Wenn der bayerische Landtag, immerhin vom Volke \"gewählt\" ein Gutachten in Auftrag gibt, dann doch wohl auch \"im Namen des Volkes\".
Daraus ist zu schließen, dass dem Volke auch über das Ergebnis dieses Gutachtens Auskunft zu erteilen ist.
Diesen Auskunftsanspruch kann man nicht aushebeln, selbst wenn einige sog. Volksvertreter glauben, sich oder ihre Vasallen durch eine Geheim-Einstufung vor straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung schützen zu wollen.
Dies ist genau so fragwürdig wie der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses durch willfährige Strafverfolgungsbehörden.
Es bleibt nur zu hoffen, dass aus dem Gutachten auch nun endlich Schlüsse und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Nur wenn solches geschieht und die Verantwortlichen auch rigoros zur Kasse gebeten werden, wird dies Nachfolgende zur Vorsicht mahnen.
Nichts ist so teuer wie der Verlust sämtlicher Ruhestandsbezüge und sonstiger Pfründe.