Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil AG Stuttgart v. 17.02.11 - Az: 14 C 5731/09

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DieAdmin:
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Im Südwesten nichts Neues. ... Mein Sockelpreis ... Lieber Amtsrichter,

usw. ...

PS

--- Zitat ---Das Amtsgericht ist der Ansicht, dass durch die Zeugenvernahme der Nachweis erbracht wurde, dass die streitgegenständlichen Preisänderungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.
--- Ende Zitat ---
Diese gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgegeben Unterlassungserklärung ist mit  der jetzt amtsgerichtlich festgestellten Billigkeit  dann wohl auch hinfällig: Verbraucherzentrale mahnt EnBW ab

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