Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!  (Gelesen 20136 mal)

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Offline ben100

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #15 am: 24. Mai 2011, 20:23:24 »
Das dachte ich mir schon.

Wenn man schon untergeht, dann müssen das andere nicht unbedingt mitbekommen  ;)

(P.S.: Das war ein Scherz!)  :tongue:

Offline bolli

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #16 am: 25. Mai 2011, 08:42:49 »
Zitat
Original von ben100
Zitat
Original von Kampfzwerg
Immer langsam, gut Ding will Weile haben.
Oder, wie die Chinesen sagen würden: \"kommt Zeit, kommt Mann mit Rad\"  ;)

Denn schliesslich stirbt die Hoffnung zuletzt!

Oh, oh also hat man nur noch die Hoffnung oder wie?  8o

@ben100
Bei manchen Gerichten (Richtern) und deren Urteilen kann man nur nach diesem Prinzip vorgehen, da die Rechtmäßigkeit mancher Entscheidungen (leider) doch sehr fragwürdig ist.

Der Spruch \"Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand\" hat ja sicherlich irgendwo einen Ursprung.  ;)

Offline ben100

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #17 am: 26. Mai 2011, 20:22:09 »
Also ich glaube ja das dat Ding letztendlich vor die Wand gefahren ist.

Offline Cremer

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #18 am: 26. Mai 2011, 21:36:02 »
@ben100

nun, wenn Sie es glauben :evil:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #19 am: 26. Mai 2011, 21:42:36 »
Möglicherweise lässt sich auf jenem Glaubensbekenntnis eine völlig neue Glaubensgemeinschaft gründen, die später sogar staatliche Anerkennung findet. :D

Ich meine nicht, dass es solcher neuen Glaubensgemeinschaften wirklich bedarf.
Möglicherweise  ist man in einem Schweigekreis zuweilen besser aufgehoben.
Silentium Silentille.  ;)

Offline ben100

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #20 am: 11. Oktober 2011, 21:03:11 »
Gibts hier was Neues?

Offline Kampfzwerg

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #21 am: 10. Dezember 2011, 19:05:02 »
Man lernt doch niemals aus!

Unter der Berücksichtigung der folgenden Informationen von Lothar Gutsche und Wikipedia muss ich wahrscheinlich für meine womöglich vorschnellen Vermutungen in Bezug auf das LG um Entschuldigung bitten.
Jedenfalls danke ich Lothar Gutsche für diesen Beitrag.  

\"Feuerpause im Energiekrieg\"?
Zitat
Original von Lothar Gutsche
Daraufhin musste mein Anwalt das Gericht mit Schriftsatz vom 25.10.2011 eindringlich an einige Verfahrensgrundsätze für das deutsche Zivilrecht erinnern, namentlich an die Dispositionsmaxime und den Verhandlungsgrundsatz. Das Verfahren, nach dem ein zivilrechtlicher Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen wird, und insbesondere die Tatsachen, die das Gericht bei seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat, werden ausschließlich durch die Parteien bestimmt. Nach dem Verhandlungsgrundsatz, auch Beibringungsgrundsatz genannt, ermittelt das Gericht nicht von sich aus, was im Einzelnen passiert ist. Vielmehr legt das Gericht nur diejenigen Tatsachen zugrunde, die von den Parteien vorgetragen werden. Das bedeutet namentlich, dass das Gericht seiner Entscheidung in jedem Fall jene Tatsachen zugrunde legen muss, die zwischen den Parteien unstreitig sind. Ihren Niederschlag im Gesetz findet diese Vorgabe in § 138 Abs. 3 ZPO: Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen.

Offline RR-E-ft

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Offline Kampfzwerg

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #23 am: 21. Februar 2012, 19:26:20 »
Ich kenne den Thread \"Preiswiderspruch mit Tücken II\" aus Januar 2012.

Ebenso wie \"Preiswiderspruch mit Tücken I\"  OLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.10 Az. 1 U 2329/09 - Preiswiderspruch mit Tücken (Das ist übrigens inzwischen in Revision)

Eröffnet habe ich diesen Thread aus damals aktuellem Anlass jedoch im Mai 2011!

Daher ist mir nicht ersichtlich, inwieweit ein Verweis auf ein Urteil aus 01.2012 für eine Beurteilung der Sachlage im Mai 2011, mit oder ohne Angebot/Annahme eines Vergleich, mir oder meiner damaligen Anwältin, beizeiten hätte sachdienlich sein können.


siehe auch
Billigkeit von Strompreisen


Edit: falsche Verlinkung auf OLG Nürnberg Nr. I korrigiert

Offline Kampfzwerg

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #24 am: 25. Februar 2012, 19:26:53 »
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 24.01.12 Az. 11 U 51/10 Rückforderung eines Gaskunden (Main-Kinzig-Gas)

Zitat
Original von RR-E-ft

OLG Frankfurt/M., Urt. v. 24.01.12 Az. 11 U 51/10 Rückforderung eines Gaskunden(Main- Kinzig-Gas)

Das OLG Frankfurt stellt für den Rückforderungsanspruch des Sondervertragskunden auf den bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preis (Preisbasis 1990) ab,
da alle nachfolgenden einseitigen Preisänderungen in Ermangelung der wirksamen Einräumung eines Rechts zur einseitigen Preisänderung unwirksam seien.

Der Senat folgt damit ausdrücklich nicht der Entscheidung des OLG Nürnberg, Urt. v. 07.12.10 Az. 1 U 2329/09, sondern einer Entscheidung des OLG Koblenz, Urt. v. 02.09.10 Az. U 1200/09 (Kart).
[...]
Die Revision wurde zugelassen.


siehe auch hier
trotz SV, LG sieht Anerkenntnis bzw. Neuvereinbarung des Preises 2004 durch Musterbrief!

Offline Kampfzwerg

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #25 am: 09. März 2012, 18:52:03 »
Inzwischen habe ich - trotz ungemein vieler Widrigkeiten -  dieses Verfahren GEWONNEN!


Siehe Thread-Eröffnung
Zitat
NGW ./. mich wurde inzwischen vor dem LG mündlich verhandelt.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich dieser Verhandlung gerne beigewohnt hätte [wenn mein Anwalt es denn vorher für nötig gehalten hätte, mich über diesen Termin in Kenntnis zu setzen], hier das Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung in Kürze gem. des Anwaltschreibens:

1. Entgegen der Auffassung der NGW habe ich eindeutig einen Sondervertrag, der bis zu seiner Kündigung in diesem Jahr gültig war.
Trotz mehrfacher Versuche der NGW hätte ich dem Abschluss eines neuen Vertrags nicht Rechnung getragen.

2. Das LG vertritt die Auffassung, dass ich meinerseits 2004 -und seinerzeit mit meiner Erklärung in Form des Widerspruchs (Musterschreiben gem. Empfehlung des BdEV bzgl der Preisgestaltung 2004 zzgl. eines 2% Sicherheitaufschlags) ein erkärt hätte!!!

Offline Cremer

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #26 am: 12. März 2012, 10:39:18 »
@Kampfzwerg,

ich gratuliere Dir zunächst für den errungenen Sieg am LG.

Gut Ding braucht seine Zeit.

Auch der empfohlene Wechsel des Rechtsanwaltes war ein sehr guter Schritt gewesen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Kampfzwerg

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LG rät mir \"dringend\" zu einem Vergleich!
« Antwort #27 am: 12. März 2012, 14:20:45 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Das Würfeln beginnt also schon bei der Person des Richters, an den man gerät.  
Original von Kampfzwerg
Den Satz neuer Würfel bekommt der zurzeit dem LG der ersten Instanz vorsitzende Richter erst, wenn ich in letzter Instanz gewonnen habe.
Die o. g. Würfel, müsste ich übrigens nicht an das LG schicken, sondern an meine ehemalige, erste Anwältin; sie hätte sich diese wahrlich verdient!


@Cremer

Herzlichen Dank,
für Deine Glückwünsche und vor allem natürlich für Deine Empfehlung von Frau RAin Sievers-Römhild  ;)

 

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