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Kommunalwirtschaft - Überall in Deutschland?

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PLUS:

--- Zitat ---Dies ist eine Geschichte über unglaublichen Filz und dreiste Vetternwirtschaft in der deutschen Kommunalpolitik.

Sie spielt in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam. Sie  handelt davon, wie Rathaus-Politik, ein großer Kommunalbetrieb und ein mittelmäßiger Sportverein verflochten und verstrickt sind.

Eigentlich könnte diese Geschichte überall in Deutschland spielen. Sie empört den Bund der Steuerzahler so sehr, dass sein Präsident Karl Heinz Däke  gegen alle Beteiligten Anzeige erstatten will:

„Dieser Skandal stinkt zum Himmel. Es gilt, ein Exempel zu statuieren!“[/B]
--- Ende Zitat ---
BILD: DAS STINKT ZUM HIMMELMan wundert sich ja über manches, was die Kommunalwirtschaft betrifft und was mit und über kommunale Stadtwerke so alles finanziert wird.  Angeblich immer alles legal. Die Legalität schafft man sich mit Unterstützung der eigenen Lobbyverbände und der politischen Beziehungen, manchmal sogar  nachträglich (Jahressteuergesetz 2009 - steuerlicher Querverbund). Legitim ist wenig. Man darf das schon Filz nennen.Kommunalwirtschaft: So sieht es der Bundesverband der grünen Wirtschaft

PLUS:
Die Verantwortung

Frei nach BGH  ;): Die uneingeschränkte Verantwortung und die Erfüllung der kommunalen Pflichten gehört zu den grundlegenden Prinzipien, die die öffentliche Hand, ihre Beamten und ihre gewählten Vertreter auch dann zu beachten haben, wenn sie öffentliche Aufgaben in den Formen des Privatrechts wahrnehmen, z.B. für die Stadtwerke, deren Geschäftsführung und deren Finanzgebaren.


--- Zitat ---Seit Tagen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Potsdams Ex-Stadtwerke-Chef Paffhausen - wegen des Verdachts der Untreue. Nun will der Bund der Steuerzahler nicht nur Anzeige gegen Paffhausen erstatten, sondern prüft auch juristische Schritte gegen Oberbürgermeister Jakobs.
--- Ende Zitat ---
Berliner Morgenpost

PLUS:
Diesem Stadtwerkechef noch eine Millionenabfindung?Sicher nicht ganz vergleichbar aber das schreit zum Himmel:

... und hier bestechlich auf Veranlassung eines Vorgesetzten?

Kein Ruhegehalt

Hat sich ein inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzter Bundesbahnbeamter durch Entgegennahme von Sach- und Geldzuwendungen (u.a. ein Laptop, Sommerreifen, eine Kettensäge, ein Kaffeevollautomat und mindestens dreimal Bargeld von jeweils 500 Euro) von einem Auftragnehmer der Bahn als bestechlich erwiesen, rechtfertigt dies nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz die vollständige Aberkennung des Ruhegehalts. Entlastend für den Beamten wurde auch nicht berücksichtigt, dass er die Taten auf Veranlassung seines Vorgesetzten begangen hatte.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz
vom 31.03.2011  - 11 A 10222/11.OVG[/list]Ok, aber dann auch bei diesem Chef kommunaler Stadtwerke keine Millionenabfindung und auch das \"Ruhegehalt\" weg! .... oder wo ist der Unterschied zwischen einem Beamten und dem Chef eines kommunalen Wirtschaftsbetriebs.

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