Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?  (Gelesen 12922 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline PrakashP

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« am: 11. Oktober 2005, 14:00:31 »
Hallo, ich müßte meinen neuen Abschlag (nach unten) anpassen wegen Unbilligkeitseinspruch. Dabei stellt sich die Frage, ob ich zwingend den in der Abrechnugn genannten Verbrauch als Berechnungsgrundlage verwenden muß? Kann ich nicht auch den Vorjahresverbrauch bzw einen Mittelung dessen verweden?

Hintergrund ist einfach, daß der Gasverbrauch im letzen Jahr (\"aktuelles Jahr\") einfach vielhöher war als z.B. davor im Jahr (\"Vorjahresverbauch\"). So wurde etwa schon letztes Jahr viel früher angefangen zu heizen. Diese Jahr dagegen haben wir noch nicht angefangen zu heizen und insofern ist absehbar, daß der Verbauch (wesentlich) unter dem \"aktuellen\" liegen wird.

Ziel ist es natürlich, den Abschlag (rechtlich abgesichert) so niedrig wie möglich halten zu können um nicht zuviel zu zahlen.

Offline Pelikan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 143
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2005, 14:27:04 »
moin,

mit dem (erneuten) Unbilligkeitseinspruch habe ich meinem Versorger auch gleich meine neue Abschlagszahlung mitgeteilt. Der Verbrauch war in den letzten 2 Jahren ca. gleich, daher der Preis vor dem Unbilligkeitseinspruch durch 12 und ab dem vorletzten Abschlag aufpassen.
siehe dazu auch
http//forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1573&sid=f1d09c2c75c9f32cc1b70835576ba7ab


Mit Gruß vom
Pelikan

Offline PrakashP

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2005, 15:44:24 »
Sorry, aber die Antwort hilft mir nicht weiter, da bei mir der Verbrauch eben nicht gleich war...

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 282
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2005, 16:08:25 »
@PrakashP

AVBGasV § 25 Abschlagszahlungen
(1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann das Gasversorgungsunternehmen für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemißt sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, daß sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen



Die Versorger bieten die Möglichkeit, nach einem angemessenen Zeitraum eine Zwischenzählerablesung vorzunehmen und danach neue Abschlagshöhen zu berechnen.

Offline Pelikan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 143
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #4 am: 11. Oktober 2005, 16:08:37 »
der Versorger nimmt doch nur der Einfachheithalber einen gleichbleibenden Verbrauch an und errechnet so den Abschlag.
Nach AVBGasV § 25 ist nicht ersichtlich das nur der Versorger den Betrag festlegen darf.
Das jetzt noch nicht geheizt werden muss, sagt nichts über den Verbrauchswert in den folgenden Monaten aus. Lass mal -20° sein, dann steigt der Verbrauch. Den Verlauf kann nur eine Glaskugel vorhersehen.
Daher auch der Verweis auf den anderen Threads.
Eine Berechnung des fairen Abschlages ist nicht möglich, da muß jeder selber etwas festlegen und das dann dem Versorger mitteilen.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #5 am: 11. Oktober 2005, 16:13:25 »
Zur Abschlagsberechnung gibt es ganz viele Beiträge im Forum.

Faustregel:

Vorjahresverbrauch * Arbeitspreis + Grundpreis für 365 tage = Rechnungsbetrag.

Diesen je nach Versorger durch 12 oder 11 teilen ergibt den Abschlag.

Man muss die alten Preise zugrundelegen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline PrakashP

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #6 am: 11. Oktober 2005, 16:27:22 »
Die Frage ist nun was ist der Vorjahresverbrauch. Auf der Rechnung steht unter Vorjahr, was eigentlich zwei Jahre zurückliegt...

Was spricht dagegen einen Durchschnittspreis zu berechnen, denn immerhin hängt der Gasverbrauch von dem Wetter ab und letztes Jahr war nun so kalt, daß viel geheizt werden mußte. Auch die Jahre vorher wurde weniger Gas benutzt, weswegen die Ihrer Aussage nach zugrunde zu legende Verbrauchsmenge ein Ausreißer ist und unwahrscheinlich ist.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #7 am: 11. Oktober 2005, 16:34:47 »
@PrakashP

Gehen Sie doch einfach zu Ihrem Versorger und sagen diesem, dass Sie nur noch Abschläge bezahlen wollen, die den alten Preisen entsprechen und man mag Ihnen diese erklären und vorrechnen.

es ist kein Grund ersichtlich, weshalb man Ihnen dort nicht weiterhelfen sollte. Schließlich wollen Sie pünktlich zahlungen leisten.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 282
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #8 am: 11. Oktober 2005, 16:38:27 »
@PrakashP

Zitat
Die Frage ist nun was ist der Vorjahresverbrauch.

Der Vorjahresverbrauch ist natürlich der Gesamtverbrauch aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum.

Zitat
Was spricht dagegen einen Durchschnittspreis zu berechnen, denn immerhin hängt der Gasverbrauch von dem Wetter ab und letztes Jahr war nun so kalt, daß viel geheizt werden mußte.

Woher wollen Sie denn wissen, daß der Winter nicht strenger wird und auch wieder mehr geheizt werden muß?

Zitat
Auch die Jahre vorher wurde weniger Gas benutzt, weswegen die Ihrer Aussage nach zugrunde zu legende Verbrauchsmenge ein Ausreißer ist und unwahrscheinlich ist

Das sollten Sie dem Versorger schreiben und am besten gleich Ihre eigene Abschlagsberechnung beifügen. Nehmen Sie dazu ruhig den höheren Vorjahresverbrauch und berechnen Sie die Abschläge zu nach alten Preisen und beobachten Sie den Verbrauch. Sollte sich zum Ende des Abrechnungszeitraums ein Guthaben errechnen, stellen Sie die Abschlagszahlungen rechtzeitig ganz ein bzw. widerrufen rechtzeitig den Bankeinzug.

Offline PrakashP

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #9 am: 11. Oktober 2005, 17:43:51 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@PrakashP

Gehen Sie doch einfach zu Ihrem Versorger und sagen diesem, dass Sie nur noch Abschläge bezahlen wollen, die den alten Preisen entsprechen und man mag Ihnen diese erklären und vorrechnen.

es ist kein Grund ersichtlich, weshalb man Ihnen dort nicht weiterhelfen sollte. Schließlich wollen Sie pünktlich zahlungen leisten.


Tja, dann kennen Sie die Rheinenergie nicht. Ich hatte bereits gebeten, die Abschalgsrechnung in Formeln auszuschlüsseln, doch es kam nur mehrdeutige Prosa zurück.


@HarryO1

Dar Problem an Ihrer Lösung ist, daß man ja nicht wirklich verher genau weiß, wann man denn mit dem aktuellen Verbrauch unter dem Vorjahresverbrauch liegt, da man ja kene monatliche Statistik geführt hat.

Wenn man zu früh meint, daß der Verbrauch niedriger liegt, könnte der EV meckern, wenn man zu spät das feststellt, hat man evtl schon zuviel gezahlt...

Offline Pelikan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 143
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #10 am: 11. Oktober 2005, 21:20:11 »
moin,

@PrakashP
Wer Ihnen jetzt Ihren Jahresverbrauch vorhersagen kann, der kann auch die Lottozahlen voraussagen.
Herr Fricke hat doch die mögliche Berechnung aufgezeigt.
Ich habe meinem Versorger vor dem letzten Abschlag die Nichtzahlung mangels Verbrauch angekündigt. Damit ergab sich dann eine Nachzahlung.


Mit Gruß vom
Pelikan

Offline cornulus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 32
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #11 am: 11. Oktober 2005, 22:38:09 »
@PrakashP

Ich habe auch in diesem Jahr einen erheblich geringeren Verbrauch. Ich kann es leicht rechnen, da ich monatlich ablese. Daraus ergab sich, dass ich mit dem bisherigem Verbrauch plus dem Vorjahresverbrauch für Oktober - Dezember auf einen - wie ich meine - wahrscheinlichen Wert komme. Demnach habe ich bereits mit dem September-Abschlag genug fürs ganze Jahr gezahlt. Das habe ich so aufgerechnet und dem Versorger mitgeteilt, dass ich weitere Abschläge in diesem Jahr nicht mehr zahlen werde.
(Rechnung nachzulesen unter http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1565)
1. Lesen Sie den Zählerstand ab. Bisheriger Verbrauch ergibts sich daraus und aus der Vorjahresrechnung, letzter Stand des Zählers.
2. Googeln: für Abschlagszahlungen gibt es Schätzwerte der Versorger die so aussehen:
Verbrauch Januar x/12tel des Jahresverbrauchs, Februar x/12tel des Jahresverbrauchs usw.
Werte für Okt.-Dez. aus dem Vorjahresverbrauch berechnen und zum bisherigen Verbrauch in diesem Jahr addieren =vorrausichtlicher Jahresverbrauch.
Gruß
cornulus

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #12 am: 11. Oktober 2005, 23:45:22 »
@cornulus,


Nicht zu vergessen sind:
Mit in die Berechnungen fliesen auch die Gradtagzahlen ein, um einwenig die Sache komplizierter zu machen.

http://www.evo-energie.de/index.php?id=81&no_cache=1&sword_list[]=gradtagzahlen

Man kann in etwa den Bedarf für die kommende Heizsaison hochrechnen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline cornulus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 32
  • Karma: +0/-0
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #13 am: 12. Oktober 2005, 00:16:16 »
@Cremer

Netter Link. So kann man nachrechnen, was an die Energiesparmaßnahmen wirklich gebracht haben. :-)

So genau braucht man das aber für den Energieversorger nicht, da reicht die gleiche grobe Schätzung, die selbige normalerweise auch verwenden.

Gruß

cornulus

Offline Harry01

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 282
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Abschlagsberechnung: Mittelung benutzbar?
« Antwort #14 am: 12. Oktober 2005, 01:32:42 »
@PrakashP

Zitat
Dar Problem an Ihrer Lösung ist, daß man ja nicht wirklich verher genau weiß, wann man denn mit dem aktuellen Verbrauch unter dem Vorjahresverbrauch liegt, da man ja kene monatliche Statistik geführt hat.

Deshalb sollen Sie den Verbrauch ja auch im Auge behalten, damit Sie rechtzeitig die Zahlungen einstellen können.

Zitat
Wenn man zu früh meint, daß der Verbrauch niedriger liegt, könnte der EV meckern,

Wenn Sie vorher rechtzeitig die Einstellung der Zahlung ankündigen, kann der EV ruhig meckern. Das nützt ihm aber nichts, denn Sie behalten ja nur den nichtfälligen Betrag ein.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz