Rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Mitte in Berlin: Die GASAG mußte die ab 2005 rechtswidrig geforderten Preiserhöhungen im Tarif Aktiv an die Kunden zurückzahlen. Das Landgericht Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 21.04.2010, AZ: 9 C 339/09, bestätigt und die GASAG hat daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen. Die GASAG mußte die ab 2005 rechtswidrig geforderten Preiserhöhungen in vollem Umfang zurückzahlen und alle Gerichts- und Anwaltkosten übernehmen. Die GASAG hat bereits alles bezahlt.
http://www.kanzlei-seniorenrecht.de/neuigkeiten