Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

BGH Urt.v. 05.02.03, VIII ZR 111/02 - Darlegungs- und Beweislast im Rückforderungsprozess

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RR-E-ft:
Ich dachte eher daran, dass solchen Beiträgen wie etwa Fricke, ZNER 15/2/2011, S. 130 ff. möglichst viele weitere und vertiefende Beiträge von engagierten Kollegen folgen sollten. Mit solchen Beiträgen lässt sich durch deren Einführung in die Verfahren immerhin ersparen, dass der gesamte energiewirtschaftsrechtlich- theoretische Überbau in jedem Verfahren im Umfange von mindestens zehn A4- Seiten einzeln vorgetragen werden muss, um Richter wieder zu eigenständigem Denken anzuhalten.

Um den  Satz IUDEX NOVIT CURIA ist es ersichtlich hinsichtlich der energiewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, also der in den Gesetzen niedergelegten  materiellen Rechtslage nicht eben bestens bestellt.
Der VIII. Zivilsenat des BGH scheint diesbezüglich  aus sich selbst zu schöpfen, mit in sich widersprüchlichen Wertungen.  
Jeder ist herzlich eingeladen, mehr Licht in die Welt zu tragen. ;)

tangocharly:
Nicht dass ich Ihnen nicht beipflichten wollte.

Auch dies bringt aber nur bedingt mehr Sonnenlicht ins energiewirtschaftsrechtliche Geschehen; es bedeutet letztlich doch nur - noch mehr lesen müssen.

Aber der VIII.Senat hat es ja mit seinen Entscheidungen seit 2007 abolut verstanden, seinen Instanzen-Slaves daneben, weil sie ja ohnedies Blind sind, noch eine Taucherbirne aufzusetzen.

Und so tauchen sie in ihrem Grundwissen über zivilrechtliche Grundzusammenhänge, die sich aus §§ 433 Abs. 2 u. 315 BGB ergeben, in der Regel vergeblich nach den das gesamte Energiewirtschaftsrecht beherrschenden Grundsätzen einer kostenorientierten Tarifkalkulation.

Jedes Bonbon, das von der Versorgungswirtschaft angeboten wird um die Fälle abzuwürgen, wird dankbar aufgegriffen, sofern man darüber irgendwann schon mal was gelesen hat (ergänzende Vertragsauslegung, Ermessensspielraum, das widersprüchliche Verhalten des Widerspruchs, etc.).

Nein, wenn der Gesetzgeber schon so eine schwierige Rechtsmaterie regeln will, dann sollte er diese doch gleich zur persona non grata küren dürfen, unantastbar durch Bürger,  Gerichte, Presse, Petitionsausschüsse und Schlichtungsstellen.

Das Land hätte seinen Frieden und die Versorgung wäre sichergestellt.

Rechtsfreie Räume; ein Segen für Gutmenschen, die ständig zu wiederholen gezwungen sind (weil Richter selbiges lesen wollen), dass sie bei der Weitergabe der Energiepreise immer nur Verluste einstecken müssten, während sie in der Öffentlichkeit deren gutgehende Geschäfte präsentieren dürfen.

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