Hallo zusammen,
vorausgeschickt merke ich an, dass ich im Moment stinksauer bin. Man sehe mir daher eine vielleicht unangemessene Wortwahl nach. Da kämpfst Du jahrelang - und dann das. Ein Kuhhandel?!, never ever!
Heute bekam ich Post von meinem Anwalt!
NGW ./. mich wurde inzwischen vor dem LG mündlich verhandelt.
Mal
ganz abgesehen davon, dass ich dieser Verhandlung gerne beigewohnt hätte [wenn mein Anwalt es denn
vorher für nötig gehalten hätte, mich über diesen Termin in Kenntnis zu setzen], hier das Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung in Kürze gem. des Anwaltschreibens:
1.
Entgegen der Auffassung der NGW habe ich
eindeutig einen Sondervertrag, der bis zu seiner Kündigung in diesem Jahr gültig war.
Trotz mehrfacher Versuche der NGW hätte ich dem Abschluss eines neuen Vertrags nicht Rechnung getragen.
2. Das LG vertritt die Auffassung, dass ich meinerseits 2004 -und seinerzeit
mit meiner Erklärung in Form des Widerspruchs (Musterschreiben gem. Empfehlung des BdEV bzgl der Preisgestaltung 2004 zzgl. eines 2% Sicherheitaufschlags)
ein erkärt hätte!!! X(
Die Kammer meinte weiterhin, allerdings sei das Zugeständnis
der 2% sei nicht zu berücksichtigen.
[Na- da freu ich mich aber X(]
[Edit:
Gem. meines Anwalts vertrat das OLG Düsseldorf Anfang 2011 eine \"entsprechende Auffassung\". Leider ohne Angabe des AZ oder sonstiger, näherer Angaben. Weiss jemand Genaueres?]
Zu diesem Zeitpunkt 04 hatte ich aberschlicht überhaupt noch keine Kenntnis von einem Sondervertrag! Wie könnte ich dann entsprechende Preise eines SV anerkannt haben!?
NGW hatte offensichtlich selbst jetzt in der mündl. Verhandlung, und auch natürlich über Jahre vorprozessual, noch mit der Grundversorgung argumentiert.
3.1. Gem. des angeblich anerkannten Preisniveau von 2004 verbliebe (nach Lesart des Gerichts) eine Zahlungsverpflichtung i. H. v. mehreren Tausend Euro.
3.2. Die Kosten würden gegeneinander aufgehoben.
4. Auf die
\"dringende\" Empfehlung des LG schloss mein Anwalt
\"unter Vorbehalt\" meiner Zustimmung\" einen entsprechenden Vergleich, den dieser also noch zurückziehen kann!
Ich habe in diesem Moment ganz und gar nicht die Absicht, einem derartigen Vergleich zuzustimmen!
Im Gegenteil, ich bin stocksauer. Aber das sind zunächst nur Emotionen.
JETZT brauche ich aber Munition!2004/5
Jahresendabrechnung/Aufrechnung Guthaben, NGW/GelsenwasserUnbillig ist insbesondere, dass Sie Ihre bereits in der Vergangenheit üppigen Gewinne auf meine Kosten sichern und erhöhen wollen.Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen, insbesondere die Steigerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten und den Anteil dieser Kosten am Gesamtpreis.Bis Sie diesen Nachweis erbracht haben, zahle ich nur den alten Preis in Höhe von 3,20 Cent/kWh, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags von zwei Prozent, zuzüglich MWST, insgesamt also 3,79 Cent/kWh.Meine künftigen Zahlungen/Nachzahlungen in Bezug auf die Abschlagszahlungen in Höhe von XXX,- EUR und auf den Endbetrag mittels der Jahresendabrechnung sind nach § 367 BGB nur auf die Hauptforderung unter Zugrundelegung der bisherigen Preise in Höhe von 3,20 Cent/kWh zzgl. eines Aufschlags von 2 Prozent, zzgl. MWST, also 3,79 Cent/kWh zu verrechnen.Daher bitte ich um dementsprechende Ausstellung der Jahresendabrechnung.Ich behalte mir vor, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.