Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil AG Stuttgart v. 17.02.11 - Az: 14 C 5731/09
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DieAdmin:
neu in der Entscheidungssammlung
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PLUS:
Im Südwesten nichts Neues. ... Mein Sockelpreis ... Lieber Amtsrichter,
usw. ...
PS
--- Zitat ---Das Amtsgericht ist der Ansicht, dass durch die Zeugenvernahme der Nachweis erbracht wurde, dass die streitgegenständlichen Preisänderungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.
--- Ende Zitat ---
Diese gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgegeben Unterlassungserklärung ist mit der jetzt amtsgerichtlich festgestellten Billigkeit dann wohl auch hinfällig: Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab
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