LG Bad Kreuznach, Urt. v. 14.04.11 Zahlungsklage der Stadtwerke Strom/ Gas abgewiesenDas Landgericht hat die im August 2007 erhobene Klage auf Strom- und Gaspreiszahlung insgesamt abgewiesen.
Die Stadtwerke trugen die Darlegungs- und Beweislast für die insgesamt bestrittenen Zahlungsansprüche.
Sie haben jedoch - trotz Hinweises des Gerichts und Schriftsatznachlass - schon nicht vorgetragen, welche Forderungen sich bei Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preise überhaupt ergeben haben sollen. Insbesondere wurden keine Verbrauchsabrechnungen auf der Grundlage dieser Preise vorgelegt. Dies geht regelmäßig zu Lasten der für den bestrittenen Kaufpreisanspruch darlegungs- und beweisbelasteten Partei. Es steht zu vermuten, dass es an der Erfahrung des Prozessbevollmächtigten der Stadtwerke lag. Schließlich hätte sich dann wohl schon nach den Darlegungen der Klägerin ergeben, dass sie nichts mehr beanspruchen konnte.
Dass das Urteil demnächst in
Hempel \"Verträge und Inkasso der Versorgungswirtschaft\" abgedruckt wird, ist ein nicht belegtes Gerücht.