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Autor Thema: Stadtwerke Rotenburg (Wümme) kündigen den Erdgasliefervertrag  (Gelesen 7989 mal)

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Offline Rowdy

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Per Einschreiben gab es nun mit Datum 07.06.2011 die Kündigung des Erdgasliefervertrages von den Stadtwerken Rotenburg, nachdem ich seit 2005 den Gaspreis nach § 315 BGB mindere:

\"hiermit kündigen wir Ihnen fristgerecht zum 31. August 2011 den Erdgasliefervertrag. Seit geraumer Zeit kürzen Sie unsere Gasabrechnungen, obwohl der Erdgasmarkt inzwischen liberalisiert ist und ein einfacher Lieferantenwechsel jederzeit möglich ist. Andere Erdgasanbieter finden Sie zum Beispiel im Internet bei Verivox. Sollten Sie uns nicht bis spätestens zum 1. August 2011 einen neuen Gaslieferanten benennen, so fallen Sie laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in die Grundversorgung und werden ab 1. September 2011 dann zu den allgemeinen Tarifpreisen [...] beliefert.\"

Damit ist ja wohl bewiesen, dass die Stadtwerken Rotenburg (Wümme) unrechtmäßig die Preisanpassungen der vergangenen Jahre vorgenommen haben. Andernfalls hätten Sie die angedrohten Rechtsmittel der Vergangenheit anwenden können.

Offline bolli

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Stadtwerke Rotenburg (Wümme) kündigen den Erdgasliefervertrag
« Antwort #1 am: 14. Juni 2011, 08:54:23 »
Fraglich wäre noch, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich mit den Stadtwerken befinden. da Sie von einer Minderungs gem. § 315 BGB sprechen, diese aber nur bei einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht entweder in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag, in dem dieses ausdrücklich eingeräumt ist, zum Tragen kommt, ist zu beachten, dass die Stadtwerke die Grundversorgung in der Regel nicht kündigen dürfen.

In \"normalen\" Sonderverträgen geht es meistens um eine unwirksame oder nicht wirksam einbezogene Preisanpassungsklausel i.V.m. § 307 BGB.

 

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