Energiepreis-Protest > enercity AG
Enercity verlangt wegen Urteil v. 19.8.2010 AZ 13 U 82/07 Geld zurück
RR-E-ft:
Zu meinem Beitrag vom 16.06.11 muss nachgetragen werden, dass nach den Entscheidungen BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIIIZR 71/10 und B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10 nunmehr völlig unklar ist, ob es überhaupt für den Bereich der Tarifkunden- bzw. Grundversorgung ein wirksames gesetztliches Preisanapssungsrecht für den Versorger gibt oder ob ein solches nicht wegen Verstoß gegen EU- Recht unwirksam ist. Zu klären hat diese Rechtsfrage der EuGH.
RR-E-ft:
Bitte auch hier lesen:
Schlichtungsstelle ENERGIE im Sinne von §§ 111b EnWG nun anerkannt
Maverick1411:
Guten Abend,
auch ich hatte im Juni diese Zahlungsaufforderung von Enercity erhalten.
Heute erhielt ich einen Mahnbescheid von der Enercity. Werde dies auch widersprechen.
Da ich da erste Mal solch einen Bescheid in den Händen halte, gebe ich mein Kreuz doch bei dem Punkt \"Widerspruch des Anspruches gesamt\", oder nicht?
Viele Grüße
Satz korrigiert
Schwalmtaler:
gesamter Widerspruch ist richtig!
kalle200001:
Hallo,
ich habe bisher den angedrohten Mahnbescheid noch nicht erhalten, aber die Jahresabrechnung.
In dieser Jahresabrechnung hat enercity die Abschläge für Gas, Wasser und Strom einfach zusammengenommen und mit der offenen Gasrechnung verrechnet - also so getan, als hätten wir keine Abschläge gezahlt. Das ist natürlich nicht okay.
Meine Frage ist aber: Ist das immer noch richtig, mit diesem üblichen Musterbrief zu antworten und die eigene Rechnung mit den Preisen von September 2004 zu stellen oder ist das nach den aktuellen Gerichtsurteilen eine veraltete Vorgehensweise?
Haus und Grund riet alles zu zahlen, da die Klagenden ihren Widerspruch zurückgezogen hatten.
Vielen Dank für Antworten!
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