Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt
Posse aus der Provinz
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Maharik:
Nun ist es soweit: der Versorger hatte eine Sperrandrohung verschickt, gegen die der hiesige Anwalt zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt hat.
Die Stadtwerke haben aber gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch/Klage ? angestrengt und es kam zu einer mündlichen Verhandlung. Hier gestaltete sich das Ganze so, dass wohl beide Parteien mündlich vortrugen, aber der Sachverhalt inzwischen ein anderer war, da der von der Sperrre bedrohte Abnehmer inzwischen den Versorger gewechselt hatte und somit von der angedrohten Sperre nicht betroffen war.
Der zuständige Richter äußerte im Verlauf seine MEINUNG in der er unter anderem kundtat, dass aus seiner Sicht die Kündigung des Tarifes rechtens sei. Tenor (von den Stadtwerken übernommen): der Kunde habe nicht das Recht, an einem \'höheren\' (alten) Tarif festzuhalten, wenn er in einen billigeren Wechseln könne. Deshalb sei die Tarifkündigung der Stadtwerke als rechtens anzusehen.
Es erging weder eine Entscheidung in der Sache noch gab es ein \'Urteil\'. Nun wird hier das Ganze als Sieg der Stadtwerke dargestellt und der Protest bricht anscheinend zusammen. Auch der Anwalt rät eigentlich zum Wechseln.
http://www.muensterschezeitung.de/lokales/steinfurt/Gericht-schafft-Klarheit;art1005,1275403
Anscheinend spielt es keine Rolle, ob hier juristisch saubere Arbeit gemacht und tatsächlich geprüft wird, ob die \'Tarifkündigung\' auch als Vertragskündigung anzusehen war und ob die einseitige Einstufung in die Grundversorgung rechtlich korrekt war.
Aber so ist das in der Provinz.
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