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BGH, B. v. 04.03.08, Az. VI ZB 72/06 - Außergerichtliche Gutachterkosten nicht erstattungsfähig

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tangocharly:
Außergerichtliche Gutachtenkosten gehören zu den allgemeinen Betriebskosten und sind im Streitfall nicht gem. § 91 ZPO erstattungsfähig

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