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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize

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PLUS:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Niemend hat Interesse daran, dass sich eine bestehende Sachdiskussion in ein uferloses Palaver verwandelt/ entwickelt, weil es einigen nicht gelingt, sich auf das Sachthema zu konzentrieren.
....
Noch mehr endloses Geschwafel?

--- Ende Zitat ---
So sehen Diskussionseingriffe des Moderators in diesem Forum aus! Danach die obige selbst mitgestaltete themaferne Diskussion um vermiedene Netzentgelte. Beim Thema geht es um die Milliardenförderung der EE durch die Verbraucher. Absicht oder nicht? Es hat Methode und die Wirkung bleibt. Ablenken, abwürgen, zulassen und noch dabei mitmachen. Sorry, aber man muss das deutlich beim Namen nennen: Moderation sieht anders aus!

Zum Thema: Die Förderung ist keinesfalls toll und erfolgreich. Es bleibt eine Milliardenverschwendung zu Lasten der Verbraucher und ein unberechenbarer und ungerechter Krampf von Anfang an. Ich bleibe dabei: Weg damit - keine weitere Förderung mehr nach diesem Muster!
Unter privatwirtschaftlichen oder privatrechtlichen Bedingungen wäre der Spuk längst am Ende. Die rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Zweifel sind bekannt und berechtigt. Man muss nicht alles immer wiederholen.

Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.

Wer ernsthaft Verbraucherinteressen vertritt, kann nur feststellen, dass da einiges nicht in Ordnung ist und das so nicht weitergehen kann mit dieser EE-Förderung! Eigentlich müssten an diesem System gerade Juristen Zweifel kommen.[/list]

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von PLUS

Zum Thema: Die Förderung ist keinesfalls toll und erfolgreich. Es bleibt eine Milliardenverschwendung zu Lasten der Verbraucher und ein unberechenbarer und ungerechter Krampf von Anfang an. Ich bleibe dabei: Weg damit - keine weitere Förderung mehr nach diesem Muster!
Unter privatwirtschaftlichen oder privatrechtlichen Bedingungen wäre der Spuk längst am Ende. Die rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Zweifel sind bekannt und berechtigt. Man muss nicht alles immer wiederholen.

Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.

Wer ernsthaft Verbraucherinteressen vertritt, kann nur feststellen, dass da einiges nicht in Ordnung ist und das so nicht weitergehen kann mit dieser EE-Förderung! Eigentlich müssten an diesem System gerade Juristen Zweifel kommen.
--- Ende Zitat ---

Das ist eine nun mehrfach wiederholte und deshalb bereits hinlänglich bekannte Meinung eines Einzelnen, die man teilen kann, aber gewiss nicht teilen muss.

Keine Förderung mehr nach diesem Muster?
Nach welchem Muster dann statt dessen?

Fakt ist: Auch eine drastisch erhöhte EEG- Umlage muss nicht zwingend zu höheren Strompreisen der Grundversorgung führen.

In Jena zB. wurden die Strompreise der Grundversorgung seit zwei Jahren überhaupt nicht angehoben, obschon die EEG- Umlage zwischenzeitlich drastisch erhöht wurde.
Einige (wenige) Grundversorger haben zwischenzeitlich sogar die Strompreise der Grundversorgung abgesenkt.
Möglich wurde dies durch gesunkene Großhandelspreise, die auch auf die EEG- Einspeisung zurückzuführen sein sollen....

Das passt natürlich nicht so richtig ins (vorgefasste) Bild, so dass man über solche Umstände in der Diskussion hinweggehen muss. (Tarnen, Täuschen, in die Furche ducken...)



--- Zitat ---Original von PLUS
Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.
--- Ende Zitat ---

Sollten Ausgleiche über die Regulierungskonten tatsächlich nicht beim Verbraucher ankommen, liegt das jedenfalls nicht an den gesetzlichen Regelungen des EEG.

Aber was zählen schon Sachargumente?!

Es wird ohne Rücksicht darauf einfach die eigene vorgefasste Meinung wie ein Mantra wiederholt.  

Eine Sachdiksussion stellt man sich anders vor. Diese muss sich von einem Palaver unterscheiden.

egn:

--- Zitat ---Original von PLUS
Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage?
--- Ende Zitat ---

Hier schreiben Sie genau das was wir schon lange schreiben, sie aber immer wieder anzweifeln:
Die Preisbildung bei den Endverbraucherpreisen erfolgt nicht unbedingt durch reine Addition der Kostenbestandteile. Wie viele andere Preise werden diese im Wettbewerb gebildet und haben nicht unbedingt was mit den tatsächlichen Kosten zu tun.

So ist es dann so wenn es am Ende des Jahres der Wettbewerb erlaubt, dass die gesunkene EEG-Umlage nicht dazu führt dass der Endverbraucherpreis sinkt. Da können dann bei den meisten Grundversorgern wieder gestiegene Preise am Terminmarkt wegen des Atomausstiegs als Begründung für weitere Steigerungen her halten.  Auch die gesunkenen Großhandelspreise am Spotmarkt durch die EEG-Einspeisung werden nicht berücksichtigt. Selbst wenn die EEG-Umlage weg fallen würde ist es sehr unwahrscheinlich dass dann der Endverbraucherpreis exakt um die die EEG-Umlage sinken würde.

Durch die mangelnde Wechselwilligkeit der Endverbraucher haben die Versorger leichtes Spiel. Sie finden immer einen Grund ihre Preise zu erhöhen und damit ihre Marge zu verbessern. Es bleibt deshalb eine vordringliche Aufgabe des Verbraucherschutzes die Endverbraucher über die Wechselmöglichkeiten zu informieren und so die Zahl der Wechselwilligen von heute knapp 10 % auf deutlich über 50 % zu erhöhen. Denn wenn bei den Versorgern nach einer Preiserhöhung 50 % der Kunden wechseln dann werden sie sich es in Zukunft genau überlegen in wie weit sie die Preise anpassen.

RR-E-ft:
Die Preise der Grundversorgung müssen jedenfalls entsprechend gesetzlicher Preisbestimmungspflicht gebildet werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.10 VIII ZR 81/08 Rn. 18].


--- Zitat ---Aus der Bindung des Allgemeinen Tarifs an billiges Ermessen folgt, dass das Preisänderungsrecht des Gasversorgungsunternehmens nach § 4 AVBGasV mit der Rechtspflicht einhergeht, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und den Zeitpunkt einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist (BGHZ 176, 244, Tz. 26; Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 28, und vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 29).
--- Ende Zitat ---

Eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils ist dabei unzulässig, egal ob Wettbewerber ihren Gewinnanteil an den Preisen erhöhen [können] (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10, ZNER 15/1/2011, S. 69 ff.).
Die Rechtsdurchsetzung steht auf einem anderen Blatt (ZNER 15/2/2011, S. 130 ff.)

Fraglich, um wieviel das Preisniveau ohne EEG- Umlage niedriger liegen könnte, wenn man den Einfluss der EEG- Einspeisung  auf Großhandelspreise mit berücksichtigt.

Netznutzer:

--- Zitat ---Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben.
--- Ende Zitat ---

Dies wird sich wohl erst am Jahresende herausstellen. Fakt ist, dass das EEG-Konto mit -1,3 Mrd. € gestartet ist, zwischenzeitlich durch sehr kalte Winter- und windschwache Übergangsmonate schnell auf + 0,78 Mrd. € angestiegen, und derzeit auf 0,38 Mrd. wieder heruntergekommen ist. http://www.eeg-kwk.net/de/file/UeNB_EEG-Kontostand-2011-06-30.pdf
Eine Aussage zu treffen, ob der Betrag als solches zu hoch angesetzt ist, weiss man nach der Testierung für 2011 im Sommer/Herbst 2012. Fakt ist, im verg. Jahr war er um 1,3 Mrd. € zu niedrig angesetzt, und es gibt keinen logischen und sachlichen Grund, warum Übertragungsetzbetreiber, die von der Politik zur Abwicklung des EEG gezwungen werden, in Vorlage gehen sollen. Der Zinsaufwand wird von keiner Regulierungsbehörde anerkannt, wenn man da andere Aufschläge haben möchte, muss die Politik etwas an den Gesetzen änden.

Gruß

NN

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