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Autor Thema: GASAG mußte nach Urteil ab 2005 rechtswidrig geforderte Preiserhöhungen zurückzahlen  (Gelesen 7064 mal)

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Offline RA Zenker

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Rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Mitte in Berlin: Die GASAG mußte die ab 2005 rechtswidrig geforderten Preiserhöhungen im Tarif Aktiv an die Kunden zurückzahlen. Das Landgericht Berlin hat das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 21.04.2010, AZ: 9 C 339/09, bestätigt und die GASAG hat daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen. Die GASAG mußte die ab 2005 rechtswidrig geforderten Preiserhöhungen in vollem Umfang zurückzahlen und alle Gerichts- und Anwaltkosten übernehmen. Die GASAG hat bereits alles bezahlt.
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