EWE macht Vergleichsangebot für aktuelle RückzahlungsklagenAm 3.5.11 legten die EWE-Anwälte in Verhandlungen über Rückzahlungsklagen vor dem Amtsgericht Varel den
Entwurf einer „Vergleichsvereinbarung“ vor. Die Kläger erhalten das gleiche Rückzahlungsangebot, das seit 18.4.11 für die rund 600.000 Gas-Sondervertragskunden angekündigt wird: Volle Rückzahlung der Erhöhungen aus 2008/2009 ausgehend vom Preis 4,11 Cent/kWh, wenn die Kunden dafür die aktuellen AGB anerkennen und auf weitere Forderungen verzichten. Die Kosten von Rechtsstreit und Vergleich würde EWE übernehmen.
Die vorgeschlagene „Vergleichsvereinbarung“ enthält zum ersten Mal konkrete Formulierungen für die beiden
„Bedingungen“.
Danach soll die
Anerkennung der AGB folgenden Wortlaut erhalten:
„5. Die/der Klägerin/Kläger bestätigt, dass sie/er aufgrund der am 17. Juli 2010 durch EWE an sie/ihn erfolgten Übersendung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die EWE ENERGIE AG au¬ßerhalb der Grundversorgung“ und die jeweils für den konkreten Vertrag geltenden Besonderen Vertragsbedin¬gungen für EWE Erdgas ausdrücklich auf diese neuen Vertragsbedingungen hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, und sie/er mit ihrer Geltung ab dem 1. September 2010 einverstanden war und noch immer ist, sofern er/sie am 1. September 2010 noch Kläger/Klägerin für Erdgas war.“
Der Wortlaut für den
Forderungsverzicht soll sein:
„4. Im Gegenzug verzichtet die/der Klägerin/Kläger auf alle sich bis zum Tag der Unterzeichnung ergebenden mögli¬chen Rückforderungsansprüche, die ihr/ihm aus ehemaligen oder bestehenden Gaslieferverhältnissen zustehen könnten, unabhängig ob bekannt oder unbekannt, und erklärt insoweit einen Klageverzicht.“
Mehr ist bisher nicht bekannt geworden. Interessant zu wissen wäre nun:
1. Ist der Vergleichsvorschlag zu diesen Bedingungen inzwischen auch vor anderen Gerichten vorgelegt worden?
2. Eventuell mit anderen Formulierungen für AGB-Anerkennung und Forderungsverzicht?
3. Soll die in Varel vorgelegte Version der Bedingungen auch die Version für die 600.000 nicht klagenden Kunden werden?
4. Wird hierüber noch verhandelt, etwa mit den Rechtsanwälten der Kläger?
5. Was sagen die Rechtsanwälte der Kläger zu den Bedingungen in dieser Formulierung?
Den
vollen Wortlaut der von EWE vorgeschlagenen „Vergleichsvereinbarung“ finden Sie auf unseren Internetseiten – etwa
hier.
Janto Just
Verein „Bezahlbare Energie“
http://www.bezahlbare-energie.dehttp://www.janto-just.de