ct/kWh erhöht. Zum 01.01.2011 gab es eine weitere Erhöhung um rund 1,5 Ct/kWh auf 3,53 Ct/kWh.Trotz vorteilhaften Energieeinkaufs und der Ausschöpfung weiterer Kostensenkungspotentiale ist es den Stadtwerken Hamm nicht möglich, die gesamte Kostensteigerung, die sich durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz ergibt, aufzufangen.
--- Ende Zitat ---
Es steht zu besorgen, dass die Akzeptanz des EEG bei den Verbrauchern weiter sinkt.
Cremer:
Ergänzend ist noch anzumerken, dass man auch die §§ 20+20a auf den Seiten 11+12 sowie §§ 32+33 auf den Seiten 22 bis 24 des Entwurfs lesen sollte.
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