Energiepolitik > Erneuerbare Energie
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
RR-E-ft:
@sh
Siehe Seiten 4, 28 des Abschlussbericht im Auftrag der BNetzA vom 05.07.11
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
--- Zitat ---Original von superhaase
Das wird nach entsprechenden Schlüsseln errechnet.
Die Netzbetreiber werden wohl in der Aushandlung der Verbändevereinbarungen darauf geachtet haben, dass da nicht zu viel gezahlt wird.
Ich kann das nicht beurteilen.
--- Ende Zitat ---
Alles reine Spekulation.
--- Ende Zitat ---
Ich sagte ja, das kann ich nicht beurteilen.
Ich gehe einfach davon aus, dass die Netzbeteiber sich nicht über den Tisch ziehen (haben) lassen und nicht ohne Grund zu viel an vNNE an dezentrale Einspeiser zahlen.
Sind ja Fachleute und haben ein Eigeninteresse daran, kein Geld zu verschenken.
Jedenfalls ist es mindestens ebenso reine Spekulation, wenn man behauptet, die vNNE würden unangemessen sein (hinsichtlich Leistungs- oder Arbeitsanteil).
--- Zitat ---Daraus ergibt sich zunächst so zutreffend wie unstreitig, dass der NB den finanziellen Vorteil der vNNE nicht behalten soll.
--- Ende Zitat ---
Ja, unstreitig.
--- Zitat ---Ein Grund dafür, dass die Einspeiser diesen Vorteil bekommen müssen statt die Netznutzer zu entlasten, ist nicht (wirklich) ersichtlich.
[...]
Der Umstand allein, dass dezentrale Einspeisung vNNE bewirkt, rechtfertigt die Auszahlung an die Einspeiser m. E. nicht.
--- Ende Zitat ---
Müssen nicht, aber sollen. Und zwar als Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts, der die dezentralen Einspeiser im Wettbewerb benachteiligt und die deshalb nicht mehr den Preis erzielen können, den sie am \"normalen\" Handelspunkt vor der Tür des Abnehmers erzielen konnten.
So war das gedacht und wurde vereinbart.
Sicher kann man der Ansicht sein (wie es wohl die Atom- und Braunkohlekraftwerksbetreiber sind), dass man auf einen solchen Ausgleich für die Wettbewerbsverzerrung verzichten kann.
Wem dann damit geholfen ist, ist auch klar. Dem Verbraucher jedenfalls nicht. Man schanzt nur den Großkraftwerksbetreibern einen wohl ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu. Schließlich wird der Strom nicht in Leipzig an der Börse verbraucht, sondern in den Verteilnetzen (400V) vor Ort.
Eine Ersparnis für die Verbraucher ergab/ergibt sich durch die an die dezentralen Erzeuger ausgezahlten vNNE insofern, als die Netze weniger stark ausgebaut werden müssen als in dem Fall, in dem die dezentralen Einspeiser nach und nach wegen dem Wettbewerbsnachteil gegenüber Großkraftwerken verschwinden bzw. nicht hinzugebaut werden.
Was übrigens den Ausbau der Windkraft im Süden Deutschlands betrifft, scheint in Bayern auch die Bundeswehr mit ihren Tiefflugkorridoren ein beträchtliches Hindernis zu sein:
Militärischer Gegenwind 8o
ciao,
sh
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von superhaase
Müssen nicht, aber sollen. Und zwar als Ausgleich für die Verschiebung des Handelspunkts, der die dezentralen Einspeiser im Wettbewerb benachteiligt und die deshalb nicht mehr den Preis erzielen können, den sie am \"normalen\" Handelspunkt vor der Tür des Abnehmers erzielen konnten.
--- Ende Zitat ---
@sh
Wenn es so etwas wie eine Löschtaste geben sollte, dann bitte diese einfach mal benutzen zum Thema \"Verschiebung des Handelspunktes\". Davon ist noch nicht einmal in der verlinkten bne- Stellungnahme aus 2004 die Rede. Es gibt keine saubere Herleitung außer die, dass der NB die vNNE jedenfalls nicht behalten soll. Sie könnten ebensogut allen Netznutzern zu Gute kommen. Die Netznutzer bezahlen nämlich Netzentgelte, die so hoch kalkuliert sind, als wären für die vorgelagerten Netze auch bezüglich der dezentral eingespeisten Strommengen Netznutzungentgelte in voller Höhe angefallen, was jedoch nicht der Fall ist, weil die vorgelagerten Netzbetreiber aus ihren NNE- Abrechnungen solche Mengen jedenfalls herausschneiden.
Der bne spricht in seiner verlinkten Stellungnahme von 2004 davon, maßgeblich sei die physikalische Entlastung der Netze, die es bei dezentraler Wind- und PV- Einspeisung jedenfalls nicht gibt.
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@sh
Wenn es so etwas wie eine Löschtaste geben sollte, dann bitte diese einfach mal benutzen zum Thema \"Verschiebung des Handelspunktes\". Davon ist noch nicht einmal in der verlinkten bne- Stellungnahme aus 2004 die Rede.
--- Ende Zitat ---
Der bne ist nicht das Maß aller Dinge.
Die von mir weiter oben verlinkte Studie nicht gelesen?
Vielleicht würde man hinsichtlich der Begründung (neben der von mir verlinkten Studie) auch eher auf Seiten der kommunalen Stromerzeuger fündig, die wohl hauptsächlich von diesen vNNE-Regelungen profitieren.
Ich bin jetzt aber ehrlich gesagt zu faul zum Suchen, denn ich habe es ja verstanden. ;)
Jedenfalls vermute ich (vorsicht: reine Spekulation ;)), dass vor allem auch die kommunalen Stromerzeuger sich klar gegen eine Abschaffung dieser vNNE-Regelungen aussprechen würden.
--- Zitat ---Sie könnten ebensogut allen Netznutzern zu Gute kommen.
--- Ende Zitat ---
Sicher könnte sie das.
Aber das wollte man wohl nicht, weil man so weniger Investitionen in dezentrale Kraftwerke befürchtete, wobei sich langfristig vielleicht gar keine vNNE mehr ergeben hätten, die man den Netznutzern zugute kommen lassen hätte können. (schöner Satz ;))
So wohl die Befürchtung und der Grund für diese ganze vNNE-Sache.
--- Zitat ---Die Netznutzer bezahlen nämlich Netzentgelte, die so hoch kalkuliert sind, als wären für die vorgelagerten Netze auch bezüglich der dezentral eingespeisten Strommengen Netznutzungentgelte angefallen, was jedoch nicht der Fall ist, weil die vorgelagerten Netzbetreiber aus ihren NNE- Abrechnungen solche Mengen jedenfalls herausschneiden.
--- Ende Zitat ---
Würde der Strom in der Ebene der Verteilnetze bzw. in der jeweiligen Einspeiseebene gehandelt, wären auch die kompletten Netzkosten der vorgelagerten Netze in den Großkraftwerksstrom eingepreist. Somit würden die Verbraucher genauso hohe Netzkosten zahlen.
So soll es ja angeblich vor Einführung des Handelspunkt in der Höchstspannungsebene (Leipziger Strombörse) gewesen sein.
ciao,
sh
RR-E-ft:
@sh
Früher gab es nicht nur einen Kaiser, sondern auch unterschiedliche Zähler und Tarife für Bügelstrom, Lichtstrom und Kraftstrom. Früher musste man auch eine Bahnsteigkarte lösen, wenn man auf einem Bahnhof den Bahnsteig auch nur betreten wollte. Sicher hatte man dafür seinerzeit eine Begründung parat, womöglich aufgrund von Studien. Deshalb käme heute auch niemand mehr auf die Idee, mit diesen überkommenen Begründungen noch irgendwie zu operieren (sowohl hinsichtlich der Berechtigung der Marktsegmentierung von Strom als auch hinsichtlich der Berechtigung eines deutschen Kaisertums oder dem Erfordernis einer Bahnsteigkarte). Die Zeit ist darüber hinweg gegangen.
Die kompletten Netzentgelte über alle vorgelagerten Ebenen sind heute gewälzt in den Netznutzungsentgelten der Betreiber der örtlichen Niederpannungsnetze einkalkuliert und somit in allen Letztverbraucher- Strompreisen, obschon bei dezentraler Einspeisung Netznutzungsentgelte überhaupt nicht über alle Spannungsebenen angefallen sind und den Netzbetreibern von vorgelagerten Netzbetreibern - wie aufgezeigt - auch nicht berechnet wurden. Die Netznutzungentgelte wurden tatsächlich vermieden, ohne dass diese Vermeidung den Stromkunden irgendwie zu Gute kommt.
Und immerhin stellt die vom VKU in 2004 beauftragte Rechtfertigungs- Studie (gegen den Fortfall der vNNE- Vergütung für dezentrale Einspeiser), auf die Sie sich berufen, noch auf Kosteneinsparungen in vorgelagerten Netzebenen ab, die jedenfalls bei der dezentralen Einspeisung aus Windkraftanlagen und PV- Anlagen nicht zu verzeichnen sind.
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