Energiepreis-Protest > GASAG Berlin
GASAG verklagt mich :)))
Phoenics:
--- Zitat ---Original von Black
--- Zitat ---Original von Phoenics
Lieber lasse ich bei Misserfolg den Gaszähler sperren. Die Forderung an sich muss die GASAG als zur Zahlung einklagen (denn das aktuelle Urteil bezieht sich nur auf den Zugang/Zutritt zur Sperrung und trifft überhaupt keine Aussagen/Entscheidung über die eine Rechtmäßigkeit einer Forderung) und Allerspätestens dann \"Läuten die Glocken zur 2. Runde\".
--- Ende Zitat ---
Die GASAG könnte aber auch nach einer Sperrung einfach abwarten, wie es sich so ohne Gas lebt.
--- Ende Zitat ---
Ja, ich sehe das nicht so wild, da es sich ja nur um \"Kochgas\" handelt. Ein kleiner Elektro-Herd tuts im Notfall auch. Natürlich freut das dann den Energieversorger. Es findet also eigentlich nur eine \"Umschichtung\" der Zahlverhältnisse dann statt.
Bezüglich Sperrung und Nutzung, wenn sich ein neuer Lieferant anmeldet ist sehr interessant. Beruflich hatte ich damit auch schon häufiger zu tun. Sicherlich dürfte vielleicht jemanden den Begriff \"Lieferanten-Hopping\" bekannt sein. Es gibt Menschen, die sich 1 Jahr lang mit Strom oder Gas beliefern lassen, wenig oder garnichts für den Verbrauch zahlen und bei der ersten Jahresabrechnung gleich den Lieferanten wechseln.
Meine Erfahrung dazu ist, das die Netzbetreiber den Zähler (auch bei einer Sperrung) für den Anschlussinhaber meistens \"von Selbst\" nutzbar machen. Der ehemalige Versorger kann sich da nicht auf ein \"Zurückbehaltungsrecht\" berufen, da er nicht \"Eigentümer\" des Zählers ist. Auch der Netzbetreiber kann kein \"Zurückbehaltungsrecht\" geltend machen, da der Anschlussinhaber (meistenteils und im Regelfall) keine Schulden beim Netzbetreiber hat und damit dann kein Grund einer Sperrung vorliegt.
Die Praxis ist die, das der Netzbetreiber (nach einer Anmeldung eines neuen versorger) ohne Murren hingeht und die Entsperrung vornimmt. Wir waren darüber immer sehr erstaunt, weil es die Frage offen lässt, wer die Kosten für die Entsperrung übernimmt und ich kam in Diskussionen in Kollegenkreisen und bei Nachfragen beim Netzbetreiber nie zu einem schlüssigen Ergebnis. Scheinbar nehmen die meisten Netzbetreiber das einfach so hin und schreiben die Kosten dafür auf irgendeiner anderen Seite einfach ab...
Desweiteren ist unter Kollegen ist deshalb mal eine Diskussion darüber entbrannt, ob ein Grundversorger oder Lieferant die Zahlung zum Netzbetreiber (was meistenteils durch SAP vollautomatisiert erfolgt) für die Netznutzung überhaupt vornehmen sollte, wenn ein Kunde nicht zahlt oder gezahlt hat (oder vom Netzbetreiber zurückfordern). Im wesentlichen gab es 2 bzw. 3 Standpunkte:
1. Der Grundversorger / Lieferant bezahlt den Netzbetreiber die Netznutzung nicht mehr und verweisst auf den Anschlussnutzer, der der Zahlung säumig ist und daher die Netznutzung nicht beglichen werden konnte. Klingt \"schön\" aber der Hacken ist (auch hier zumindest im Regelfall) das der Grundversorger meistenteils 1 Jahr in Vorleistung für den Kunden geht. In der Praxis bringt es also nichts.
2. Der Grundversorger / Lieferant bezahlt verweigert die Zahlung an den Netzbetreiber sobald der Kunde seine Jahresabrechnung nicht bezahlt hat und verweisst auch hier wieder auf den Anschlussnutzer und tritt die offenen Anschluss- und Nutzungskosten an den Netzbetreiber ab. In dem Fall könnte (nach entsprechender Abmahnung) eine Sperrung durchgeführt und beibehalten werden, selbst wenn der Anschlussnutzer den Lieferanten wechselt, weil der Netzbetreiber dann theoretisch darauf verweisen könnte, das der Anschlussnutzer dem Netzbetreiber gegenüber säumig ist.
Es gab da noch vieles mehr was Diskutiert wurde, was ich nicht alles Widergeben kann, weil es den Rahmen hier im Forum deutlich Sprengen würde. Quintessenz war jedenfalls: Ist alles sehr kompliziert und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch garnicht Praktikabel.
So, aber nun etwas neues:
Ich habe den Eindruck, das das Amtsgericht Neukölln schlampig arbeitet oder \"Strategie\" dahinter steckt (oder ich nur eine \"seltsame Richterin\" erwischt habe - \"Schwazes Schaf\"?). Auf meinen Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde immernoch nicht reagiert.
Man muss sich das mal Vorstellen: Auf den Anspruch die Akteneinsicht wird nicht reagiert. Auf die Fristverlängerung wird nicht reagiert. Stattdessen erhalte ich ein Endurteil mit Geständnisfiktion. Und nun wird auch nicht auf den Widereinsetzungsantrag reagiert.
Da hat man dann allmählich \"die Faxen dicke\". Ich habe deshalb nun ein Schriftstück aufgesetzt und habe denen eine Anhörungsrüge, mit Fristsetzung, zugeschickt. Ich bin am Überlegen morgen (wenn ich es schaffe) dort einmal persönlich aufzutauchen und mal mit denen Klatext zu sprechen. Ich hoffe, das bringt etwas und es kommt Bewegung in die Sache rein.
Ach ja, die GASAG war bisher noch nicht hier, um zu Sperren. :)
Ronny:
@ Phoenics
--- Zitat --- Ich habe den Eindruck, das das Amtsgericht Neukölln schlampig arbeitet oder \"Strategie\" dahinter steckt (oder ich nur eine \"seltsame Richterin\" erwischt habe - \"Schwazes Schaf\"?). Auf meinen Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde immernoch nicht reagiert.
Man muss sich das mal Vorstellen: Auf den Anspruch die Akteneinsicht wird nicht reagiert. Auf die Fristverlängerung wird nicht reagiert. Stattdessen erhalte ich ein Endurteil mit Geständnisfiktion. Und nun wird auch nicht auf den Widereinsetzungsantrag reagiert.
Da hat man dann allmählich \"die Faxen dicke\". Ich habe deshalb nun ein Schriftstück aufgesetzt und habe denen eine Anhörungsrüge, mit Fristsetzung, zugeschickt. Ich bin am Überlegen morgen (wenn ich es schaffe) dort einmal persönlich aufzutauchen und mal mit denen Klatext zu sprechen. Ich hoffe, das bringt etwas und es kommt Bewegung in die Sache rein.
--- Ende Zitat ---
Lesen Sie sich die Ausführungen von RR-E-ft nochmal genau durch. Er hat Ihnen genau beschrieben, was Sie falsch gemacht haben.
Sie hätten zwingend und innerhalb der Frist erklären müssen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen. Das haben Sie offensichtlich nicht getan. Wenn keine Verteidigungsanzeige eingeht, ist jeder Antrag auf Akteneinsicht oder Fristverlängerung sinnlos.
Auch alle Wiedereinsetzungsanträge sind absolut nicht erfolgversprechend. Unkenntnis der prozessualen Regeln ist kein Wiedereinsetzungsgrund. Und an der Erklärung, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, waren Sie ja auch wohl kaum gehindert. Schließlich haben Sie ja andere Anträge stellen können.
Sie können natürlich gerne zum Gericht hindackeln, aber dann würde ich Ihnen empfehlen zur Rechtsantragsstelle zu gehen. Dort wird man Ihnen wahrscheinlich sagen können, welches Rechtsmittel denn möglicherweise Aussicht auf Erfolg hat.
bolli:
--- Zitat ---Original von Phoenics
Beruflich hatte ich damit auch schon häufiger zu tun. Sicherlich dürfte vielleicht jemanden den Begriff \"Lieferanten-Hopping\" bekannt sein. Es gibt Menschen, die sich 1 Jahr lang mit Strom oder Gas beliefern lassen, wenig oder garnichts für den Verbrauch zahlen und bei der ersten Jahresabrechnung gleich den Lieferanten wechseln.
--- Ende Zitat ---
Na, Sie sind ja putzig. Lieferantenhopping findet nach meinen Erkenntnissen deutlich weniger aus den von Ihnen genannten Gründen statt sondern vielmehr, weil eine Reihe von Anbietern ihre Geschäftsmodelle auf das Basis \"Kunden anlocken und dann später abzocken\" aufbauen. Wenn es irgendwelche Neukundenboni, Frei-kWh und ähnliches nur für\'s erste Jahr gibt, nicht aber die Dauer(Bastands-)kunden belohnt werden, dann hoppen die Kunden halt. Dann machen die Versorger natürlich ein dummes Gesicht und lamentieren über die bösen Kunden, die dauernd wechseln. So haben wir das gerne. X(
RR-E-ft:
Phoenics hatte sich offensichtlich nicht beim Versorger angemeldet, hiernach jedoch seit September 2004 jahrelang Gas bezogen, ohne sich je darüber zu beklagen, dass er (aufgrund fehlender Anmeldung) keine Verbrauchsabrechnung erhält. Sein hier geschildertes Prozessverhalten ist nicht nachvollziehbar. Ihm war jedenfalls innerhalb laufender Klageerwiderungsfrist rechtliches Gehör eingeräumt, welches er trotz entsprechender Belehrung nicht nutzte, sondern die gesetzte Frist verstreichen ließ. In eine verstrichene Klageerwiderungsfrist gibt es keine Wiedereinsetzung, erst recht nicht, wenn bereits ein die Instanz beendendes Endurteil vorliegt. Einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung hatte er wohl nicht gestellt. Fraglich ist allein, ob etwa ein solcher Fall der Säumnis vorlag, der den Erlass eines Versäumnisurteiles gebot, so dass ihm die Möglichkeit des fristgebundenen Einspruchs hiergegen verblieben wäre.
Ob eine Verteidigung gegen die Klage überhaupt erfolgversprechend sein konnte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Phoenics:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn man kurzfristig den Lieferanten wechselt, muss man ja nicht ohne Gas leben.
Einen Lieferantenwechsel hätte man schon längst in die Wege leiten können.
Aber man sinniert ja lieber über Dinge, die womöglich einen einfacheren und schnelleren Erfolg versprechen.
Wer spätestens am 01.06. die Klage im Haus hatte, hätte wohl längstens zum 01.08. schon einen anderen Lieferanten haben können, wenn man sich nur darum gekümmert hätte.
--- Ende Zitat ---
Hmm. Ja, stimmt.
--- Zitat ---Original von Ronny
Lesen Sie sich die Ausführungen von RR-E-ft nochmal genau durch. Er hat Ihnen genau beschrieben, was Sie falsch gemacht haben.
Sie hätten zwingend und innerhalb der Frist erklären müssen, dass sie sich gegen die Klage verteidigen.
--- Ende Zitat ---
Tja, aber das habe ich doch getan und reingeschrieben. Mein Schriftsatz enthielt genau 3 wesentliche Punkte: 1. Beabsichtigung der Verteitigung bzw. Erwiderung, 2. Akteneinsicht und 3. Fristverlängerung.
War das nun deutlich genug?
--- Zitat ---Original von bolli
Na, Sie sind ja putzig. Lieferantenhopping findet nach meinen Erkenntnissen deutlich weniger aus den von Ihnen genannten Gründen statt sondern vielmehr, weil eine Reihe von Anbietern ihre Geschäftsmodelle auf das Basis \"Kunden anlocken und dann später abzocken\" aufbauen.
--- Ende Zitat ---
Ich habe das nicht ausgeschlossen und stimme Ihnen dabei vollkommen zu. Vielleicht habe ich die Sache zu sehr aus der Sicht eines ehemaligen Angestellten eines Versorgers betrachtet.
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