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Autor Thema: Parteien planen Verschleierung von Politiker-Nebeneinkommen  (Gelesen 5109 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Parteien planen Verschleierung von Politiker-Nebeneinkommen

Zitat
In Zukunft sollen Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten unter 10.000 Euro nicht mehr veröffentlichungspflichtig sein. Das hätte dramatische Auswirkungen:

Zehn Vorträge im Jahr zu je 9.000 Euro könnte ein Abgeordneter für zehn unterschiedliche Unternehmen einer Branche halten. Trotzdem würde niemand etwas von den 90.000 Euro Nebenverdienst erfahren.

Das könnte das Ergebnis der im Bundestag geplanten Neuregelung der Veröffentlichungspflicht für Politiker-Nebeneinkünfte sein. Wir fordern deswegen, dass Nebeneinkünfte ab 1.000 Euro pro Auftraggeber auch weiterhin veröffentlicht werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

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Parteien planen Verschleierung von Politiker-Nebeneinkommen
« Antwort #1 am: 10. Mai 2011, 10:22:19 »
Zitat
Original von Wolfgang_AW
Parteien planen Verschleierung von Politiker-Nebeneinkommen
    @Wolfgang_AW, da wird parteiübergreifend noch mehr \"verschleiert\". Man genehmigt sich das Geld der Bürger und gibt es mit vollen Händen aus.  
Auch hier zweckfremd! *) - Steuern und Abgaben genügen längst nicht mehr! Legal? Man macht die Gesetze passend.  Legitim (?), dafür wurden die Volksvertreter wohl nicht gewählt!

Verdeckte Parteienfinanzierung Suchen muss man nicht lange, es sind keine Ausnahmen, eher die Regel. Mal im eigenen Wahlkreis recherchieren!

*) Beispiel:z.B. Jahressteuergesetz 2009: Stadtwerke Querfinanzierung-Querverbund KStG § 8 (9)
Massenweise Gesetzesverstösse im kommunalen Bereich wurden so nachträglich legalisiert und der BFH ausgebremst! Man stelle sich das bei \"Privatkunden\" der Finanzämter vor.

Zitat
Die Aussagen von Gosch in der zweiten Auflage seines Kommentars zum Körperschaftsteuergesetz besitzen ein besonderes Gewicht, weil Gosch der Vorsitzende Richter des I. Senats des BFH ist. Er sieht in den Bestimmungen des § 8 Abs. 8 und 9 KStG \"ein schönes Beispiel\" für die \"gegenwärtige Gesetzgebungskunst und Regelungswut\" (a.a.O., Rdnr. 1044).

Gosch befasst sich u.a. mit der Frage der Einkommenskorrektur bei dauerdefizitären BgA. Deren Tätigkeit stellt für ihn Liebhaberei dar (a.a.O. Rdnr.1042). Diese Auffassung beruht auf der Annahme, dass für die Einkommensermittlung über § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG auch der § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt. Dieser verlangt eine Gewinnerzielungsabsicht, an der es bei vielen BgA naturgemäß fehlt. Der Weg zu § 15 EStG ist nunmehr durch den neuen § 8 Abs. 1 Satz 2 KStG versperrt, der nach § 34 Abs. 6 Satz 1 KStG \"auch für Veranlagungszeiträume vor 2009 anzuwenden\" ist. Die \"Absicht, Gewinn zu erzielen\" ist keine Voraussetzung für die Veranlagung zur Körperschaftsteuer mehr.
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Offline DieAdmin

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Parteien planen Verschleierung von Politiker-Nebeneinkommen
« Antwort #2 am: 10. Mai 2011, 19:31:56 »
Will keiner gewesen sein, der solch eine Formulierung eingebracht hat.

abgeordnetenwatch.de hatte mal nachgefragt:

Formulierungsfehler oder nicht durchdachter Schnellschuss? Verwirrung um Transparenz bei Nebeneinkünften
http://blog.abgeordnetenwatch.de/2011/05/10/verwirrung-um-transparenz-bei-nebeneinkunften/

Offline Wolfgang_AW

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Parteien planen Verschleierung von Politiker-Nebeneinkommen
« Antwort #3 am: 10. Mai 2011, 21:49:04 »
@evitel2004

Danke für den aufschlussreichen Link.

:D Ist doch schön, dass zunächst mal wenigstens die Bremse drin ist.

Heimlich still und leise wollten die das wieder durchziehen - bloß gut, dass es auch noch aufmerksame Bürger und Organisationen gibt.

Der Unterschriften-Stand bei campact.de liegt derzeit 2145Uhr bereits bei 43830

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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