Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE macht Vergleichsangebot für aktuelle Rückzahlungsklagen  (Gelesen 4748 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline janto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 81
  • Karma: +0/-0
    • Bezahlbare Energie
EWE macht Vergleichsangebot für aktuelle Rückzahlungsklagen

Am 3.5.11 legten die EWE-Anwälte in Verhandlungen über Rückzahlungsklagen vor dem Amtsgericht Varel den Entwurf einer „Vergleichsvereinbarung“ vor. Die Kläger erhalten das gleiche Rückzahlungsangebot, das seit 18.4.11 für die rund 600.000 Gas-Sondervertragskunden angekündigt wird: Volle Rückzahlung der Erhöhungen aus 2008/2009 ausgehend vom Preis 4,11 Cent/kWh, wenn die Kunden dafür die aktuellen AGB anerkennen und auf weitere Forderungen verzichten. Die Kosten von Rechtsstreit und Vergleich würde EWE übernehmen.

Die vorgeschlagene „Vergleichsvereinbarung“ enthält zum ersten Mal konkrete Formulierungen für die beiden „Bedingungen“.

Danach soll die Anerkennung der AGB folgenden Wortlaut erhalten:

„5. Die/der Klägerin/Kläger bestätigt, dass sie/er aufgrund der am 17. Juli 2010 durch EWE an sie/ihn erfolgten Übersendung der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die EWE ENERGIE AG au¬ßerhalb der Grundversorgung“ und die jeweils für den konkreten Vertrag geltenden Besonderen Vertragsbedin¬gungen für EWE Erdgas ausdrücklich auf diese neuen Vertragsbedingungen hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, und sie/er mit ihrer Geltung ab dem 1. September 2010 einverstanden war und noch immer ist, sofern er/sie am 1. September 2010 noch Kläger/Klägerin für Erdgas war.“

Der Wortlaut für den Forderungsverzicht soll sein:

„4. Im Gegenzug verzichtet die/der Klägerin/Kläger auf alle sich bis zum Tag der Unterzeichnung ergebenden mögli¬chen Rückforderungsansprüche, die ihr/ihm aus ehemaligen oder bestehenden Gaslieferverhältnissen zustehen könnten, unabhängig ob bekannt oder unbekannt, und erklärt insoweit einen Klageverzicht.“

Mehr ist bisher nicht bekannt geworden. Interessant zu wissen wäre nun:
1.   Ist der Vergleichsvorschlag zu diesen Bedingungen inzwischen auch vor anderen Gerichten vorgelegt worden?
2.   Eventuell mit anderen Formulierungen für AGB-Anerkennung und Forderungsverzicht?
3.   Soll die in Varel vorgelegte Version der Bedingungen auch die Version für die 600.000 nicht klagenden Kunden werden?
4.   Wird hierüber noch verhandelt, etwa mit den Rechtsanwälten der Kläger?
5.   Was sagen die Rechtsanwälte der Kläger zu den Bedingungen in dieser Formulierung?

Den vollen Wortlaut der von EWE vorgeschlagenen „Vergleichsvereinbarung“ finden Sie auf unseren Internetseiten – etwa hier.

Janto Just
Verein „Bezahlbare Energie“
http://www.bezahlbare-energie.de
http://www.janto-just.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EWE macht Vergleichsangebot für aktuelle Rückzahlungsklagen
« Antwort #1 am: 13. Mai 2011, 11:05:16 »
Bericht der NWZ


Zitat
Für die Masse der privaten Haushaltskunden kündigte der Sprecher für Ende Mai einen Infobrief an alle Haushalte an. Darin werde es konkretere Informationen zum Ablauf der Rückerstattung geben. Ab Juli könnten sich Kunden bei der EWE melden. Sie würden dann ein „individualisiertes Angebot“ erhalten. Nach Unterschrift unter die Vergleichsvereinbarung erfolge „innerhalb weniger Wochen die Auszahlung“.

Offline janto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 81
  • Karma: +0/-0
    • Bezahlbare Energie
EWE macht Vergleichsangebot für aktuelle Rückzahlungsklagen
« Antwort #2 am: 17. Mai 2011, 11:08:12 »
Gemengelage vor den Gerichten

-          Das Amtsgericht Norden fällte jetzt erst seine ersten Urteile – alle 18 zugunsten der klagenden EWE-Kunden – und gibt bekannt, dass weitere 283 Verfahren anhängig sind.

-          Das Landgericht Oldenburg urteilte in 4 Fällen, die schon vor längerer Zeit anberaumt waren, erstmal wie bisher weiter: immerhin 75.000 € Rückzahlung für die Kunden.

-          Vor den Amtsgerichten Varel, Oldenburg und Aurich hat die EWE Vergleichsangebote mit gleich oder ähnlich lautenden Formulierungen für die Bedingungen AGB-Anerkennung und Forderungsverzicht vorgelegt (siehe oben).

-          Teilweise wurden die Verfahren ausgesetzt, um darüber außergerichtlich zu verhandeln.

-          Rechtsanwalt Adler hat zumindest in einem Fall einen Vergleich abgelehnt. EWE hat dann Klageabweisung beantragt und daraufhin wie bisher binnen Minuten per Stuhlurteil verloren.

-          Der Forderungsverzicht ist in der von EWE zunächst vorgelegten Formulierung nicht akzeptabel, haben uns Anwälte mitgeteilt. Die Begründung ist auch für Laien nachvollziehbar. Die Kunden sollen auf alle bis dato entstandenen Rückzahlungsansprüche aus Gaslieferverträgen verzichten (siehe oben). Solche Ansprüche entstehen aber nicht nur aus unberechtigten Preiserhöhungen, sondern auch, wenn sich gezahlte Abschläge in der Jahresrechnung als zu hoch erweisen oder diese Abrechnung Fehler enthält. Der Forderungsverzicht muss also enger formuliert werden. Das steht noch aus.

-          Also: Alles wartet derzeit auf neue Vorschläge oder das endgültige Angebot von EWE.
Laut Mitteilung von EWE-Vertretern befindet sich EWE „in der Endphase der Erarbeitung der Unterlagen“. Das ist allerdings nicht überraschend, da das Kundeninfo mit Hinweis auf diese Unterlagen ja Ende Mai an die Haushalte gehen soll. Warten wir diese wenigen Tage bis Ende Mai also ab und sehen wir uns das Angebot und seine Bedingungen dann an.

Janto Just
Verein \"Bezahlbare Energie\" (BezE)
http://www.bezahlbare-energie.de
http://www.janto-just.de

Offline Emsländer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
EWE macht Vergleichsangebot für aktuelle Rückzahlungsklagen
« Antwort #3 am: 17. Mai 2011, 12:00:38 »
Zitat
Original von Emsländer
Zitat
Original von janto


Das Angebot ist ein Riesenerfolg - der verdiente Erfolg einer tollen Bewegung!

Janto Just
Verein Bezahlbare Energie
http://www.bezahlbare-energie.de
http://www.janto-just.de

Wir wollen den Ball mal flach halten! Warten wir die Erklärung der EWE im Mai ab....
denn....dass die Rückzahlung an einen allgemeinen Forderungsverzicht und die Anerkennung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gekoppelt ist, wollen wir nicht vergessen! Die, die im Klageverfahren sind und die Zeit vor 2007 im Auge haben, werden sicherlich anderes entscheiden, oder?

@ janto....späte Einsicht....und keinesfalls \"Schlechtreden\"! Wer glaubt den hier schon wirklich (ernsthaft) an ein \"verbessertes Angebot\", wo wir doch reichlich Erfahrungen mit der Politik der EWE machen durften?

Leserbrief aus Wilhelmshaven

Offline Emsländer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 119
  • Karma: +0/-0
EWE macht Vergleichsangebot für aktuelle Rückzahlungsklagen
« Antwort #4 am: 20. Mai 2011, 09:08:05 »
Leserbrief aus Wilhelmshaven

Anmerkungen/Auszüge

Leider geht es vielen Verbrauchern im EWE-Land nur darum, Geld von EWE zurück zu erhalten. Dazu suchen sie eine möglichst kosten- und risikolose Beratung. Das aber war und ist nicht der Grund des Protestes der Bürgerinitiativen in ganz Deutschland gegen zu hohe Energiepreise, sondern die unverhältnismäßige Bereicherung der Energiekonzerne, dazu gehört eben auch EWE. Die Initiativen im Weser-Ems-Raum sollten sich nicht vor den Karren spannen lassen, Geldbeschaffungsinstitution für Verbraucher zu sein. Das können Anwälte viel besser. Diese Zusammenhänge aber scheinen weder Herr Dr. Brinker noch Herr Just verstanden zu haben. All diejenigen, die an dem Protest beteiligt waren, haben längst auf dem Klageweg das Geld zurück verlangt.

Warum hat EWE ab 01.09.2010 neue AGB´s konzipiert und besteht auf Anerkennung? Was steht da drin, was vorher nicht enthalten war? Es kann sich doch nur um Formulierungen zu Ungunsten der Verbraucher handeln. Deshalb sollten diese auf keinen Fall anerkannt werden!

Wenn man in so einer komfortablen Situation wie EWE-Kunden gegenüber EWE ist, sollte man die Trümpfe nicht aus der Hand geben und nicht auf Lockangebote hereinfallen. EWE muss zahlen, ohne wenn und aber und ohne immer wieder hinterhältige Bedingungen aus dem Nähkästchen zu zaubern.

Was beim EuGH herauskommt, bleibt abzuwarten. Auf keinen Fall aber jetzt schon auf Forderungen aus 2004 bis 2007 verzichten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz