Energiepolitik > Erneuerbare Energie

EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize

<< < (44/57) > >>

superhaase:
... wie man in den Wald hineinpinkelt ... ;)

RR-E-ft:
@sh

Bitte nicht so weiter p.

Warum es gerecht sein soll, dass vNNE beim Einspeiser landen und nicht entgeltmindernd auf dem Regulierungskonto des NB, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Bei den ganzen Verbändevereinbarungen saß eine Gruppe jedenfalls nicht mit am Tisch: Die einfachen Netznutzer bzw. Stromkunden.
Da muss man sich nicht wundern, dass etwas zu Lasten Dritter ausgehandelt und begründet wurde.
Schließlich ging es um die Befriedigung der Interessen der seinerzeit daran Beteiligten.

superhaase:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Warum es gerecht sein soll, dass vNNE beim Einspeiser landen und nicht entgeltmindern auf dem Regulierungskonto des NB, kann ich auch nicht nachvollziehen.
--- Ende Zitat ---
Weil nach dem vorherigen Marktmodell, bei dem die am Höchstspannungsnetz hängenden Großkraftwerke mitsamt den Netzentgelten an der Tür des Abnehmers (Energieversorger, -händler, Endverbraucher) im Wettbewerb mit den dezentralen Einspeisern standen, der dezentrale Einspeiser einen höheren Preis durchsetzen konnte (Großkraftwerkspreis + Netzdurchleitungskosten), der seinen Erzeugungskosten besser gerecht wurde.
Um den Verbraucher warben dabei der billige Großkraftwerksstrom mitsamt den dafür erforderlichen Netzkosten und der dezentral erzeugte Strom, der aufgrund der Bedingungen (fehlende Skaleneffekte, höhere Auflagen wegen Verbrauchernähe etc.) in der Erzeugung teurer ist, aber weniger Netzkosten verursacht.

Wenn man nun per Verordnung den Handelspunkt, an dem die Erzeuger im Wettbewerb stehen, künstlich auf die Höchstspannungsebene verschiebt und die Netzkosten getrennt und unabhängig vom Transportweg vom Verbraucher kassiert, dann steht der dezentrale Strom mit dem Großkraftwerksstrom ohne die Netzkosten im Wettbewerb, was diesen unangemessen benachteiligt.
Für die Systemdienstleistung des verbrauchsnahen, dezentralen Einspeisens, das beim Erzeugen des dezentralen Strom ja auch aufgrund der Bedingungen höhere Kosten zur Folge hat, soll der dezentrale Strom auch eine angemessene Vergütung bekommen.
Das ist ja nicht geschenkt, sondern beruht auf der Annahme, dass solche erhöhten Kosten unvermeidbar vorhanden sind und die dezentrale Einspeisung Vorteile hat und insgesamt Kosten spart und außerdem erwünscht ist.
Das ist in der Studie in der Einleitung alles schön erklärt.

Das alte Marktmodell mit dem Handelspunkt im Verteilnetz vor der Tür des Kunden wäre natürlich auch eine gerechte und tranparente Lösung (vielleicht die transparentere?).
Aber dann würde auch das volle Netzentgelt (über den Großkraftwerksstrom am Handelspunkt eingepreist) vom Kunden ebenso bezahlt werden müssen, und der dezentrale Strom könnte auf diesem Preisniveau mit dem Großkraftwerksstrom konkurrieren und würde höhere und kostengerechte Preise erzielen.

So war es vor der gewollten Verschiebung des Handelspunkt zur Einrichtung der Strombörse.
Bei einer Rückkehr zu dem alten \"gerechten\" Modell würden also der Strom und die Netzkosten für den Verbraucher nicht billiger.

Die Vergütung der vNNE ist kein Geschenk an die dezentralen Einspeiser, sondern ein Ausgleich für die künstliche Verschiebung des Handelspunkts in die Höchstspannungsebene, die eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.

Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.

Gäbe es diese Vergütung nicht oder würde diese auf das Regulierungskonto des Netzbetreibers gezahlt, wäre der dezentrale Strom weniger wettbewerbsfähig und es würden keine dezentralen Kraftwerke gebaut, so dass sich auch auf diese Weise keine Entlastung für den Stromverbraucher ergäbe, weil keine Zahlungen auf dem Regulierungskonto des NB eingehen würden.

Insofern ist diese Regelung auch keine Belastung des Stromverbrauchers, wie mancher annehmen möchte.

Das alles hat mit PV oder Windkraft erst mal gar nichts zu tun.
Diese Netzkostenwälzung und -vergütung wurde in erster Linie für die kleinen bis mittleren konventionellen Kraftwerke der Kommunen ausgehandelt.
Es gibt aber keinen Grund, das nicht auch auf Kleinstkraftwwerke wie BHKWs und PV-Anlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden.
Wie sollte man eine Benachteiligung dieser Stromerzeuger gegenüber den konventionellen Kommunalkraftwerken denn auch begründen?

ciao,
sh

PLUS:

--- Zitat ---Original von PLUS
@NN, der neue Geschäftführer wird schon wissen wie man den \"Mehrwert\" beim Strom für das Unternehmen aktiviert. Das ist ein gutes Beispiel:JenaStrom pro Zukunft Fest energreen
Jahresverbrauch:   4.000 Kilowattstunden
Verbrauchspreis:   24,32 Cent/kWh
Aufschlag Ökostrom:    (4,76 Cent/kWh)
Grundpreis:      107,10 Euro/Jahr
Eingeschränkte Preisgarantie:    bis 31.12.2012 Ganz ausschliessen wollte man künftige Preiserhöhungen wegen der EEG-Umlage selbst beim Festpreisangebot dann doch nicht. ...
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Strom- Sonderpreise der der SW J sind wieder ein ganz anderes Thema. (Vielleicht nächste Woche in einem anderen Thread.)
Da kann sich nämlich jeder aussuchen, was ihm gerade gefällt und was am besten zu seinem Geldbeutel passt. Was das mit dem neuen Geschäftsführer zu tun haben sollte/könnte, darf auch dann offen bleiben. ...
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Da konnte man lesen - Zaremba: \"Für mich sind in erster Linie die Themen wichtig, mit denen unser Unternehmen Geld verdient\". Sicher wurde der Geschäftsführer dafür auch vorrangig angestellt. Dieser Stadtwerke-Sondertarif ist wohl so ein Thema und da relativiert und kompensiert sich der kundenfreundliche Preis wie man hier schon vor Wochen lesen konnte:

Energreen - Tarife der Stadtwerke - Immergrüner Ökoanstrich für Stadtwerke

Aber richtig, das hat mit dem Thread vielleicht nur noch ganz am Rande etwas zu tun. Die Randbewegung war aber schon etwas früher.[/list]

RR-E-ft:
Ein Geschäftsfüher wird allein aus dem Grund bestellt, damit er die Geschäfte führt, mit denen das Unternehmen Geld verdient. Für Palaver bestellt man Pressesprecher. Das Thema lässt sich im anderen Thread vertiefen, eine andere Baustelle/ Veranstaltung.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es ging darum, dass auch eine drastisch gestiegene EEG- Umlage seit 2009 nicht automatisch zu höheren Strompreisen für Haushaltskunden führen muss, sondern auch durch gesunkene Großhandelspreise kompensiert werden kann, wobei bekannt ist, dass die EEG- Einspeisung die Großhandelspreise dämpft.

Auf diesen Aspekt kann sich wohl auch jemand konzentrieren, der behauptet, Haushaltskunden hätten gar nichts von gesunkenen Großhandelspreisen [infolge der EEG- Einspeisung?], die gestiegene EEG- Umlage führe jedenfalls zu höheren Strompreisen für Verbraucher. Von der Praxis widerlegt, so jedenfalls geschehen zu Lichtstadt 2009 - 2011.

Die Erfurter E.ON Thüringer Energie AG (ETE) hat die Strompreise hingegen nicht stabil gehalten, sondern  auch wegen gestiegener EEG- Umlage erhöht. Deren Arbeitspreise Netznutzung waren zum 01.01.11 gegenüber 2009 von 5,54 Ct/ kWh auf 5,50 Ct/ kWh ebenfalls um 0,04 Ct/ kWh (netto) gesunken. Die haben die gleiche bundesweite EEG und KWKG- Umlage in den Strompreisen und deren Strompreise der Grundversorgung sind nun höher als in Jena, obschon in Jena höhere Konzessionsabgabe anfällt als im Niederspannungsnetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH.

Es liegt wohl auf der Linie des Konzerns, gestiegene Strompreise der Grundversorgung mit gestiegener EEG- Umlage zu begründen, obschon diese Begründung offensichtlich nicht zwingend ist.
--- Ende Zitat ---

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln