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Autor Thema: BGH, B. v. 04.03.08, Az. VI ZB 72/06 - Außergerichtliche Gutachterkosten nicht erstattungsfähig  (Gelesen 3132 mal)

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Offline tangocharly

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Außergerichtliche Gutachtenkosten gehören zu den allgemeinen Betriebskosten und sind im Streitfall nicht gem. § 91 ZPO erstattungsfähig
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