Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Bezugskosten der Stadtwerke gestiegen,  (Gelesen 7796 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline hwe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
    • http://www.die-linke-guetersloh.de/aktionen/stopp_den_energiepreisen/
Bezugskosten der Stadtwerke gestiegen,
« am: 01. Dezember 2005, 12:09:06 »
ist das gängige Argument der örtlichen Versorger.
Wo gibt es einen guten Artikel zu diesem Thema,
das sich die örtlichen Versorger sich nicht so einfach rausreden können. Denn sie haben natürlich auch die Billigkeit zu beachten.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Bezugskosten der Stadtwerke gestiegen,
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2005, 13:13:18 »
@hwe

Beim örtlichen Mieterbund erhalten Sie ggf. den Aufsatz aus \"Wohnungswirtschaft und Mietrecht\" Heft 9/2005, S. 547 ff. zur zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen gem. § 315 BGB.

Aus diesem geht hervor, dass es nicht allein um gestiegene Bezugskosten gehen kann. Die Gerichte folgen zunehmend dieser Argumentation:

AG Neuwied fordert Offenlegung



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hwe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
    • http://www.die-linke-guetersloh.de/aktionen/stopp_den_energiepreisen/
Bezugskosten der Stadtwerke gestiegen,
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2005, 14:53:46 »
Es geht mir nicht um die Kalkulation in Bezug auf die Bezugskosten. Sondern das die Stadtwerke auf die Vorlieferanten verweisen. Sie haben doch selbst die Pflicht die Preise Ihrer Lieferanten in Bezug auf die Billigkeit zu überprüfen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Bezugskosten der Stadtwerke gestiegen,
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2005, 15:10:32 »
@hwe

Aus folgendem Grundsatz- Urteil des BGH ist zu entnehmen, dass auch Vorlieferantenpreise der Billigkeitskontrolle unterliegen:

http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/BGH_911002_VIIIZR240-90.pdf


Anders ist es nämlich dem örtlichen Versorger gar nicht erst möglich, seine eigenen Kunden so preiswert wie möglich zu versorgen.

Weil § 315 BGB immer nur zwischen den Vertragspartnern gilt, kann niemand sonst außer dem örtlichen Versorger (Stadtwerk) selbst die Vorlieferantenpreise einer zivilrechtlichen Billigkeitskontrolle unterziehen.

Hinzu tritt, dass auch nur ein Stadtwerk selbst sich auf die evtl. Kartellerechtswidrigkeit und Nichtigkeit eines Langfristvertrages berufen kann:

http://www.ra-kotz.de/tale_oder_pay.htm

Vom Vorlieferanten ist eine Berufung darauf schwer zu erwarten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline hwe

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
    • http://www.die-linke-guetersloh.de/aktionen/stopp_den_energiepreisen/
Bezugskosten der Stadtwerke gestiegen,
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2005, 15:35:29 »
Vielen Dank, aber als \"Nichtjurist\" ist mir das doch ein bißchen zu umfangreich und schwer den Kern der \'Aussagen zu treffen. Könnten Sie bitte das \"Resultat\" kurz zusammenfassen. Vielen Dank.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Bezugskosten der Stadtwerke gestiegen,
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2005, 15:43:14 »
@hwe

Mein letzter Beitrag stellt bereits das Fazit dar.
Sie brauchen sich auch nur auf die genannten Urteile zur Bestätigung dieser Kernaussagen beziehen.

Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie eine juristische Ausbildung absolvieren. Ebensowenig kann ich Ihnen an dieser Stelle die historisch gewachsene, umfangreiche Rechtsprechung und die darin angelegten Argumentationslinien vermitteln.

Umfangreiche Seminarangebote u.a. hier:

http://www.managementcircle.de/pdf_upload/01-49627web.pdf




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz