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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize

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superhaase:
Sicher habe ich einen Irrtum meinerseits in Betracht gezogen, kann ihn aber nicht erkennen.
Nur weil viele Leute in vielen Studien denselben Irrtum mit dem lapidaren Satz \"Die vNNE sin in den EEG-Vergütungen bereits enthalten\" begehen, wird er nicht geheilt.

Sachlich lässt sich diese Sichtweise jedenfalls nicht stützen, sie stützt sich bisher offenbar allein auf die falsche Interpretation des Wortlauts von §35 Abs. 2 EEG, der eine Reihe von Leuten unterliegen.

Netznutzer:

--- Zitat ---Bleibt festzustellen, dass die EEG-Vergütungen definitiv keine vNNE-Vergütungen enthalten. Wenn jemand etwas anderes schreibt, auch wenns ein Netznutzer, Netzbetreiber oder Stromversorger ist, dann unterliegt er wohl einem Irrtum.
--- Ende Zitat ---

EVU\'s aller Bundesländer seht her, ihr macht\'s alle falsch, denn Superhaase hat gesprochen!

NN

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von superhaase
Sicher habe ich einen Irrtum meinerseits in Betracht gezogen, kann ihn aber nicht erkennen.
--- Ende Zitat ---

Es liegt beim Irrenden in der Natur der Sache.
Es hält ja wohl niemand bewusst einen eigenen Irrtum aufrecht.

superhaase:
Bleibt die sachliche Wertung des offensichtlichen Widerspruchs der Sichtweise, dass die EEG-Vergütungen eine vNNE enthalten sollen.

Nur so lässt sich wohl herausfinden, welche Seite nun einem Irrtum unterliegt.
Meine Position habe ich wohl verständlich begründet.
Die von mir aufgezeigten Widersprüche der Gegenposition sollten nun aufgelöst werden, um mich und eventuell einige Mitleser von meinem Irrtum zu überzeugen. :)

ciao,
sh

RR-E-ft:
Sie lassen insbesondere auch  die Begründung zu § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 StromNEV außer acht, nämlich dafür, dass EEG- Einspeiser für ihre dezentrale Einspeisung keine vNNE besonders vergütet bekommen.

Für diese sachliche Ungleichbehandlung bei dezentraler Einspeisung bedarf es nämlich einer sachlichen Rechtfertigung, Art. 3 GG.
Die sachliche Rechtfertigung besteht ausschließlich darin, dass in den EEG- Einspeisevergütungen die vNNE bereits enthalten sind.

Weiter verkennen Sie, dass wegen § 35 Abs. 2 EEG beim VNB real Differenzkosten in Höhe der vNNE gem. § 18 Abs. 2 StromNEV verbleiben, die ihrerseits in die lokalen NNE einfließen.

Das kann man abstreiten wie man will. Es ist aber so. ;)

Wer wollte die Lebensenergie aufbringen, Sie von einem eigenen Irrtum zu überzeugen? :D
Ich nicht.

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