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Autor Thema: trotz SV, LG sieht Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preises 2004 durch Musterbrief!  (Gelesen 47694 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Kampfzwerg

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Gibt s vielleicht irgendwelche Verpflechtungen des OLG Nürnberg zum VIII. Senat des BGH, von denen wir nur nichts wissen?

Ich finde es schon sehr auffällig, dass im Ergebnis  das OLG Nürnberg dem VIII. des BGH wohl einen Weg aufgezeigt zu haben scheint, sich aus der Affaire zu ziehen.  :evil:

Erstaunlich auch unter dem Aspekt, dass die Entscheidungen der Nürnberger im so offensichtlichen im Gegensatz zu allen anderen OLG bzw. LG- Entscheidungen standen, zumindest soweit sie mir bekannt sind!

Offline RR-E-ft

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Zitat
Original von Kampfzwerg
Gibt s vielleicht irgendwelche Verpflechtungen des OLG Nürnberg zum VIII. Senat des BGH, von denen wir nur nichts wissen?

Ich finde es schon sehr auffällig, dass im Ergebnis  das OLG Nürnberg dem VIII. des BGH wohl einen Weg aufgezeigt zu haben scheint, sich aus der Affaire zu ziehen.  :evil:

Erstaunlich auch unter dem Aspekt, dass die Entscheidungen der Nürnberger im so offensichtlichen im Gegensatz zu allen anderen OLG bzw. LG- Entscheidungen standen, zumindest soweit sie mir bekannt sind!

???

Die Revision eines Gaskunden gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg war erfolgreich!

BGH, Urt. v. 22.02.12 VIII ZR 34/11 Gas Sondervertrag - zur Einbeziehung der AVBGasV gem. § 305 BGB

Offline Kampfzwerg

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@RR-E-ft
zu ???
Mir ist bekannt, dass die Revision erfolgreich war, das stand in meinem Schriftsatz  ;)

Ich kann die Entscheidungen des BGH vom 14.03. nur überhaupt nicht nachvollziehen, und um eine Erklärung \"bemüht\", bezog ich mich daher auf die mir bekannte gegnerische Argumentation/Interpretation des OLG Nürnberg-Urteils im gegnerischen Schriftsatz:
5. Die Gestehungskosten des Versorgers wären seit 1991 enorm gestiegen
6. Die Akzeptanz der Vertragspreise eines Uraltvertrags sei nicht zumutbar
,
denen das OLG Nbg wohl \"Pate stand\" - deswegen \"im Ergebnis\".

Davon abgesehen, haben OLG und LG inzwischen jahrelang serienweise Urteile gefällt, die mit beiden BGH-Entscheidungen vom 14.03.12 m.E. nicht in Einklang zu bringen sind.
Ich begreife es nicht.
Wie bitte ist es möglich, dass überproportional viele Richter des Landes an den OLG und LG eine völlig andere Rechtsauffassung haben (und die Gesetze und auch bereits vorhergehende BGH-Urteile, und selbst die des VIII.9, anders auslegen, als jetzt der VIII. Senat des BGH?
Der im Übrigen selbst schon verbraucherfreundlicher entschieden hatte.

Offensichtlich hat er jetzt versucht, eine \"eierlegende Wollmichsau\" zu erfinden :-(
Das alles ist doch völlig abstrus.

Wenn der BGH statt am 14.03. bereits im Februar, bzw. innerhalb der Einspruchsfrist nach dem VU, entschieden, oder ich eine Widerklage eingereicht hätte,
hätte ich meinen Prozess nun wohl ziemlich sicher zum Teil verloren, insofern, dass ich die Einstandspreise von 1991 in Ansatz gebracht habe.
BGH, Urt. v. 14.03.12  VIII ZR 93/10 Zahlungsklage E.ON Hanse gegen Gas- Sonderkunde

Diesen Thread im Sinne einer \"Argumentationshilfe\" weiterzuführen , kann ich mir jetzt jedenfalls sparen.
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Offline RR-E-ft

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Zitat
Original von Kampfzwerg
Ich begreife es nicht.

Damit wäre doch wohl alles gesagt,  
insbesondere so lange,
wie die schriftlichen Urteilsbegründungen
noch gar nicht vorliegen.

Zitat
Original von Kampfzwerg
Wenn der BGH statt am 14.03. bereits im Februar, bzw. innerhalb der Einspruchsfrist nach dem VU, entschieden, oder ich eine Widerklage eingereicht hätte, hätte ich meinen Prozess nun wohl ziemlich sicher zum Teil verloren, insofern, dass ich die Einstandspreise von 1991 in Ansatz gebracht habe.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte es insoweit ein Unterliegen oder aber eine Berufung des Versorgers gegeben.

 

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