Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
egn:
--- Zitat ---Original von PLUS
@RR-E-ft, es geht um \"sprunghaft\", \"rücksichtslos\" und \"uneffektiv\".
--- Ende Zitat ---
Was ist für Sie \"sprunghaft\"?
Die Erhöhung der erzeugten Energiemenge ändert sich nur im % Bereich der gesamten Erzeugung.
Was ist für Sie \"rücksichtslos\"?
Der Ausbau geht im großen und ganzen nach Plan. Die Netzbetreiber und Stromkonzerne wissen schon seit vielen Jahren über die geplante Entwicklung bescheid. Nur haben sich die Hände in den Schoß gelegt anstatt was zu tun. Sie haben die zig Mrd Euro, die sie über überhöhte Verbraucherpreise vom Verbraucher abgeschöpft haben lieber an ihre Anteilseigner ausgeschüttet als sie in die Weiterentwicklung der Energieversorgung zu investieren.
Was ist für Sie \"uneffektiv\"?
Das EEG ist eines der effektivsten Gesetze überhaupt. Deshalb wird es auch von unzähligen Staaten erfolgreich kopiert. Es hat dazu geführt dass eine Dynamik in Gang gekommen ist die dazu führt dass bis 2050 eine nahezu 100 % Versorgung mit regenerativen Energien erreicht werden kann. Während bei anderen Stromerzeugern für neu gebaute Anlagen die Kosten beständig steigen, findet hier eine Kostendegression statt die alle Erwartungen übertrifft.
--- Zitat ---Auch beim Umstieg sind die Ziele des § 1 EnWG, das sind eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, zu verfolgen und zu beachten.
--- Ende Zitat ---
Was das EnWG alleine nicht geschafft hat - die Abzocke durch die Energiekonzerne zu beenden - schafft das EEG ganz nebenbei indem der Wettbewerb bei der Erzeugung angeheizt wird.
--- Zitat ---Das was Sie hier formuliert haben ist eine böswillige Unterstellung. Ich sehe einige Ziele erheblich gefährdet und das zum Nachteil der schon heute arg gebeutelten normalen Endverbraucher. Werden hier die Interessen von Energieerzeugern oder die von Verbrauchern vertreten?
--- Ende Zitat ---
Sie vertreten die Interessen der Stromkonzerne, die Befürworter der regenerativen Energien dagegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung.
Gerade durch die Stärkung des Wettbewerbs bei der Energieerzeugung werden die Interessen der Verbraucher vertreten. Für den Wettbewerb bei den Verbraucherpreisen müssen aber die Verbraucher selbst sorgen indem sie zu günstigeren Anbietern wechseln. Der Ruf nach dem Staat zeugt nur von der eigenen Unmündigkeit.
--- Zitat ---Sie wissen sehr genau, dass für die Haushaltskunden die Preise ständig auch wegen der in jeder Hinsicht garantierten Einspeisung gestiegen sind und sie werden bei dieser Energiepolitik weiter steigen.
--- Ende Zitat ---
Das weiß niemand außer Ihnen. Die Verbraucherpreise sind in erster Linie durch die willkürlichen Preisfestsetzungen durch die Stromversorger, die durch mangelnden Wettbewerb verursacht werden, bestimmt.
--- Zitat ---Es geht doch in erster Linie um normale Endverbraucher!? Wer zahlt denn z.B. die Differenz zwischen merit-order und den 57,4 cent die Max Sonnenmeier für die eingespeiste Kilowattstunde von seiner 2004 montierten Dachanlage noch bis 2024 erhält usw. usf...
--- Ende Zitat ---
Diese Differenz zahlt umgelegt auf den gesamten nicht-priviligierten Stromverbrauch der Verbraucher. Würde aber der EEG-Strom nicht eingespeist so würde der Verbraucher wegen des fehlenden Wettbewerbs bei der Erzeugung genauso viel oder mehr zahlen, ohne dass der Wandel hin zu einer regenerativen Energieerzeugung erfolgt. Man sehe sich dazu einfach die Zahlen an der Strombörse in 2008 im Vergleich zu 2011 an. Der Wettbewerb durch den EEG-Strom an der Börse sorgt dafür dass die Peak-Preise im Verhältnis zu den Base-Preisen niedrig bleiben und so der Strom für alle Käufer an der Strombörse günstiger geworden ist. Von den positiven Umwelteffekten hinsichtlich der Verdrängung der Produktion mit schmutzigen Spitzenlastkraftwerken will ich gar nicht reden.
--- Zitat ---Und dieses Preistreiberspiel wird fortgesetzt wie die Verbraucher aktuell erfahren mussten. In dieser extremen Form ist diese PV-Förderung kein Muster für andere wie das von der davon profitierenden Seite immer wieder behauptet wird. Die meisten wissen das und behaupten es trotzdem.
--- Ende Zitat ---
Woher wollen Sie wissen was die meisten wissen?
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von PLUS
--- Ende Zitat ---
Die Grafik kann schon dazu beitragen, dass man den Überblick verliert.
In den blauen Bereich Stromerzeugung, -transport und -vertrieb fallen die Großhandelspreise für Strom, welche die Vertriebe zu zahlen haben und die Gewinnanteile der Versorger am Strompreis.
Bekannt ist, dass die Großhandelspreise infolge der Weltwirtschaftskrise und der gesunkenen Stromnachfrage der Industrie gegenüber den Höchstständen 2008 massiv eingebrochen waren, teilweise um 3 Ct/ kWh.
Wäre die Wettbewerbssituation auf dem Strommarkt für Endkunden besser, wären die Versorger gezwungen gewesen, die gesunkenen Großhandelspreise über entsprechende Preissenkungen an die Letztverbraucher weiterzugeben, so wie es schließlich auch der gesetzlichen Verpflichtung der Grundversorger entspricht (BGH KZR 2/07 Rn. 26; VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Gesunkene Großhandelspreise erreichen nur die Industriekunden
Wären die gesunkenen Großhandelspreise entsprechend an die Verbraucher weitergegeben worden, hätte der Anstieg der EEG- Umlage gar nicht zwingend zu entsprechenden Strompreiserhöhungen geführt.
Die Stromkonzerne haben Preissenkungsspielräume nicht an die Verbraucher weitergegeben.
--- Zitat ---Die Stromkonzerne begründen den Preisanstieg für die Kunden im Wesentlichen mit der Erhöhung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebenen Umlage im kommenden Jahr. Das sei sachlich nicht gerechtfertigt, erklärte Kurth: Die Vermarktung zunehmend größer werdender Mengen erneuerbarer Energien wirke sich senkend auf die Großhandelspreise aus. Den Konzernen verblieben bei einem durchschnittlichen Strompreis von 23,42 Cent pro Kilowattstunde abzüglich Steuern, Abgaben und Netzentgelten 8,11 Cent, erläuterte Kurth weiter. Bei Energiebeschaffungskosten von rund 5 Cent pro Kilowattstunde, die angesichts der aktuellen Börsenpreise jedem Versorger möglich seien, blieben also rund 3 Cent Spielraum für Preissenkungen.
--- Ende Zitat ---
Fazit:
Vor allem die infolge zu geringen Wettbewerbsdrucks unterbliebene Weitergabe von Preissenkungsspielräumen durch die Stromkonzerne sorgt für die Erhöhung der Letztverbraucherpreise. Selbst bei einem Anstieg der EEG- Umlage wären wohl Strompreissenkungen möglich gewesen. Das wissen der Präsident der Bundesnetzagentur, viele Experten. Dieses Wissen ist jedoch ersichtlich nicht Allgemeingut.
Dass der Staatshaushalt (einige meinen der Finanzminister) allein durch die Mehrwertsteuer auch von steigenden Letzverbraucherstrompreisen profitiert, ist eine Binsenweisheit.
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Sollte durch die EEG- Einspeisungen nach Vermarktung der EEG- Strommenge in 2011 eine durch die EEG- Umlage zu finanzirende Belastung von 17 Mrd. Euro übrig bleiben und davon allein 8 Mrd. EUR auf Solarstrom entfallen, ist das freilich ein ganz dicker Brocken. Und natürlich darf die Frage gestellt werden, ob diese Belastung in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem steht, welchen Nutzen es gesamtwirtschaftlich stiftet, ob nicht etwa Gewichte verlagert werden müssen, um das gleiche Ziel (Anteil der EEG- Stromerzeugung am Strommix) effizienter (mit geringerem finanziellen Aufwand) zu erreichen.
Ich bin aus o. g. Gründen auch der Meinung, dass die Mindestvergütung für Solarstrom abgesenkt werden könnte, ohne den bisherigen wirtschaftlichen Anreiz zu verringern.
Dass die Solarbranche, beginnend bei den Herstellern und Installateuren bei Nichtabsenkung die Rente abzugreifen sucht, ist nur verständlich.
Denen wird der Druck zur möglichen Preissenkung infolge technologischen Fortschritts und zunehmender Skaleneffekte genommen.
Netznutzer hat ja beschrieben, was sich da teilweise auf dem Markt abspielen soll.
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Mitte Mai wurde in den Preislisten der Solarverkäufer ein Preisnachlass für Installationen im Juli von 6% eingeräumt, da dies die zu erwartende Absenkung der Regierung sei. Jetzt, wo es keine Absenkung gibt, schwupp, sind die alten Preise wieder da.
--- Ende Zitat ---
Das wäre jedoch nicht möglich, wenn es auch auf diesem Markt mehr Wettbewerb gäbe. Dann würden Kostenvorteile durch Preissenkungen auch weitergegeben werden, vollkommen uanbhängig davon, wie hoch die gesetzliche Mindestvergütung ist. Es kommt dann nur zur Verschiebung der Rente von der Solarbranche auf die Anlagenbetreiber.
Statistikbericht der Bundesnetzagentur zum EEG
Würde die Solarförderung nach EEG für Neuanlagen völlig entfallen, würde es wohl keinen weiteren Zubau geben. Entscheidend für die Investitionsentscheidung ist ja, wie planbar die künftige Erlössituation ist.
Der entsprechende Markt könnte in Deutschland komplett zusammenbrechen. Die Mittelständler, die sich darauf spezialsiert haben, müssten sich völlig neu ausrichten.
Vor dem Stichtag käme es jedoch wohl noch einmal zum Ferkelrennen mit dem Effekt, dass die Solarbranche maximale Preise nehmen kann (Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis).
Der Investiotionsanreiz für Solaranlagen bemisst sich nach der Höhe der Einspeisvergütung und den Kosten für Errichtung und Betrieb. Der Betrieber der Solaranlage entscheidet nur darüber, ob er den erzeugten Strom zur EEG- Mindestvergütung in das Netz einspeist, den erzeugten Strom selbst verbraucht oder aber direkt vermarktet. Er entscheidet sich für die Variante, die ihm den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen stiftet. Mehr Einfluss hat er auch nicht. Wieviel Solarstrom anhand der installierten Kapazität schlussendlich die Residuallast vermindert, entscheidet sich nach dem Wetter.
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Grafik kann schon dazu beitragen, dass man den Überblick verliert.
In den blauen Bereich Stromerzeugung, -transport und -vertrieb fallen die Großhandelspreise für Strom, welche die Vertriebe zu zahlen haben und die Gewinnanteile der Versorger am Strompreis.
Bekannt ist, dass die Großhandelspreise infolge der Weltwirtschaftskrise und der gesunkenen Stromnachfrage der Industrie gegenüber den Höchstständen 2008 massiv eingebrochen waren, teilweise um 3 Ct/ kWh.
Wäre die Wettbewerbssituation auf dem Strommarkt für Endkunden besser, wären die Versorger gezwungen gewesen, die gesunkenen Großhandelspreise über entsprechende Preissenkungen an die Letztverbraucher weiterzugeben, ....
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Fazit:
Vor allem die infolge zu geringen Wettbewerbsdrucks unterbliebene Weitergabe von Preissenkungsspielräumen durch die Stromkonzerne sorgt für die Erhöhung der Letztverbraucherpreise. Selbst bei einem Anstieg der EEG- Umlage wären Strompreissenkungen möglich gewesen. Das wissen der Präsident der Bundesnetzagentur, viele Experten. Dieses Wissen ist jedoch ersichtlich nicht Allgemeingut.
Dass der Staatshaushalt (einige meinen der Finanzminister) allein durch die Mehrwertsteuer auch von steigenden Letzverbraucherstrompreisen profitiert, ist eine Binsenweisheit.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, damit der Überblick nicht verloren geht. Was Sie zur Wettbewerbssituation schreiben ist unbestritten. Nicht in Ordnung ist der hier im Forum immer wieder zu findende Relativierungs- und Verniedlichungsversuch des staatlichen Anteils in Form von Steuern, diversen Abgaben und der EEG-Umlage in dem man auf die \"bösen\" Energieversorger verweist. Beides gehört zur Wahrheit! Der \"blaue Bereich\" in der Grafik gliedert sich aktuell in rund 22 % Entgelte zur Nutzung der Stromnetze und 32 % Einkauf, Vertrieb, Energiemanagement etc., 46 % sind Steuern und Abgaben. Die Entgelte für die Netznutzung werden von der Bundesnetzagentur genehmigt, sie sind somit staatlich fixiert. Selbst hier dürften trotzdem nicht unerhebliche Gewinnanteile enthalten sein.
Ihr Fazit ist nur bedingt richtig, da es ausgeprägt einseitig daherkommt. Der sogenannten Staatsanteil (EEG, KWK, KA, Stromsteuer, MwSt.) hat sich seit 1998 um rund 170 % erhöht. Erzeugung, Transport und Vertrieb um rund 5 %.
Selbst wenn dieser letzte Anteil eigentlich hätte sinken müssen, wo sind denn die wirklichen Preistreiber zu finden?
Außerdem, wenn nicht gerade der Steuersatz erhöht wird, verändert die Umsatzsteuer den Staatsanteil nicht. Weder bei einer Preissenkung noch bei einer Preiserhöhung.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Würde die Solarförderung nach EEG für Neuanlagen völlig entfallen, würde es wohl keinen weiteren Zubau geben. Der entsprechende Markt könnte in Deutschland komplett zusammenbrechen.
Die Mittelständler, die sich darauf spezialsiert haben, müssten sich völlig neu ausrichten.
--- Ende Zitat ---
Selbst wenn das die Regel wäre, das rechtfertigt keine Förderung. Es wird vielleicht in vielen Fällen so sein, aber es ist ein längst überfälliger und zwingend notwendiger Anpassungsprozeß um die Milliardenverschwendung zu stoppen. Wenn nach einer jahrelangen, im weltweiten Vergleichsmaßstab, extremen Förderung immer noch keine Marktfähigkeit besteht, dann ist das ein klares Indiz für eine Fehlförderung mit den entsprechenden Folgen. Wenn es um die Verbraucher gehen sollte: Eine Weiterförderung vergrößert den angerichteten Schaden zu Lasten der Verbraucher weiter.
RR-E-ft:
Bei gleichbleibendem Mehrwertsteuersatz profitiert der Fiskus von steigenden Strompreisen. Es macht eben einen Unterschied, ob 19 Prozent auf 16 Ct/ kWh oder 19 Prozent auf 20 Ct/ kWh dem Fiskus zufließen.
Bevor man mit Prozentrechnung operiert, sollte man es mal mit den Nominalwerten versuchen. ;)
Dann würde nämlich auch ersichtlich, um welchen Betrag der Anteil Stromerzeugung, -verteilung und -vertrieb einschließlich Gewinnanteil der Stromkonzerne nominal gestiegen ist.
Erst wenn man die jeweilige nominale Veränderung aller preisbildenden Kostenfaktoren betrachtet, sieht man, was die Preise konkret und in welchem Maße treibt.
PLUS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Bei gleichbleibendem Mehrwertsteuersatz profitiert der Fiskus von steigenden Strompreisen. Es macht eben einen Unterschied, ob 19 Prozent auf 16 Ct/ kWh oder 19 Prozent auf 20 Ct/ kWh dem Fiskus zufließen.
Bevor man mit Prozentrechnung operiert, sollte man es mal mit den Nominalwerten versuchen. ;)
Dann würde nämlich auch ersichtlich, um welchen Betrag der Anteil Stromerzeugung, -verteilung und -vertrieb einschließlich Gewinnanteil der Stromkonzerne nominal gestiegen ist.
Erst wenn man die jeweilige nominale Veränderung aller preisbildenden Kostenfaktoren betrachtet, sieht man, was die Preise konkret und in welchem Maße treibt.
--- Ende Zitat ---
So so, wieder mal die Prozentrechnung. :D Es war vom Staatsanteil die Rede, nicht von Nominalwerten. Bei der Umsatzsteuer gibt es noch keine Progression. Die Umsatzsteuer verändert sich in Relation zu den Preisbestandteilen. Wenn sich bei der Umsatzsteuer etwas nominal verändert ist das bei unverändertem Steuersatz eine Folgewirkung, nicht die Ursache!
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