Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

Abschlußrechnung NGW

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ben100:
So, seit 01.05 zu SWK gewechselt mit Gas.

Jetzt die Abschlußrechnung NGW per 30.04. erhalten.

Natürlich haben die mit \"ihren\" Preisen abgerechnet, trotzdem mein Urteil vom OLG Düsseldorf rechtskräftig ist.

Werde dem also widersprechen.

Kann ich eigentlich auf korrekter Rg. Stellung bestehen ohne erstmal was zu zahlen oder muß ich den aus meiner Sicht unstrittigen Preis erstmal auch überweisen?

ben100:
Jemand nen Tipp?

bolli:
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ich nur mit ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zahlen muss. Bin da aber nicht ganz sicher. Da in Ihrem Fall ja bereits ein gültiger Preis gerichtlich festgesetzt (bestätigt) wurde, kennen Sie Ihren Preis ja.

Also würde ich ne eigene Rechnung aufmachen und nur das bezahlen. Allerdings könnte es sein, dass Sie dann nie wieder was von den NGW hören, also auch keine berichtigte Rechnung erhalten.  ;)

RR-E-ft:
@ben100

Was wollen Sie denn durch das Warten auf eine Neuberechnung  sparen?
Vorfälligkeitszinsen?

Cremer:
@ben100,

widersprechen und eigene Schlussrechnung erstellen und nur auf diese den Restbetrag zahlen.
Hab e ich auch gemacht.

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