Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
Netznutzer:
--- Zitat ---Aber abgesehen davon kann ich persönlich mit einer Abschaffung der vNNE-Vergütung auch leben, ich erhalte nämlich keine.
--- Ende Zitat ---
Doch, Sie erhalten vNNE, es ist in Ihrer Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage enthalten.
Gruß
NN
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von superhaase
Wer erhält den derzeit vNNE?
Wohl keine PV-Anlage und wohl auch kein Windpark, denn diese werden nach EEG vergütet und sind damit per Gesetz davon ausgeschlossen.
--- Ende Zitat ---
Netznutzer hat schon wieder recht.
vNNE sind in den EEG- Einspeisevergütungen bereits enthalten, allein mit dieser Begründung bekommen EEG- Einspeiser keine gesonderte Vergütung gem. § 18 StromNEV.
Bei Wegfall der Vergütung gem. § 18 StromNEV sind die EEG- Einspeisevergütungen demnach wohl auch konsequent um jene Beträge zu kürzen bzw. zu bereinigen. ;)
Allerdings ist im bisherigen System nicht klar abgebildet, dass die EEG- Einspeisevergütung aus mehreren Komponenten besteht, von der eine die vNNE sind, siehe S. 55 ff..
Die vNNE verteuern die örtlichen Netzentgelte und somit die Strompreise in der betroffenen Region, jedenfalls soweit sie nach § 18 StromNEV gesondert vergütet werden.
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
vNNE sind in den EEG- Einspeisevergütungen bereits enthalten, allein mit dieser Begründung bekommen EEG- Einspeiser keine gesonderte Vergütung gem. § 18 StromNEV.
--- Ende Zitat ---
Wo ist das so begründet?
RR-E-ft:
In der amtlichen Begründung in den Gesetzesmaterialien zu § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 StromNEV.
superhaase:
Wo kann man diese amtliche Begründung zur StromNEV einsehen?
Ob die vNNE in der EEG-Einspeisevergütung \"enthalten\" sind, oder vielmehr nur als mit der EEG-Einspeisevergütung \"als abgegolten\" zu betrachten sind, ist hier fraglich.
Schließlich ist es wohl so:
Die durch die EEG-Einspeisung vermiedenen NNE (vNNE) werden bei der Wälzung der EEG-Einspeisevergütung abgezogen.
Der VNB benötigt wegen der dezentralen Einspeisung durch die EEG-Anlagen entsprechend weniger Strom aus dem vorgelagerten Netz. Entsprechend weniger muss er auch Netznutzungskosten an den vorgelagerten Netzbetreiber bezahlen. Da er aber seinen Kunden bzw. dem Zwischenhändler die NNE aller Ebenen bei vollem Bezug (ohne dezentrale Einspeisung) berechnet, hätte er zunächst durch den geringeren Bezug aus dem vorgelagerten Netz finanziell einen Vorteil erzielt. Dadurch jedoch, dass die vNNE für die EEG-Vergütung in Abzug gebracht werden, gleicht sich die Bilanz theoretisch aus (spätestens bei der Jahresabrechnung zwischen ÜNB und VNB).
Das bedeutet, dass die EEG-Umlage keine vNNE enthält.
Somit werden also die vNNE aus EEG-Einspeisug an die Endverbraucher weitergegeben!
Oder hab ich da einen Knoten im Gedankengang?
Die flapsige Formulierung \"eine Vergütung für vNNE ist in der EEG-Einspeisevergütung bereits enthalten\" ist daher wohl sachlich falsch.
Richtig müsste es dann heißen: \"Die vNNE sind mit der EEG-Einspeisevergütung als bereits abgegolten zu betrachten\", oder so.
Die EEG-Einspeisevergütungen orientieren sich ja auch nicht nach der Netzebene, in die eingespeist wird. Sie orientieren sich an den erwarteten Stromgestehungskosten der EE-Stromarten, völlig unabhängig von irgendwelchen Netzsituationen oder ähnlichem.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die vNNE verteuern die örtlichen Netzentgelte und somit die Strompreise in der betroffenen Region, jedenfalls soweit sie nach § 18 StromNEV gesondert vergütet werden.
--- Ende Zitat ---
Wie das?
Es werden doch nur diejenigen vNNE an dezentrale Einspeiser ausgeschüttet, die auch tatsächlich vermieden werden und die somit der regionale Netzbetreiber auch nicht an vorgelagerte Netze abführen muss.
Gäbe es keinerlei dezentrale Einspeisung in einem Gebiet, so müsste der gleiche volle Betrag an Netznutzungsentgelten vom Endverbraucher bezahlt werden.
Durch die vorgeschriebene Berechnung der vNNE wird angeblich auch gewährleistet, dass die Summe aus den Kosten des vorgelagerten Netzes und den vNNE die Kosten ohne Berücksichtigung der dezentralen Einspeisung nicht übersteigen dürfen.
Wie das genau geregelt ist, hab ich aber noch nicht eruiert.
ciao,
sh
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